Schlagwort-Archive: Vertragsgestaltung

„Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix“ – Aus Diercks von Dirks & Diercks Rechtsanwälte wird die Anwaltskanzlei Diercks

Na gut. Ganz so ist es auch nicht. Wie dem Titel schon zu entnehmen ist, ändert sich natürlich doch etwas. Vielleicht haben Sie schon in der formellen Ankündigung hier im Blog oder vielleicht an anderen Orten gelesen, dass sich die Dirks & Diercks Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, deren Partnerin ich war, zum 15.09.2016 aufgelöst hat. Manchmal ist es eben Zeit für etwas Neues. Und das sieht in meinem Fall so aus:

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Unter www.anwaltskanzlei-diercks.de bin ich wie gewohnt für Sie zusammen mit meinem bisherigen Team erreichbar. Und wie gewohnt bin ich weiterhin gerne Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen aus dem Bereich des IT-Rechts, des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des angrenzenden Arbeitsrechts. Doch damit genug der Worte. Wenn Sie mögen, dann sehen Sie sich doch einfach einmal selbst auf den neuen Seiten um.

Und sonst? Sonst gibt es einen neuen Twitter-Account, den finden Sie unter @kanzleidiercks. Dort wird es ausschließlich juristische Information, also Hinweise auf Blogartikel, Beiträge von Kollegen und Urteile geben. Wenn Sie nicht abgeneigt sind, auch einmal eine persönliche Meinung zu diesem oder jenem oder einfach Mal Nonsense zu lesen, dann können Sie natürlich auch herzlich gerne meinem persönlichen Account @RAinDiercks folgen.

Hinsichtlich dieses Blogs und der Facebook-Seite zum Social Media Recht Blog ändert sich erstmal gar nichts. Erstmal? Ja, erstmal. Wie gesagt, manchmal ist Zeit für was Neues. Aber manchmal braucht das Neue noch etwas… Eines ist allerdings sicher: Das Ziel bleibt, komplexe juristische Sachverhalte verständlich und, wenn möglich, unterhaltsam für Sie aufzubereiten.

In diesem Sinne,

ach, wie immer, auf bald!

Die unterschiedlichen Vertragstypen (in) der Medien- und IT-Branche – Teil 1

Autor: Christian Frerix*

Verträge werden überall geschlossen. Ob morgens im Supermarkt, mittags im Schwimmbad oder abends im Kino. Sie begleiten uns täglich und unser Leben lang. Was ist also das Besondere an den Verträgen im Medien- und IT-Bereich, dass es sich lohnt, einen ganzen Artikel dazu zu schreiben? Nun ja, im Alltag denken wohl die wenigsten daran, dass sie an der Kasse gerade eine Rechtsbeziehung eingehen. Und über Vertragsform und –inhalt werden sich noch weit weniger Gedanken gemacht. Das ist auch verständlich, werden sich die Parteien über die potentiell zu regelnden Inhalte schnell und stillschweigend einig. Geht es dagegen um komplexere Sachverhalte wie z.B. die Erstellung, Vermarktung und Wartung einer Web-Präsenz, dann kann das mit der Schnelligkeit und Einigkeit schnell vorbei sein. Es sollte dann im Interesse aller Beteiligten sein, die Geschäftsbeziehung vertraglich festzuhalten. Vor allem im IT- und Medienbusiness ist es jedoch häufig zu beobachten, dass – teils nur mündlich – die unterschiedlichsten Vereinbarungen getroffen werden, ohne dass diese Gegenstand eines detailliert ausgearbeiteten Vertrages werden. Warum diese Haltung viele Gefahren birgt, wie man diese umgehen kann und welche Vertragsformen sich speziell für den IT- und Medienbereich anbieten, soll Gegenstand dieses Artikels sein. Bevor wir jedoch im zweiten Teil exemplarisch auf verschiedene Vertragstypen des Medien- und IT-Bereichs eingehen, werfen wir zunächst einen Blick auf die Grundlagen der Vertragsgestaltung.

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Warum das Kopieren von AGB unangenehme Folgen haben kann – Urteil des AG Köln (Az. 137 C 568/12)

Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch einen Anwalt kosten je nach zu regelndem Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand viel Geld. So sind  zwar AGB für einen Webshop, der schlicht rote und blaue T-Shirts verkauft, relativ betrachtet, günstiger als AGB für eine Werbeagentur, die über ein umfassendes Leistungsportfolio verfügt, oder als AGB, mit denen ein neues Online-Geschäftsmodell abgebildet werden soll, das sich hart am Rande der Legalität befindet, doch im jeweils individuellen Fall scheinen die für die Erstellung von AGB veranschlagten Kosten oft hoch – zu hoch.

Und so liegt manche Geschäftsführung, salopp ausgedrückt,  der folgende Lösungsansatz einfach näher: „Mensch! Kopieren wir die AGB doch einfach von einem Mitbewerber! Der macht das doch auch schon länger, dann wird es schon richtig sein. Mit dem gesparten Geld können wir gleich das Budget der Programmierer und Webdesigner erhöhen, dann wird das alles auch noch anwenderfreundlicher und schicker!“

Das ist aus mehreren Gründen zwar eine naheliegende, aber eine äußerst problembehaftete Lösung.

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