Wie läuft das jetzt mit dem Datenschutz ab 2018 in Deutschland? – Oder: DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU)

Das neue Jahr ist da. Hurra! Und wir wenden uns trotzdem gleich wieder einem alten Bekannten zu: dem Datenschutz. Schließlich schreiben wir jetzt 2017 und damit ist es auch auf dem Kalenderblatt nicht mehr weit bis zu 2018. Der geneigte Leser des Blogs weiß, worauf ich hinaus möchte. Ab Mai 2018 wird der Datenschutz in Deutschland und Europa durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Mit den Änderungen, die damit und insbesondere für Unternehmen einhergehen, haben wir uns hier schon eingehend mit unserer – inzwischen sechsteiligen! – Blog-Serie zur DSGVO befasst. (Wenn Sie noch nichts von einer ominösen Datenschutzgrundverordnung gehört haben sollten, aber in Ihrem Unternehmen Verantwortung tragen, dann kann ich Ihnen nur dringend raten einmal einen Blick in die Blog-Serie zuwerfen).

Sinn und Zweck oder Idee der DSGVO ist bekanntermaßen eine europaweite, einheitliche und verbindliche Regelung des Datenschutzes zu schaffen, um den momentan bestehenden „datenschutzrechtlichen Flickenteppich“ eben dort zu beseitigen. Das ist gut.

Doch gemeinhin ist nichts so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Und so dürfen wir uns hier im Zusammenhang mit der DSGVO – als wäre das nicht alles kompliziert genug –  mit dem nationalen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 beschäftigen. Dieses Gesetz wird auch Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU oder DSAnpUG-EU genannt. Ich gestehe, auch mit den Abkürzungen wird es nicht besser, es bleibt ein Wortungeheuer. Doch es nützt nichts, wer DSGVO sagt, der wird auch DSAnpUG-EU sagen müssen. Was es aber mit diesem Entwurf „Datenschutz-Anpassungsgesetz“ auf sich hat und warum es sich auch für Unternehmen lohnt, diese zugegebenermaßen erst ganz am Anfang stehende Gesetzesentwicklung schon jetzt zu verfolgen, zeigen wir nachfolgend auf. Damit Sie aber nach dieser trockenen Einleitung überhaupt einen Grund haben, weiterzulesen, (Ha! Erwischt! Sie wollten gerade wegklicken!), spoiler ich hier ein wenig und verrate Ihnen, dass es um eine neuen Entwurf eines nationalen Bundesdatenschutzgesetz (Hä? Sollte das nicht gerade durch die DSGVO abgelöst werden? – Ja, das erkläre ich Ihnen gleich!) und unter anderem um diese Themen gehen wird:

  • Grundsatz der Zweckbindung, Verarbeitung über die Zweckbindung hinaus, Verarbeitung von allgemein zugänglichen Daten
  • Beschäftigendatenschutz
  • Videoüberwachungen
  • Big Data, Scoring und Verbraucherkredite
  • Die automatisierte Entscheidung im Einzelfall
  • Informationsrechte und Pflichten (Datenschutzerklärungen…)
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Besondere personenbezogene Daten (sensible Daten zur Gesundheit, Sexualität oder Gewerkschaftszugehörigkeit).

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Statt Karten und Geschenken – Zeit für eine Weihnachtsgeschichte. Zeit für Hoffnung.

Wer diesem Blog schon länger folgt , weiß, dass die Monothematik rund um das digitale Recht zwar nur sehr selten, aber immer zur Weihnachtszeit aufgebrochen wird und eine kleine Weihnachtsgeschichte zum Vorschein kommt.

Dieses Jahr fällt es mir schwer. Mir, die ihren Lebensunterhalt damit bestreitet, das Wort zu führen und allein auf diesem Wege Verhandlungen zu gewinnen, fehlen eben diese. Ich ringe um die Sätze, die Eindruck eines vergangenen Jahres geben könnten und die doch nicht dazu neigen, die Dunkelheit bedrohlich aufkommen, sondern das Licht sehen zu lassen. Dabei ist die Weihnachtszeit doch die Zeit frohen Botschaft, die Zeit der Hoffnung –  und zwar gleichgültig, welcher oder ob überhaupt einer Glaubensrichtung jemand angehört. Es geht nicht um die Frage, ob nun der Messias geboren ist oder nicht (die Geschichte fängt ja schon an, bei der unbefleckten Empfängnis äußerst unglaubwürdig zu werden, da muss man sich um den Rest denn nun auch nicht mehr streiten). In der Erzählung der Geburt Jesus Christus geht es vielmehr um Menschlichkeit, um die Liebe und nach wie vor um eine begründete Hoffnung. Hoffnung, darauf, dass sich alles zum Gute wenden werde. Und um den Glauben, daran, dass dies durch menschliches Handeln möglich ist.

Diesen Glauben aufrecht zu erhalten, ist am Ende des Jahres 2016 nicht leicht. In Deutschland ist der Flüchtlingsstrom relativ verebbt. Die Landrouten sind zugemacht worden. Menschen verrecken dafür auf dem Mittelmeer und wenn sie es doch geschafft haben, im Dschungel von Calais, nach dessen Abriss im nirgendwo. Wer zu schwach zum Gehen ist, der stirbt. Leise. Im Jemen. Wer aus umkämpften Städten wie Aleppo nicht (mehr) rauskommt, der wird im eigenen Haus erschossen oder stirbt in einem der letzten geheimen Krankenhäuser unter der Stadt, weil es einfach an allem fehlt. Im Irak oder Afghanistan ist es nach wie vor lebensgefährlich, einfach auf den Markt zum Einkaufen zu gehen, denn Bomben durch (Selbstmord-) Attentäter sind der Alltag. Ein Stück dieses Alltags scheint nach Europa gekommen. Vor wenigen Tagen nach Berlin. 12 Menschen sind gestorben. Derzeit deuten die Ermittlungen darauf hin, dass der Tatverdächtige ein Mann war, der zwar nicht im Auftrag des IS handelte, aber wohl meinte, in dessen Sinne zu handeln. Ein Anschlag, bei dem nach derzeitigem Kenntnisstand ein weiterer Mann, nämlich der Fahrer des entführten und als Tatwaffe genutzten LKW, Schlimmeres durch ein Eingreifen am Lenkrad verhinderte und diese Hilfe mit dem eigenen Leben zahlte. Ein Anschlag, der einmal mehr dafür sorgt, dass diejenigen, die ihre Mitmenschlichkeit ohnehin schon irgendwo vergessen haben, sich ermutigt fühlen auf Facebook – Bilder ihrer eigenen Kinder im Hintergrund – Kommentare zu posten wie „Wie gut, dass wenigstens in Syrien jetzt der Aussatz verendet. Das sind doch alles Ratten, die ihren Dreck sonst nur zu uns bringen. Sieht man ja!1!!11!!!!“

Hier fehlen mir dann endgültig die Worte. Ich begreife das nicht. Wie kann man Angst um sein eigenes Kind haben und gleichzeitig anderen Kindern jedes Mitgefühl verwehren? Wie kann man nicht verstehen, dass diese Menschen dort genau vor diesem Terror fliehen und hoffen, sich, die eigenen Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern in Sicherheit zu bringen? Meinen diese Menschen ernsthaft, dass es weniger Terror gäbe, wenn wir hier in Deutschland die Asylpolitik ändern? An der Stelle verschlucke ich mich vor bitterem Gelächter. Vor allem deswegen, weil IS & Co genau dann jubeln würde. Sie hätten dann eine Schlacht gewonnen, wenn von der Menschlichkeit einen Schritt zurück getreten wird.

Die Antworten müssen andere sein. Formuliert wurden diese schon, teilweise vor langer Zeit, jedenfalls aber zu ebenso traurigen Anlässen:

„Unsere Antwort auf Gewalt ist noch mehr Demokratie, noch mehr Menschlichkeit, aber nicht noch mehr Naivität. Das sind wir den Opfern schuldig.“

Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident.

„Sie mögen in diesem Augenblick ein triumphierendes Machtgefühl empfinden, aber sie sollten sich nicht täuschen. Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance, denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, gegen den Terrorismus steht der Wille des gesamten Volkes“

Helmut Schmidt, Bundeskanzler a.D.

Diese Worte sind nicht nur schön, sie sind auch wahr. Aber ausfüllen müssen wir sie. Wir sind die einzigen, die Einfluss darauf nehmen können, wie unsere Gesellschaft aussieht, wie sie lebt. Denn wir sind das Volk. Wir sind Deutschland und damit ein Teil von Europa. Und damit kommen wir zum Licht am Horizont.

Hoffnung gibt mir, wie Einzelne und viele aufstehen. Wie sie aktiv werden. In verschiedensten Formen, um den Hass, der sich seine Schneisen schlägt und zu lähmender Angst wird (oder umgekehrt?) entgegen zustellen. An den verschiedensten Stellen und auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen.

Schmalbart – Will sich ab dem nächsten Jahr gegen Populismus stellen. Fair, offen, kritisch, neutral und freiheitlich. Gewählt ist der Name nicht ohne Grund. Plattformen wie breitbart, die Halbwahrheiten, Fake-News und Unsinn zu einem sich weit verbreitetenden Brei vermengen, soll sich entgegen gestellt werden. Dahinter steht kein großer Verlag. Und auch keine Politik. Sondern einfach ein paar Menschen, die nicht wollen, dass der Hass durch falsche Informationen Nahrung erhält.

Calliope Mini – Das kleine Platinen-Dingens, dass sich maßgeblich Stephan Noller und Maxim Loick ausgedacht haben, sieht unscheinbar aus, soll aber dafür Sorge tragen, dass Kinder in ganz Deutschland in der Schule die Grundlagen des Programmierens erlernen können. Mit Spaß. Wozu das gut ist? Was das mit dem Dunklen zu tun hat? Bildung ist der Schlüssel zum Frieden. Und nein, nicht jeder muss später Programmierer werden – wird ja auch nicht jeder Schriftsteller, nur weil er lesen und schreiben lernt (Zitat M. Loick, glaube ich…). Aber wie wichtig es ist, Algorithmen dem Grunde nach zu verstehen und eine Idee von dem zu bekommen, was hinter den bunten App-Oberflächen wirkt, das hat wohl – spätestens – der US-Wahlkampf und die Diskussion um die „Filterblasen-Realität“ gezeigt.

Mittagskinder – Ja, es geht uns gut in Deutschland. Aber auch hier gibt es Kinder, die keine warme Jacke im Winter von Ihren Eltern bekommen und die morgens kein Essen haben, was sie mit in die Schule nehmen können. Für diese Kinder setzt sich in Hamburg seit Jahren die Stiftung Mittagskinder ein. Sie erhalten  Hilfe bei den Hausaufgaben warme Mahlzeiten und Frühstück für den nächsten Tag – und viel wichtiger: ein kleines Stück zu Hause. Viele Freiwillige und Spender tragen dieses Projekt, das Kindern ermöglicht, den – vielleicht – vorgezeichneten Weg zu verlassen.

Hintz & Kuntz – Das Hamburger Straßenmagazin, das seit Jahren denjenigen, die in dieser Gesellschaft kaum eine Stimme haben, eine solche gibt. Und Halt. Und Hilfe. [Und mir jeden Tag ein Lächeln. In Form von meiner Stammverkäuferin vor dem Edeka um die Ecke von meinem Büro. Egal wie kalt und egal wie sehr es stürmt. Sie ist immer da. Und hat immer ein Lächeln für mich, das so warm ist, dass es einem ganz warm wird.] Auch Hintz&Kuntz lebt von der Unterstützung vieler.

Nun. Niemand muss gleich ein Bildungsprojekt, eine Stiftung für Kinder oder eine Medienplattform ins Leben rufen. Aber jeder kann etwas tun. In seinem Umfeld. Im Kleinen, vielleicht mit Wirkung für das Große. Und das gibt Hoffnung. Hoffnung darauf, dass das Jahr 2017 ein besseres wird, werden kann.

Hoffnung gibt auch, dass es immer noch Menschen gibt, die manchmal einfach etwas tun, einfach nur unmittelbar aus einem Gefühl der Nächstenliebe oder weil einfach mal was gesagt werden muss, ungefiltert, persönlich:

Ein Trucker sammelt Geld für einen anderen – Nach dem der britische Trucker David Duncan vom Tod seines polnisches Kollegen in Berlin am 19. Dezember hörte, wollte er etwas tun. Und setzte eine Spendenkampagne für die Familie auf. Einfach so. Obwohl keinerlei Beziehungen zu dem Mann hatte und zu dem Zeitpunkt auch nicht wissen konnte, welche Rolle der Fahrer in Berlin hatte. Inzwischen liegt die Spendensumme bei fast 94.000 Pfund.

Rayk Anders – betreibt einen Kanal auf Youtube. Macht eigentlich Comedy. Nach dem Anschlag in Berlin kann er nicht anders, er muss etwas loswerden. Für die Berliner, für Berlin und für den Attentäter.

Weihnachten bleibt die Zeit der Hoffnung und

Es ist die Zeit der frohen Herzen, wo man einander gern hat und es dem anderen sagt.

„Geist der Weihnacht“ aus der Muppets Weihnachtsgeschichte handelt, welche die berühmte Erzählung „A Christmal Carol“ von Charles Dickens in der Welt der Muppets spielen lässt

Wenn ein jeder den Geist der Weihnacht zu sich lässt, ein jeder sich seine Mitmenschlichkeit bewahrt, ein Auge auf den Nächsten hat und sich bei allem was er oder sie hört einmal kurz fragt, ob das so wirklich stimmen kann, der hat schon viel getan. Dazu ist die Stimme zu erheben, gegen die Unmenschlichkeit. Wohin das Schweigen führt, haben wir hier in Deutschland bereits einmal gesehen. Der Frieden ist es nicht. Schweigt bitte an Weihnachten nicht um des Friedenswillens.

In diesem Sinne,

ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit voller Hoffnung.

PS: Das Geld, was ich in Karten und Geschenke investieren würde, geht in diesem Jahr an die ersten vier der oben genannten Organisationen.

Was tun bei geschäftsschädigenden Äußerungen von Mitarbeitern in Social Media?

Welch unangenehme Frage. Eine, der sich kaum ein Unternehmen gerne stellen möchte. Und doch sollte das Unternehmen als Arbeitgeber auf eben eine solche vorbereitet sein. Denn natürlich lesen sich Sätze aus der Corporate Communications Strategy wie dieser

Durch die Einbindung der Mitarbeiter in die Markenkommunkation können signifikante Steigerung der positiven Markenidentifikation erreicht werden.

ganz hervorragend und wie der leichte Schlüssel zum Glück. Doch das Unglück beziehungsweise der kommunikative Alptraum liegt nicht fern, wenn die Beiträge von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken keinen geschäftsfördernden, sondern geschäftsschädigenden Charakter annehmen.

An dieser Stelle muss sich ein Unternehmen die Frage nach der „richtigen“ Reaktion stellen und den „richtigen“ Weg gehen.


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Das Setzen von Links kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen – oder wie das Landgericht Hamburg (Az. 310 0 402/16) das Internet (endgültig) kaputt machte!

Herrje! Das Landgericht Hamburg hat (endgültig) das Internet kaputt gemacht – leider muss man das genauso konstatieren.

Was ist der Hintergrund? 

Bereits im September hatte der EuGH in der Rechtssache C?160/15 entschieden, dass das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn

  • auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich (d.h. ohne Lizenz bzw. Einwilligung des Urhebers) aufzufinden ist
  • und der Link auf der Ausgangsseite mit „Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt wurde
  • und der Linksetzer sich nicht zuvor vergewissert hat, dass das betroffene Werk auf der verlinkten Webseite rechtmäßig veröffentlicht wurde.

Herrnach ging ein Aufschrei durch die (juristische Fach-) Welt.

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Von Big Data Analysen, der Charta für digitale Grundrechte, dem (europäischen) Datenschutz – und was das alles miteinander zu tun zu hat.

Am Wochenende ging in zweierlei Hinsicht eine Art digitaler Aufschrei durch Twitter, dessen Nachhall noch immer durch die Timelines vibriert. Genau genommen geht es um Big Data Analysen, die (möglicherweise) Präsidenten hervor oder zu Fall bringen können und um den Entwurf einer Charta der digitalen Grundrechte, welche mit Verve und prominenter Unterstützung bereits den ersten Schritt in die europäische Gesetzgebung gegangen ist. In dem Zusammenhang geht es dann natürlich auch um die bestehenden wie kommenden (europäischen) Datenschutzregelungen und vor allem darum, was das eine mit dem anderen zu tun hat sowie warum möglicherweise hier eine ganze Menge zu tun ist, dort aber vielleicht doch besser gar nichts getan werden sollte.

Doch der Reihe nach. Von vorne. Und im Einzelnen.

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Big Data im Zeitalter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Teil 6 zur EU-DSGVO

Ab Mai 2018 wird der Datenschutz in Deutschland und Europa überwiegend durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Was die DSGVO eigentlich ist (Teil 1), welche neuen Begriffe verwendet werden (Teil 2), wann eine Datenverarbeitung künftig zulässig sein wird (Teil 3) und welche Pflichten mit der DSGVO auf Unternehmen zukommen (Teil 4 und Teil 5), haben wir bereits in einer mehrteiligen Beitragsreihe erörtert. Was fehlt – und das holen wir nun nach – sind einige Worte zu den Fragen, welche Änderungen die DSGVO im Bereich „Big Data“ mit sich bringt und was das für die tägliche Arbeit der Unternehmen bedeutet.

Nachfolgend gehen wir dazu einmal kurz auf die Frage ein, was Big Data denn im vorliegenden Kontext nun eigentlich heißen soll, wie sich das Ganze unter dem BDSG „gestaltete“ (*hust – eigentlich gar nicht) und ob es die DSGVO denn nun besser macht, für all die Geschäftsmodelle, die eben auf solchen Data-Analysen basieren (Spoiler: Leider nicht so sehr).

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Kündigung wegen Äußerungen in Social Media – Gleiches Spiel, anderes Ergebnis: Das Urteil des Arbeitsgericht Herne (Az. 5 Ca 2806/15)

Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir anhand eines Urteils des Arbeitgerichts Mannheim, (Az. 6 Ca 190/15) hier im Blog den Fall eines Arbeitnehmers besprochen, dem auf Grund der Verbreitung menschenverachtender Äußerungen auf Facebook außerordentlich gekündigt wurde. In Mannheim entschied das Gericht, dass die Kündigung unwirksam war.

Soweit so gut. Der Vollständigkeit halber müssen wir uns aber auch mit einem ähnlichen Fall des Arbeitsgerichts Herne (Az. 5 Ca 2806/15) beschäftigen, in dem es um die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der Verbreitung volksverhetzender Äußerungen auf Facebook geht. Soweit so ähnlich? Ja. Aber in diesem Fall wurde – nun auch rechtskräftig – entschieden, dass die Kündigung rechtmäßig und damit wirksam ist.

Wie kommt es nun, dass die Gerichte zwei inhaltlich auf den ersten Blick vergleichbare Fälle unterschiedlich bewerten?

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist da! – Worauf müssen sich Unternehmen einstellen? – Teil 5

Mitautor: Christian Frerix*

Die Informationspflichten und Auskunftspflichten der Unternehmen

Das letzte Mal, dass die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, hier Thema war, war Ende August. Mehr als ein Monat ist seit dem vergangen. Ein Monat weniger, der Ihnen als Unternehmen zur Verfügung steht, um sich auf die DSGVO mit allen Neuerungen vorzubereiten.

Im August hatten wir die Dokumentations-, Datensicherungs- und Meldepflichten der Unternehmen im Blick. Heute soll es vor allem um die Informationspflichten und Auskunftspflichten der Unternehmen gehen. Ergo, wann und wie sind die Betroffenen (also diejenigen, deren Daten erhoben werden) zu informieren und wie sieht es mit den Auskunftsrechten bzw. -pflichten aus. Auch hier gibt es einige Änderungen, die Sie als Unternehmen unbedingt kennen und bis 2018 umsetzen müssen.

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Die Verträge (in) der Medien- und IT-Branche – Teil 2: Vom agilen Projektvertrag, Software-Entwicklungsvertrag, SaaS-Vertrag, Internet-Systemvertrag und vielen mehr

Im ersten Teil haben wir uns mit den Grundlagen der Vertragsgestaltung befasst und verdeutlicht, warum der Abschluss „vernünftig“ ausgearbeiteter Verträge auch und gerade im IT- und Medienbereich – egal ob bei kleinen oder großen Projekten – sehr empfehlenswert ist. In diesem Teil stellen wir nun exemplarisch einige Vertragsformen vor, die durchs Medien- und IT-Universum geistern. Alle dieses Verträge regeln „moderne“ Sachverhalte. Trotzdem finden auch hier die guten (nun ja…) jedenfalls „alten“ Regelungen des BGB Anwendung. Und da es nun einmal keinen Software-as-a-Service-Entwicklungsvertrag im BGB gibt, müssen wir uns einmal ansehen, welche Regelungen des BGB hier einschlägig sein könnten bzw. als was und wie diese Verträge in der Praxis einsortiert werden und/oder ob sich nicht aus der Praxis „Verträge eigener Art“ entwickelt haben.

Ob das nicht unwichtig ist? – Nein, das können wir vorweg nehmen. Unwichtig ist es keinesfalls um was für einen Vertragstyp es sich handelt, denn es ergeben sich ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, je nach dem welcher Vertragstyp vorliegt. Dazu haben wir schon eine Menge in Teil 1 geschrieben, aber hier zur Erinnerung noch ein einfaches Beispiel: Miete ich einen Server, muss ich diesen nach Ende der Mietzeit zurückgeben und für die vereinbarte Zeit die Miete zahlen. Kaufe ich den Server, zahle ich den Kaufpreis und kann mit dem Server machen was ich will. Miete und Kauf bieten gänzlich andere Voraussetzungen, Pflichten und Rechtsfolgen auf. Von daher sollte man

  1. wissen, ob es sich bei dem Projekt um ein Rechtsgeschäft handelt, dass einem der Vertragstypen des BGB entspricht – denn nur dann weiß ich, welche Rechte etwa bei Mängeln mir oder der Gegenseite zustehen und/oder ob ich mir nicht vertraglich günstigere Regelungen einräumen lassen möchte.
  2. erkennen können, ob es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, bei dem sehr viele Vertragsarten eine Rolle spielen und schon deswegen geraten ist, sich näher mit einer Konkretisierung zu befassen, was eigentlich wer wem wie schuldet.

Doch fangen wir einmal ganz von vorne an. Nämlich dabei, wie so ein „Projekt“ tatsächlich oft beginnt.

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„Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix“ – Aus Diercks von Dirks & Diercks Rechtsanwälte wird die Anwaltskanzlei Diercks

Na gut. Ganz so ist es auch nicht. Wie dem Titel schon zu entnehmen ist, ändert sich natürlich doch etwas. Vielleicht haben Sie schon in der formellen Ankündigung hier im Blog oder vielleicht an anderen Orten gelesen, dass sich die Dirks & Diercks Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, deren Partnerin ich war, zum 15.09.2016 aufgelöst hat. Manchmal ist es eben Zeit für etwas Neues. Und das sieht in meinem Fall so aus:

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Unter www.anwaltskanzlei-diercks.de bin ich wie gewohnt für Sie zusammen mit meinem bisherigen Team erreichbar. Und wie gewohnt bin ich weiterhin gerne Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen aus dem Bereich des IT-Rechts, des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des angrenzenden Arbeitsrechts. Doch damit genug der Worte. Wenn Sie mögen, dann sehen Sie sich doch einfach einmal selbst auf den neuen Seiten um.

Und sonst? Sonst gibt es einen neuen Twitter-Account, den finden Sie unter @kanzleidiercks. Dort wird es ausschließlich juristische Information, also Hinweise auf Blogartikel, Beiträge von Kollegen und Urteile geben. Wenn Sie nicht abgeneigt sind, auch einmal eine persönliche Meinung zu diesem oder jenem oder einfach Mal Nonsense zu lesen, dann können Sie natürlich auch herzlich gerne meinem persönlichen Account @RAinDiercks folgen.

Hinsichtlich dieses Blogs und der Facebook-Seite zum Social Media Recht Blog ändert sich erstmal gar nichts. Erstmal? Ja, erstmal. Wie gesagt, manchmal ist Zeit für was Neues. Aber manchmal braucht das Neue noch etwas… Eines ist allerdings sicher: Das Ziel bleibt, komplexe juristische Sachverhalte verständlich und, wenn möglich, unterhaltsam für Sie aufzubereiten.

In diesem Sinne,

ach, wie immer, auf bald!