Smartphone, iPad und Co. sollen es uns möglich machen, unser tägliches Leben bequem und umfassend zu regeln und zu gestalten, sei es um zu kommunizieren, um Taxi- und Zugfahrten zu buchen, um Essen zu bestellen, um sich die Zeit mit Spielen zu vertreiben, um Musik zu hören, Videos zu schauen oder Zeitung zu lesen, um ein Fitness-Programm durchzuführen, abzunehmen, um den neuen Partner fürs Leben zu finden oder schlicht den schnellsten Weg zur Arbeit.
Dementsprechend gibt es bereits rund 3 Millionen „mobile Apps“ (Application Software), die derzeit im Apple Store, bei Google Play und anderen Plattformen für den Nutzer zur Installation bereit stehen. Laut Statista wurde im Jahr 2014 mit mobilen Apps ein Umsatz von über 34 Milliarden US-Dollar weltweit erzielt. Und man muss kein Hellseher sein, um einen weiteren, rasanten Anstieg dieser Zahlen zu prophezeien.
Auf diesen Zug wollen verständlicherweise alle, vom Großkonzern bis zum WG-Zimmer-Startup, aufspringen.
Was von der Idee für eine App bis in die Zielgerade aus rechtlicher Sicht Beachtung finden sollte, sei nachfolgend einmal dargestellt. Dieser Beitrag erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er soll vielmehr davor bewahren, erst wild mit einer App-Entwicklung loszulegen und nachher vor einem (rechtlichen) Chaos zu stehen, das im Nachhinein im Zweifel nicht mehr so einfach geordnet werden kann.
Weiterlesen →