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Big Data im Zeitalter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Teil 6 zur EU-DSGVO

Ab Mai 2018 wird der Datenschutz in Deutschland und Europa überwiegend durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Was die DSGVO eigentlich ist (Teil 1), welche neuen Begriffe verwendet werden (Teil 2), wann eine Datenverarbeitung künftig zulässig sein wird (Teil 3) und welche Pflichten mit der DSGVO auf Unternehmen zukommen (Teil 4 und Teil 5), haben wir bereits in einer mehrteiligen Beitragsreihe erörtert. Was fehlt – und das holen wir nun nach – sind einige Worte zu den Fragen, welche Änderungen die DSGVO im Bereich „Big Data“ mit sich bringt und was das für die tägliche Arbeit der Unternehmen bedeutet.

Nachfolgend gehen wir dazu einmal kurz auf die Frage ein, was Big Data denn im vorliegenden Kontext nun eigentlich heißen soll, wie sich das Ganze unter dem BDSG „gestaltete“ (*hust – eigentlich gar nicht) und ob es die DSGVO denn nun besser macht, für all die Geschäftsmodelle, die eben auf solchen Data-Analysen basieren (Spoiler: Leider nicht so sehr).

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