Workshop „Social Media & Recht für Freelancer, Blogger, Gründer“ am 24.02.2017 in Hamburg

Ein neues Jahr ist da. Und weil ich im letzten Jahr so oft gefragt worden bin, ob ich nicht noch ein Workshop zu diesem oder ein Seminar zu jenem anbieten kann, ist einer meiner Vorsätze für 2017 diesen, also ihren, Wünschen nachzukommen. Das heißt, ich werde in den kommenden Monaten die unterschiedlichsten Seminare und Workshops aus den Bereichen des IT-, Medien-, Datenschutz- und Arbeitsrechts anbieten. (Wer kein Seminar-Angebot verpassen möchte, der kann herzlich gerne meinen blitzneuen Seminar-Newsletter – siehe rechte Navigation -abonnieren.)

Den Anfang mache ich nun mit dem im Titel schon genannten „Einsteiger“-Workshop „Social Media & Recht für Freelancer, Blogger, Gründer“, welcher in Hamburg am 24. Februar stattfinden wird. Herzlich willkommen sind daneben aber auch natürlich: Social Media Manager, Community-Manager und Digital Manager.

Darum geht es beim Workshop „Social Media & Recht“:

In dem eintägigen Workshop werden (fast) alle rechtlichen Probleme beleuchtet, die einem in der Social Media Kommunikation und im digitalen Business als Blogger, Freelancer oder Gründer tagtäglich begegnen. Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern nicht nur die rechtlichen Probleme, sondern vor allem auch die dazu gehörigen Lösungsansätze nahe zubringen. Dabei soll zum einen Sicherheit für die tägliche Arbeit gewonnen und zum anderen sollen unliebsame Überraschungen wie Abmahnungen vermieden werden.

Dabei geht es natürlich um Themen wie diese: Rechtsprobleme in der Social Media Kommunikation, Bildrechte, Lizenzfragen, Rechtliche Voraussetzungen von Gewinnspielen, Schleichwerbung und vertragliche Grundlagen. Das vollständige Programm mit den Inhalten finden Sie hier oder alle Informationen rund um den Workshop inklusive des Programms hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer hält den Workshop?

Wenig überraschend, ich, also Rechtsanwältin Nina Diercks, Inhaberin der Anwaltskanzlei Diercks für IT-, Medien-, Datenschutz- und Arbeitsrecht, Datenschutz-Sachverständige sowie Gründerin und Autorin des Social Media Recht Blog halte den Workshop.

Was sagen andere über meine Vorträge?

“Nina Diercks erklärt komplexe Rechtsprobleme anhand von Fallbeispielen leicht verständlich, praxisnah und lösungsorientiert. Dabei führt die offensichtliche Begeisterung für das eigene Thema kombiniert mit einer unterhaltsamen Vortragsweise dazu, dass sogar ein Ganztages-Workshop zum Thema Recht seinen Schrecken verliert. Im Ernst: Absolut empfehlenswert.”

Sabine Burmeister, Consultant, T-Systems Multimedia Solutions GmbH  (Mehr Stimmen…) 

Wann?

24. Februar 2017 – 9.00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Wo?

Hamburg, Betahaus, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg

(der genaue Tagungsort wird noch bekannt gegeben)

Was kostet das Ganze?

Die Teilnahmegebühr beträgt 159,00 EUR netto pro Teilnehmer bei Buchung bis zum 28. Januar 2017 (Frühbucherpreis).

Bei Buchung ab dem 29. Januar beträgt die Teilnahmegebühr 189,00 EUR netto pro Teilnehmer. (Normalpreis).

Im Preis enthalten sind:

  • der Besuch des Workshops (was auch sonst?),
  • der Erhalt der Tagungsunterlagen in digitaler Form,
  • sowie die übliche Tagungsverpflegung: Kaffee, Getränke, Frühstückspause, Mittagessen sowie am Nachmittag Kuchen bzw. Obst.

Ja! Ich möchte mich anmelden!*

Prima! Dann senden Sie doch bitte einfach eine E-Mail mit dem Betreff

Social Media & Recht  – 24.02.2017 – verbindliche Anmeldung

an:

*Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ganz am Ende der Seite.


Wenn Sie vielleicht doch einen Chef haben und gerne teilnehmen möchten, sind Sie natürlich ebenfalls herzlich willkommen. Und wenn Sie Ihrem Chef etwas auf den Schreibtisch legen können müssen, dann können Sie einfach dieses pdf nehmen, in dem alle Informationen noch einmal zusammengefasst sind (auch ohne Chef dürfen Sie das natürlich gerne herunterladen 😉 ).

In diesem Sinne,

ich freu mich auf Sie!

 

Ja, ich will! – Aber… der Termin passt mir gar nicht! :-/

Macht nichts. Schreiben Sie uns einfach an   unter dem Betreff „SMR – anderer Termin“, wann es bei Ihnen besser passen würde und wir versuchen, eine Alternative zu finden.

Was ist sonst noch wichtig? (Vorbehalt, Rechnungsstellung und Storno-Regelung)

Die Durchführung des Workshops steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Anmeldung von wenigstens 20 Teilnehmern bis spätestens zum 08. Februar. Der Workshop findet statt. Wir arbeiten mit maximal 30 Teilnehmern. Findet der Workshop statt, erfolgt die Rechnungsstellung umgehend. Bei einer Absage nach dem 08. Februar ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, in diesem Fall wird die Hälfte der Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch vom ursprünglichen Teilnehmer jederzeit gestellt werden.