Archiv des Autors: Nina Diercks

Über Nina Diercks

Rechtsanwältin Nina Diercks, M.Litt (University of Aberdeen), führt die Anwaltskanzlei Diercks, ist anerkannte Sachverständige für Datenschutz sowie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin,. Selbstverständlich ist sie auch auf Twitter, Facebook und Google+ zu finden.

Der Entwurf zur E-Privacy-Verordnung, das Verhältnis zur DSGVO und seine Bedeutung für die Praxis

Mitautor: Christian Frerix

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018 für die Regelung des Datenschutzes in ganz Europa maßgeblich sein wird. Unternehmen beschäftigen sich daher intensiv mit den bevorstehenden Änderungen und Neuerungen, die diese mit sich bringt. Oder sollten sich zumindest damit beschäftigen, da es ja nun nicht mehr lange hin ist, bis diese gelten. Aber das wissen unsere treuen Blogleser(innen) ja alles schon aus der – bereits siebenteiligen – Beitragsserie zur DSGVO hier im Blog. Als wäre diese Umstellung nicht schon herausfordernd genug, hat die EU-Kommission im Januar 2017 den Entwurf einer weiteren Verordnung zur Regelung des Datenschutzes in Europa veröffentlicht. Konkret geht es dabei um die „Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG“ (kurz: E-Privacy-Verordnung oder hier einfach nur „Entwurf“). Was es damit auf sich hat und wie Unternehmen damit umgehen sollten, erläutern wir in den folgenden Zeilen.

Oh je…noch eine EU-Verordnung zum Thema Datenschutz!?

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Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten mittels Emoticons – Das Urteil des LAG Baden-Württemberg (Az. 4 Sa 5/16)

Mitautor: Christian Frerix*

Seit einiger Zeit gehören unternehmensschädigende Äußerungen von Mitarbeitern via soziale Netzwerke in gewisser Weise zum Alltag. Das zeigen Gerichtsentscheidungen, mit denen wir uns auch hier Blog bereits beschäftigt haben, sowie die Mandatsanfragen, die uns zu diesem Themenkomplex erreichen. Die hier nun nachgehend sezierte Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 22.6.2016 – Az. 4 Sa 5/16 reiht sich dabei in die vornehmlich im letzten Jahr durch die Arbeitsgerichte Herne und Mannheim geprägte Gerichtspraxis zum Ausspruch von Kündigungen auf Grund von Arbeitnehmer-Postings ein.

[Konkret haben wir die Entscheidungen ArbG Herne, Urteil vom 22.3.2016 – Az. 5 Ca 2806/15 und ArbG Mannheim, Urteil vom 19.2.2016 – Az. 6 Ca 190/15 unter den vorstehenden Links im Blog besprochen].

In wie weit nun die Beleidigung von Vorgesetzten in sozialen Netzwerken zu wirksamen Kündigungen führen (können) und welche Rolle Schweine-, Bären- oder Affenköpfe dabei spielen, erfahren Sie im Folgenden.

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Seminar: Arbeitsrecht für Gründer & (junge) Unternehmen – „Huch! Jetzt sind wir Arbeitgeber!“

Ein neues Seminar steht in unserem Kalender. Am 24. April 2017 wird es in Hamburg um die Grundlagen des Arbeitsrechts für (junge) Unternehmen und Gründer gehen. Damit richtet sich das Seminar an Gründer, (junge) Unternehmen und Führungskräfte, die sich mit dem Arbeitsrecht aufgrund Ihrer Personalverantwortung auseinandersetzen müssen.

In dem Seminar geht es um alle grundlegenden Fragen des Arbeitsrechts im Arbeitsverhältnis, also vom Bewerbungsprozess über den Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Genau genommen um diese Themen für Arbeitgeber:

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Google Play verlangt jetzt Datenschutzerklärung für Apps bis zum 15.03! (was nach dem Gesetz und den bestehenden Entwicklerrichtlinien an sich keine neue Anforderung ist)

Nach einer Meldung vom gestrigen Tage (09.02.) (u.a. bei Heise, GoogleWatchBlog, ZDNet) verlangt Google Play nun, dass in den Store eingestellte Apps eine Datenschutzerklärung enthalten – und droht mit dem Entfernen der Apps aus dem Store, wenn nicht bis zum 15. März (!) Datenschutzrichtlinien vorliegen. Mhm, dachte ich, okay, der 15.03., das ist mal ein knackiger Zeithorizont für die App-Betreiber und wird bei dem einen oder anderen für Schweiß auf der Stirn sorgen. Aber sonst? Eigentlich ist das alles doch nichts Neues?

Nun aber von vorne und der Reihe nach: Wie ist die Rechtslage, was will Google und was müssen Sie als App-Betreiber tun?

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In eigener Sache: Lehrgang „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ – der theoretische Teil ist geschafft! | Oder: Was? Die Rechtsanwältin Diercks macht auch Arbeitsrecht?

Vielleicht ist es dem einen oder anderen aufgefallen: Von Mitte September bis kurz vor Weihnachten war es hier, wie auch auf den anderen digitalen Kanälen, relativ ruhig. Das hatte einen handfesten Grund. Nicht nur, dass viel Mandatsarbeit zu erledigen war (ja, das auch), nein, ich hatte vielmehr vergangenes Jahr beschlossen, dass ich den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erlangen möchte.

„Wie, Sie machen auch Arbeitsrecht?!“

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Die Datenschutzgrundverordnung macht IT-Richtlinien Feuer unter dem Hintern! (Teil 7) – Oder: Was die DSGVO mit IT-Richtlinien, Arbeitsrecht und Compliance zu tun hat und warum das jetzt für Unternehmen wichtig ist

In diesem Blog haben wir uns in jüngerer Zeit schon viel mit der DSGVO und der Frage, worauf sich Unternehmen jetzt im Hinblick auf Mai 2018 einstellen müssen, befasst. Daneben ist natürlich das Datenschutzrecht in verschiedensten Konstellationen immer wieder Gegenstand unserer Beiträge. Mindestens genaus so häufig sind Social Media bzw. IT-Richtlinien in diesem Blog ein Thema. Von dort ist es dann natürlich nicht weit zu all den arbeitsrechtlichen Aspekten, die sich aus der Nutzung digitaler Arbeitsprozesse ergeben.

Symbolbild für: Orr. Diese DSGVO!

Wer sich nun die Mühe gemacht und vielleicht auf die vorstehenden Links geklickt hat, wird erkennen, dass in den verschiedenen Blogkategorien (EU-DSGVO, Datenschutzrecht, Social Media Guidelines, Arbeitsrecht) durchaus dieselben Artikel auftauchen. Es gibt also Überschneidungen. Das ist zumindest in Teilen schon auf praktischer Ebene logisch. Schließlich drängt es sich auf, dass (verbindliche) IT-Richtlinien einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben. Und wenn wir die IT-Sicherheit als die Kehrseite der Medaille zum Datenschutz begreifen, wird auch deutlich, dass es hier eine Verbindung geben muss. Und Compliance… tja, Compliance könnte ich auf jeden meiner Blogposts als Kategorie kleben – schließlich geht es bei dem Thema „Compliance“ um nichts anderes als die Einhaltung von Regeln. An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber so ganz eben doch nicht – wie die zunehmende Anzahl an Compliance-Officers und Compliance-Abteilungen in den Unternehmen anzeigt.

Heute will ich einmal erläutern, was schon immer irgendwie an der einen oder anderen Stelle in meinen Artikeln durchschimmerte, ich aber doch noch nicht so klar erklärt habe: Nämlich, dass es zwischen den genannten Bereichen, also vom Datenschutzrecht über die IT-Richtlinien und Compliance bis hin zum Arbeitsrecht nicht nur eine ideelle, sondern auch eine juristische Klammer gibt. Diese juristische Klammer nennt sich „technisch und organisatorische Maßnahmen“, kurz TOM und ist schon lange im Bundesdatenschutzgesetz verankert. Doch wie so vieles, was dort steht und bereits „State of the Art“ im Unternehmen sein sollte, bekommt auch diese Vorschrift und alles, was damit zu tun hat, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung „Feuer unter dem Hintern“ – um es mal ganz nonchalant auszudrücken.

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Workshop „Social Media & Recht für Freelancer, Blogger, Gründer“ am 24.02.2017 in Hamburg

Ein neues Jahr ist da. Und weil ich im letzten Jahr so oft gefragt worden bin, ob ich nicht noch ein Workshop zu diesem oder ein Seminar zu jenem anbieten kann, ist einer meiner Vorsätze für 2017 diesen, also ihren, Wünschen nachzukommen. Das heißt, ich werde in den kommenden Monaten die unterschiedlichsten Seminare und Workshops aus den Bereichen des IT-, Medien-, Datenschutz- und Arbeitsrechts anbieten. (Wer kein Seminar-Angebot verpassen möchte, der kann herzlich gerne meinen blitzneuen Seminar-Newsletter – siehe rechte Navigation -abonnieren.)

Den Anfang mache ich nun mit dem im Titel schon genannten „Einsteiger“-Workshop „Social Media & Recht für Freelancer, Blogger, Gründer“, welcher in Hamburg am 24. Februar stattfinden wird. Herzlich willkommen sind daneben aber auch natürlich: Social Media Manager, Community-Manager und Digital Manager.

Darum geht es beim Workshop „Social Media & Recht“: Weiterlesen

Wie läuft das jetzt mit dem Datenschutz ab 2018 in Deutschland? – Oder: DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU)

Das neue Jahr ist da. Hurra! Und wir wenden uns trotzdem gleich wieder einem alten Bekannten zu: dem Datenschutz. Schließlich schreiben wir jetzt 2017 und damit ist es auch auf dem Kalenderblatt nicht mehr weit bis zu 2018. Der geneigte Leser des Blogs weiß, worauf ich hinaus möchte. Ab Mai 2018 wird der Datenschutz in Deutschland und Europa durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Mit den Änderungen, die damit und insbesondere für Unternehmen einhergehen, haben wir uns hier schon eingehend mit unserer – inzwischen sechsteiligen! – Blog-Serie zur DSGVO befasst. (Wenn Sie noch nichts von einer ominösen Datenschutzgrundverordnung gehört haben sollten, aber in Ihrem Unternehmen Verantwortung tragen, dann kann ich Ihnen nur dringend raten einmal einen Blick in die Blog-Serie zuwerfen).

Sinn und Zweck oder Idee der DSGVO ist bekanntermaßen eine europaweite, einheitliche und verbindliche Regelung des Datenschutzes zu schaffen, um den momentan bestehenden „datenschutzrechtlichen Flickenteppich“ eben dort zu beseitigen. Das ist gut.

Doch gemeinhin ist nichts so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Und so dürfen wir uns hier im Zusammenhang mit der DSGVO – als wäre das nicht alles kompliziert genug –  mit dem nationalen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 beschäftigen. Dieses Gesetz wird auch Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU oder DSAnpUG-EU genannt. Ich gestehe, auch mit den Abkürzungen wird es nicht besser, es bleibt ein Wortungeheuer. Doch es nützt nichts, wer DSGVO sagt, der wird auch DSAnpUG-EU sagen müssen. Was es aber mit diesem Entwurf „Datenschutz-Anpassungsgesetz“ auf sich hat und warum es sich auch für Unternehmen lohnt, diese zugegebenermaßen erst ganz am Anfang stehende Gesetzesentwicklung schon jetzt zu verfolgen, zeigen wir nachfolgend auf. Damit Sie aber nach dieser trockenen Einleitung überhaupt einen Grund haben, weiterzulesen, (Ha! Erwischt! Sie wollten gerade wegklicken!), spoiler ich hier ein wenig und verrate Ihnen, dass es um eine neuen Entwurf eines nationalen Bundesdatenschutzgesetz (Hä? Sollte das nicht gerade durch die DSGVO abgelöst werden? – Ja, das erkläre ich Ihnen gleich!) und unter anderem um diese Themen gehen wird:

  • Grundsatz der Zweckbindung, Verarbeitung über die Zweckbindung hinaus, Verarbeitung von allgemein zugänglichen Daten
  • Beschäftigendatenschutz
  • Videoüberwachungen
  • Big Data, Scoring und Verbraucherkredite
  • Die automatisierte Entscheidung im Einzelfall
  • Informationsrechte und Pflichten (Datenschutzerklärungen…)
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Besondere personenbezogene Daten (sensible Daten zur Gesundheit, Sexualität oder Gewerkschaftszugehörigkeit).

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Statt Karten und Geschenken – Zeit für eine Weihnachtsgeschichte. Zeit für Hoffnung.

Wer diesem Blog schon länger folgt , weiß, dass die Monothematik rund um das digitale Recht zwar nur sehr selten, aber immer zur Weihnachtszeit aufgebrochen wird und eine kleine Weihnachtsgeschichte zum Vorschein kommt.

Dieses Jahr fällt es mir schwer. Mir, die ihren Lebensunterhalt damit bestreitet, das Wort zu führen und allein auf diesem Wege Verhandlungen zu gewinnen, fehlen eben diese. Ich ringe um die Sätze, die Eindruck eines vergangenen Jahres geben könnten und die doch nicht dazu neigen, die Dunkelheit bedrohlich aufkommen, sondern das Licht sehen zu lassen. Dabei ist die Weihnachtszeit doch die Zeit frohen Botschaft, die Zeit der Hoffnung –  und zwar gleichgültig, welcher oder ob überhaupt einer Glaubensrichtung jemand angehört. Es geht nicht um die Frage, ob nun der Messias geboren ist oder nicht (die Geschichte fängt ja schon an, bei der unbefleckten Empfängnis äußerst unglaubwürdig zu werden, da muss man sich um den Rest denn nun auch nicht mehr streiten). In der Erzählung der Geburt Jesus Christus geht es vielmehr um Menschlichkeit, um die Liebe und nach wie vor um eine begründete Hoffnung. Hoffnung, darauf, dass sich alles zum Gute wenden werde. Und um den Glauben, daran, dass dies durch menschliches Handeln möglich ist.

Diesen Glauben aufrecht zu erhalten, ist am Ende des Jahres 2016 nicht leicht. In Deutschland ist der Flüchtlingsstrom relativ verebbt. Die Landrouten sind zugemacht worden. Menschen verrecken dafür auf dem Mittelmeer und wenn sie es doch geschafft haben, im Dschungel von Calais, nach dessen Abriss im nirgendwo. Wer zu schwach zum Gehen ist, der stirbt. Leise. Im Jemen. Wer aus umkämpften Städten wie Aleppo nicht (mehr) rauskommt, der wird im eigenen Haus erschossen oder stirbt in einem der letzten geheimen Krankenhäuser unter der Stadt, weil es einfach an allem fehlt. Im Irak oder Afghanistan ist es nach wie vor lebensgefährlich, einfach auf den Markt zum Einkaufen zu gehen, denn Bomben durch (Selbstmord-) Attentäter sind der Alltag. Ein Stück dieses Alltags scheint nach Europa gekommen. Vor wenigen Tagen nach Berlin. 12 Menschen sind gestorben. Derzeit deuten die Ermittlungen darauf hin, dass der Tatverdächtige ein Mann war, der zwar nicht im Auftrag des IS handelte, aber wohl meinte, in dessen Sinne zu handeln. Ein Anschlag, bei dem nach derzeitigem Kenntnisstand ein weiterer Mann, nämlich der Fahrer des entführten und als Tatwaffe genutzten LKW, Schlimmeres durch ein Eingreifen am Lenkrad verhinderte und diese Hilfe mit dem eigenen Leben zahlte. Ein Anschlag, der einmal mehr dafür sorgt, dass diejenigen, die ihre Mitmenschlichkeit ohnehin schon irgendwo vergessen haben, sich ermutigt fühlen auf Facebook – Bilder ihrer eigenen Kinder im Hintergrund – Kommentare zu posten wie „Wie gut, dass wenigstens in Syrien jetzt der Aussatz verendet. Das sind doch alles Ratten, die ihren Dreck sonst nur zu uns bringen. Sieht man ja!1!!11!!!!“

Hier fehlen mir dann endgültig die Worte. Ich begreife das nicht. Wie kann man Angst um sein eigenes Kind haben und gleichzeitig anderen Kindern jedes Mitgefühl verwehren? Wie kann man nicht verstehen, dass diese Menschen dort genau vor diesem Terror fliehen und hoffen, sich, die eigenen Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern in Sicherheit zu bringen? Meinen diese Menschen ernsthaft, dass es weniger Terror gäbe, wenn wir hier in Deutschland die Asylpolitik ändern? An der Stelle verschlucke ich mich vor bitterem Gelächter. Vor allem deswegen, weil IS & Co genau dann jubeln würde. Sie hätten dann eine Schlacht gewonnen, wenn von der Menschlichkeit einen Schritt zurück getreten wird.

Die Antworten müssen andere sein. Formuliert wurden diese schon, teilweise vor langer Zeit, jedenfalls aber zu ebenso traurigen Anlässen:

„Unsere Antwort auf Gewalt ist noch mehr Demokratie, noch mehr Menschlichkeit, aber nicht noch mehr Naivität. Das sind wir den Opfern schuldig.“

Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident.

„Sie mögen in diesem Augenblick ein triumphierendes Machtgefühl empfinden, aber sie sollten sich nicht täuschen. Der Terrorismus hat auf Dauer keine Chance, denn gegen den Terrorismus steht nicht nur der Wille der staatlichen Organe, gegen den Terrorismus steht der Wille des gesamten Volkes“

Helmut Schmidt, Bundeskanzler a.D.

Diese Worte sind nicht nur schön, sie sind auch wahr. Aber ausfüllen müssen wir sie. Wir sind die einzigen, die Einfluss darauf nehmen können, wie unsere Gesellschaft aussieht, wie sie lebt. Denn wir sind das Volk. Wir sind Deutschland und damit ein Teil von Europa. Und damit kommen wir zum Licht am Horizont.

Hoffnung gibt mir, wie Einzelne und viele aufstehen. Wie sie aktiv werden. In verschiedensten Formen, um den Hass, der sich seine Schneisen schlägt und zu lähmender Angst wird (oder umgekehrt?) entgegen zustellen. An den verschiedensten Stellen und auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen.

Schmalbart – Will sich ab dem nächsten Jahr gegen Populismus stellen. Fair, offen, kritisch, neutral und freiheitlich. Gewählt ist der Name nicht ohne Grund. Plattformen wie breitbart, die Halbwahrheiten, Fake-News und Unsinn zu einem sich weit verbreitetenden Brei vermengen, soll sich entgegen gestellt werden. Dahinter steht kein großer Verlag. Und auch keine Politik. Sondern einfach ein paar Menschen, die nicht wollen, dass der Hass durch falsche Informationen Nahrung erhält.

Calliope Mini – Das kleine Platinen-Dingens, dass sich maßgeblich Stephan Noller und Maxim Loick ausgedacht haben, sieht unscheinbar aus, soll aber dafür Sorge tragen, dass Kinder in ganz Deutschland in der Schule die Grundlagen des Programmierens erlernen können. Mit Spaß. Wozu das gut ist? Was das mit dem Dunklen zu tun hat? Bildung ist der Schlüssel zum Frieden. Und nein, nicht jeder muss später Programmierer werden – wird ja auch nicht jeder Schriftsteller, nur weil er lesen und schreiben lernt (Zitat M. Loick, glaube ich…). Aber wie wichtig es ist, Algorithmen dem Grunde nach zu verstehen und eine Idee von dem zu bekommen, was hinter den bunten App-Oberflächen wirkt, das hat wohl – spätestens – der US-Wahlkampf und die Diskussion um die „Filterblasen-Realität“ gezeigt.

Mittagskinder – Ja, es geht uns gut in Deutschland. Aber auch hier gibt es Kinder, die keine warme Jacke im Winter von Ihren Eltern bekommen und die morgens kein Essen haben, was sie mit in die Schule nehmen können. Für diese Kinder setzt sich in Hamburg seit Jahren die Stiftung Mittagskinder ein. Sie erhalten  Hilfe bei den Hausaufgaben warme Mahlzeiten und Frühstück für den nächsten Tag – und viel wichtiger: ein kleines Stück zu Hause. Viele Freiwillige und Spender tragen dieses Projekt, das Kindern ermöglicht, den – vielleicht – vorgezeichneten Weg zu verlassen.

Hintz & Kuntz – Das Hamburger Straßenmagazin, das seit Jahren denjenigen, die in dieser Gesellschaft kaum eine Stimme haben, eine solche gibt. Und Halt. Und Hilfe. [Und mir jeden Tag ein Lächeln. In Form von meiner Stammverkäuferin vor dem Edeka um die Ecke von meinem Büro. Egal wie kalt und egal wie sehr es stürmt. Sie ist immer da. Und hat immer ein Lächeln für mich, das so warm ist, dass es einem ganz warm wird.] Auch Hintz&Kuntz lebt von der Unterstützung vieler.

Nun. Niemand muss gleich ein Bildungsprojekt, eine Stiftung für Kinder oder eine Medienplattform ins Leben rufen. Aber jeder kann etwas tun. In seinem Umfeld. Im Kleinen, vielleicht mit Wirkung für das Große. Und das gibt Hoffnung. Hoffnung darauf, dass das Jahr 2017 ein besseres wird, werden kann.

Hoffnung gibt auch, dass es immer noch Menschen gibt, die manchmal einfach etwas tun, einfach nur unmittelbar aus einem Gefühl der Nächstenliebe oder weil einfach mal was gesagt werden muss, ungefiltert, persönlich:

Ein Trucker sammelt Geld für einen anderen – Nach dem der britische Trucker David Duncan vom Tod seines polnisches Kollegen in Berlin am 19. Dezember hörte, wollte er etwas tun. Und setzte eine Spendenkampagne für die Familie auf. Einfach so. Obwohl keinerlei Beziehungen zu dem Mann hatte und zu dem Zeitpunkt auch nicht wissen konnte, welche Rolle der Fahrer in Berlin hatte. Inzwischen liegt die Spendensumme bei fast 94.000 Pfund.

Rayk Anders – betreibt einen Kanal auf Youtube. Macht eigentlich Comedy. Nach dem Anschlag in Berlin kann er nicht anders, er muss etwas loswerden. Für die Berliner, für Berlin und für den Attentäter.

Weihnachten bleibt die Zeit der Hoffnung und

Es ist die Zeit der frohen Herzen, wo man einander gern hat und es dem anderen sagt.

„Geist der Weihnacht“ aus der Muppets Weihnachtsgeschichte handelt, welche die berühmte Erzählung „A Christmal Carol“ von Charles Dickens in der Welt der Muppets spielen lässt

Wenn ein jeder den Geist der Weihnacht zu sich lässt, ein jeder sich seine Mitmenschlichkeit bewahrt, ein Auge auf den Nächsten hat und sich bei allem was er oder sie hört einmal kurz fragt, ob das so wirklich stimmen kann, der hat schon viel getan. Dazu ist die Stimme zu erheben, gegen die Unmenschlichkeit. Wohin das Schweigen führt, haben wir hier in Deutschland bereits einmal gesehen. Der Frieden ist es nicht. Schweigt bitte an Weihnachten nicht um des Friedenswillens.

In diesem Sinne,

ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit voller Hoffnung.

PS: Das Geld, was ich in Karten und Geschenke investieren würde, geht in diesem Jahr an die ersten vier der oben genannten Organisationen.

Was tun bei geschäftsschädigenden Äußerungen von Mitarbeitern in Social Media?

Welch unangenehme Frage. Eine, der sich kaum ein Unternehmen gerne stellen möchte. Und doch sollte das Unternehmen als Arbeitgeber auf eben eine solche vorbereitet sein. Denn natürlich lesen sich Sätze aus der Corporate Communications Strategy wie dieser

Durch die Einbindung der Mitarbeiter in die Markenkommunkation können signifikante Steigerung der positiven Markenidentifikation erreicht werden.

ganz hervorragend und wie der leichte Schlüssel zum Glück. Doch das Unglück beziehungsweise der kommunikative Alptraum liegt nicht fern, wenn die Beiträge von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken keinen geschäftsfördernden, sondern geschäftsschädigenden Charakter annehmen.

An dieser Stelle muss sich ein Unternehmen die Frage nach der „richtigen“ Reaktion stellen und den „richtigen“ Weg gehen.


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