Es freut es mich, dass Sie auf die Social Media Recht Site und damit den Weg zur bisherigen digitalen Präsenz meines Anwaltsbüros gefunden haben.
Bisherigen? Bisherigen! Denn sollten Sie dem umfassende Roll-Out quer durch die sozialen Netze entgangen sein, so darf ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ich meine anwaltliche Tätigkeit seit Januar 2013 als
Partnerin der Dirks & Diercks Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
ausübe.
Auf der Seite www.dirksunddiercks.de können Sie nicht nur erfahren, dass ich mit dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks weder verwandt noch verschwägert bin (wie sich schon aus der radikal anderen Schreibweise ergibt), sondern auch sonst alles über unsere neu gegründete Kanzlei wie etwa die Gründe unseres Zusammenschlusses, unseren Beratungsansatz oder unser Leistungsangebot.
Soviel kann ich Ihnen bereits jetzt verraten: Am Credo „Gemeinsam konstruktiv(e) Lösungen finden.“ wird sich nichts ändern.
Der Social Media Recht Blog bleibt selbstverständlich erhalten und wird nun auch durch Beiträge vom Kollegen Stephan Dirks bereichert.
In diesem Sinne,
wir freuen uns, Sie auf der neuen Kanzlei-Website begrüßen zu können!
Rechtsanwältin Nina Diercks Rechtsanwalt Stephan Dirks