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Social Media im Unternehmen – Zur „Zweckmäßigkeit“ des Verbots der (privaten) Nutzung

… so lautet der Titel des von mir verfassten und nun in der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (K&R, 2014, 1) frisch erschienen Artikels.

KuR Social Media im Unternehmen_klein

In der eingehenden Beschreibung heißt es dort:

„Der Beitrag greift lösungsorientiert die Diskussion um Verbote der (privaten) Internet-, E-Mail und Social Media Nutzung am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des heute in Unternehmen geforderten Informations- und Kommunikationsverhaltens der Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu § 88 TKG auf.“

Anders ausgedrückt beschäftige ich mit mit dem Artikel „Social Media im Unternehmen (Kommunikation & Recht, 2014, 1) mit dem Folgenden:

Viele Juristen postulieren immer noch ein Verbot der (privaten) Nutzung digitaler Kommunikation am Arbeitsplatz als die beste und sicherste Lösung für Unternehmen. Social Media Manager schütteln ob solch eines konsequenten Verbots den Kopf. Und halten jegliche Regulierung für unnötig, bzw. schlicht überflüssig. Die Chefetage ist ohnehin hochgradig verunsichert. Sie hört den Rat der Juristen und weiß zugleich um die Notwendigkeit von Social Media und der Unsinnigkeit, bzw. kaum möglichen Durchsetzbarkeit eines Verbotes der (privaten) Nutzung digitaler Kommunikationsmittel – auch wenn es sich bei der den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten IT-Infrastruktur, Internet und E-Mail noch so sehr um Betriebsmittel handeln.  Aus dieser Melange entsteht der deutsche Regelfall der (privaten) Nutzung digitaler Kommunikationsmittel: Die Duldung.

Der Artikel zeigt im Wesentlichen drei Dinge auf. Zum einen dass ein Verbot nicht sinnvoll – wenn gleich auf den ersten Blick juristisch besehen viel einfacher – ist. Zum anderen, dass die vermeintlich ebenso einfache Duldung zahlreiche Folgeprobleme nach sich zieht, die sich wahlweise mit dem Modewort Compliance oder den guten, alten Legalitätspflichten umschreiben lassen sowie dass bunte Social Media Leitfäden zwar gut für die Mitarbeiter, aber dennoch nicht ausreichend im Sinne von Social Media Richtlinien sind. Und schließlich, dass die Argumentation der Juristen, welche stets § 88 Telekommunikationsgesetz zur Begründung des absoluten Verbots privater Nutzung heranziehen und der Geschäftsführung Szenarien von strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen gegen eben diesen vor Augen führen, vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung (LAG Niedersachsen, 31. 5. 2010 – 12 Sa 875/09; LAG Berlin-Brandenburg, 16. 2. 2011 – 4 Sa 2132/10; LAG Hamm, 10. 7. 2012 – 14 Sa 1711/10) und neuerer Literatur nicht zu halten ist.

Oh. Und natürlich zeigt der Artikel noch einen vierten Bereich auf: Lösungen.

Wer nun mag, kann sich den Artikel „Social Media im Unternehmen“ (Kommunikation & Recht, 2014, 1) hier als pdf ansehen und zu Gemüte führen.

Wem der Artikel zuviel Fachchinesisch enthält (nun ja, es ist eben ein Fachartikel…), der muss sich noch ein wenig in Geduld üben. Aber in Kürze wird die Problematik hier im Blog noch einmal auf altbekannte Weise bearbeitet werden.

In diesem Sinne,

ein frohes neues Jahr und auf mehr Social Media in den Unternehmen!

PS: Liebe Blog-Abonnenten, entschuldigen Sie bitte, dass Sie den Artikel nun zweimal bekommen. Aber aus technischen Gründen war es leider notwendig, dass er noch einmal komplett neu eingestellt wird.

Ich habe auch dieses Jahr leider keine Weihnachtspostkarte für Dich!

Frei nach Heidi Klum möchte ich damit meinen Mandanten und Geschäftspartner mitteilen, dass sie auch dieses Jahr nicht auf einen weihnachtlichen postalischen Gruß von mir warten sollen.

Ja, einerseits ist es unbestreitbar nett ein Kärtchen in Händen zu halten, das Gefühl zu bekommen, es habe jemand an einen gedacht und sich eben darüber zu freuen. Hiermit auch so gleich ein ganz herzliches Dankeschön an all diejenigen, die mich bislang mit Weihnachtspost bedacht haben!

Aber abgesehen davon, dass von so manchem, der die Karten vielleicht gleich stapelweise zum Unterzeichnen hingelegt bekommt, auch nicht unbedingt „Hurra!“-Schreie zu vernehmen sind und die Karten – so ist es nun einmal – früher oder später den Weg ins Altpapier und der präsentierte Kuli den Weg in die dunkle Schublade findet, verhält es sich andererseits so, dass man meines Erachtens auf die kleine Freude gut verzichten kann, wenn die Zeit, die Mühe und der monetäre Aufwand auch an andere Stelle wandern kann. An eine Stelle, wo es wirklich und an sich nicht nur zur Weihnachtszeit notwendig ist, mit dem Herzen zu denken.

Dieses Jahr gehen meine Weihnachtsgrüße an die Stiftung Mittagskinder aus Hamburg.

Und auch wenn dieser Blog normalerweise die strikte Policy hat, nur über relevante Sachthemen zu berichten, nehme ich mir an dieser Stelle heraus, von der Stiftung Mittagskinder und von einem ganz besonderen Menschen zu erzählen. (Wer’s nicht lesen mag, der kann ja jetzt aufhören…)

Von der Stiftung Mittagskinder hörte ich über eben diesen Menschen, einen guten, alten Bekannten. Die Stiftung bietet in den als „sozialen Brennpunkten“ bekannten Hamburger Stadtteilen Neuwiedenthal und Kirchdorf-Süd für viele Kinder einen festen Anlaufpunkt, den sie in ihrem Zuhause vielleicht so nicht haben. Die Kindertreffs der Stiftung sind ganzjährig von montags bis freitags von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Kinder erhalten dort ein warmes, gesundes Mittagessen, Hilfe bei den Hausaufgaben, können Spielen und Experimentieren. Sie können tun, nun ja, was Kinder ebenso tun oder tun können sollten an einem Nachmittag. Ein gemeinsames Abendbrot gibt es auch. Und darüber hinaus – hier muss ich als zweifache Mutter jedes Mal besonders schlucken – können sich die Kinder am Abend ein Frühstück für den nächsten Morgen zusammenpacken. Damit sie nicht mit leerem Magen aus dem Haus und in die Schule müssen.

Die Tatsache, dass dieses Angebot gemacht und von den Kindern angenommenen wird – eben weil nicht nur keiner zu Hause Frühstück macht, sondern auch weil augenscheinlich offensichtlich nichts im Kühlschrank ist – macht mich ebenso unfassbar traurig, wie die weiteren Erzählungen meines Bekannten. Er berichtete, dass viele Kinder jetzt im Winter ohne Jacken und Mützen, manchmal nur im T-Shirt, gar ohne Socken in die Einrichtung kommen. Neben den harten Fakten, dass die Kinder zu Hause kein Essen und keine vernünftige Kleidung erhalten, obwohl es natürlich auch Wege gibt, Kindern vernünftige Mahlzeiten und angemessene Kleidung mit sehr wenig Geld zu besorgen, bedeutet das, dass Kindern vor allem Eltern fehlen, die sich Ihnen zuwenden, sich kümmern, sich sorgen.

Kinder ohne Frühstück im Magen, ohne Socken in den Schuhen, im Winter, in Deutschland, mitten in Hamburg, mitten unter uns! 

Mit persönlich ist das unvorstellbar. Meinem Bekannten war es das auch. Und so rief er vor einigen Jahren die privat initiierte (!) Aktion „Geschenkpate Hamburg“ via Facebook ins Leben, um den Kindern neben den Angeboten der Stiftung einfach mal eine für die Kinder wirklich besondere Freude zu machen. Hier konnte jeder eine Geschenkpatenschaft für ein Kind übernehmen. Die Kinder haben dann in der Stiftung zusammen ein (Weihnachts-)Fest gefeiert und jedes Kind durfte sich einen Wunsch wünschen, der dann von einem Geschenkpaten erfüllt wurde. Letzes Jahr wollte ich schon mitmachen, war aber zu spät dran (es hatten schon alle Kinder einen Geschenkpaten 🙂 ).

Dieses Jahr hatte dann mein Bekannter eine andere Idee: Viele dieser Kinder kommen nie aus ihrem Viertel raus. So etwas wie „Theater“ kommt – abgesehen davon, dass es sich die meisten nicht leisten könnten – auf der Agenda der Eltern nicht vor. Und so ist in Absprache mit der Stiftung (und den Mitgliedern der Facebook-Gruppe) aufgekommen, dass die Kinder alle zusammen ins Weihnachtsmärchen, zu Jim Knopf, am 27.12. gehen können sollten. Damit die Kinder auf diese Weise alle ein ganz besonderes Geschenk bekommen, dass sie sicher in Erinnerung behalten werden!

Gesagt getan.  Flugs waren die notwendigen Spenden zusammen. Also, nächste Idee, dringend benötigte Mützen anzuschaffen und nach dem Theater dann am 27.12. zu verschenken. Lange Rede kurzer Sinn: Es ist soviel Geld zusammen gekommen, dass die Kinder nun ins Theater gehen können, Winterkleidung (inklusive Jacken!!) bekommen, Frühstücksboxen (zum besseren Mitnehmen vom angebotenen Frühstück am Abend) erhalten und ein Gemüse-/Obst-Abo vom Bio-Hof für beide Kindertreffs gesponsert werden konnte, damit die Kinder auch wirklich genügend frische Vitamine bekommen. Last but not least: Für den kaputten Ghettoblaster wird der Weihnachtsmann wohl auch noch Ersatz bringen!

Ich freu mich so sehr! Und das alles, weil sich mein alter Bekannter Tim Jägeler kümmert! Toll!!!!! Ein riesen-großes Dankeschön für die Organisation & Dein ganzes Engagement  (das übrigens nicht nur zur Weihnachtszeit besteht!)!

Ich freue mich, dabei sein zu können.

In diesem Sinne,

ich wünsche allen, eine schöne, besinnliche, freudvolle und friedliche (Vor-)Weihnachtszeit im Kreis der Lieben!

PS: Die Stiftung Mittagskinder freut sich auch im Übrigen immer über Spenden oder Zustiftungen, wenn Sie/ihr helfen wollen/-t, dann guckt einfach mal hier. Das geht auch ganz einfach online! 🙂

Das #bchh13 und das LG Freiburg (Az. 12 O 83/13) zur Haftung des Arbeitgebers für ein werbliches „privates“ Facebook-Posting eines Mitarbeiters

Am 15./16. November fand wieder einmal das BarCamp Hamburg in den gastgebenden Hallen von Otto statt. Dirks & Diercks Rechtsanwälte waren das erst Mal als Sponsoren dabei. Doch natürlich haben wir es nicht bei dieser Rolle bewenden lassen, sondern haben im Ergebnis gleich drei (statt nur zwei) Sessions in den Ring geworfen und das kam so:

Ankündigung Internet-Dingens

Ich startet um 16.oo Uhr mit der Session „Das Internet-Dingens und die Rechtsprechung„. Denn während ich vor drei Jahren immer noch sagen musste „Rechtlich sieht es so und so aus, aber konkrete Rechtsprechung zu diesen Themen aus dem Bereich Social Media gibt es noch (fast) nicht.“, sieht das heute doch ein wenig (sehr) anders aus. Die Teilnehmer fanden es augenscheinlich auch ganz gut.

informative session internet-dingens

Es wurde viel diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der kürzlich vor dem LG Freiburg (Az. 12 O 83/13) verhandelte Fall, in dem der Arbeitgeber für ein werbliches Posting seines Mitarbeiters auf dessen privaten Profil zur wettbewerbsrechtlichen Verantwortung gezogen wurde (Dazu unten noch mehr!).

Es entspann sich anhand dieses Falles eine Diskussion zum Thema Content Marketing versus Schleichwerbung. Dabei stellten wir fest:

noch eine session

Also gesagt, getan:

Moin bchh13

Dazu hieß es:

spannende diskussion schleichwerbung

Warum auch im digitalen Zeitalter Regeln im Wettbewerb ihre Berechtigung haben, fasst @dhearjhonny übrigens perfekt zusammen:

neutrale Information im Netz

Im Anschluss folgte dann die geplante Session von Stephan Dirks zum Thema „Ideen schützen“

spannende session ideen schützen

Hier gelangte wir binnen einer Stunde über das Markenrecht, das Urheberrecht und den Schutz von Werktiteln  zum NDA.

gute erkenntnis

Viel Stoff für wenig Zeit. Aber auch in dieser Session wurde viel erklärt und leidenschaftlich diskutiert.

Mir (uns) bleibt nach zwei Tagen BarCamp Hamburg nur zu sagen:

Vielen Dank Euch allen! Es hat viel Spaß gemacht! 

Einen besonderen Dank an das Orga-Team rund um Vivian Pein und Laura Fischer (Otto). Es steckt soooviel Arbeit in zwei Tagen BarCamp! Da können Sponsoren zwar helfen – aber ein BarCamp steht deswegen noch lange nicht.

Übrigens: Ein subjektive, aber lustiges Recap vom BarCamp findet sich auch im Blog von Sven Dietrich.

Das LG Freiburg & die Mitarbeiterwerbung

Der geneigte Leser fragt sich wahrscheinlich, warum ich reißerisch in die Headline groß was vom LG Freiburg und der Haftung des Arbeitgebers für ein werbliches „privates“ Facebook-Posting eines Mitarbeiters schreibe, wenn ich hier bisher nur ein halbes Wort verliere.

Die Lösung lautet: Der Fall hat auf dem BarCamp soviel Erstaunen und Interesse hervorgerufen, dass ich das ganze noch einmal ausführlich als Artikel aufbereitet habe. Aber nicht hier, sondern in der leadDIGITAL unter dem Titel

Wann Arbeitgeber für private Mitarbeiter-Posts haften

Also, wer mehr dazu wissen will, der muss sich jetzt den kleinen „Klick“ machen und rüber zur leadDIGITAL wechseln.

In diesem Sinne,

auf bald!

tl;dr: Das BarCamp Hamburg 2013 war toll. Das Wettbewerbsrecht gilt. Auch in diesem Neuland namens Internet.

PS: Ja, ich kenne die „Tweet insert“-Funktion. Aber die Tweets erscheinen dann alle RIIIEEESIG. Wollte ich nicht. Wenn mir jemand erklären kann, wie man die dann kleiner machen kann, immer her damit.

Grmpf! Auch OLG Düsseldorf hält Impressum unter „Info“ auf Facebook-Seiten für unzureichend

Noch am Freitag unterhielt ich mich auf der von der Kieler Agentur New Communication bereits zum dritten Mal durchgeführten Veranstaltung „Trendspot“ mit Teilnehmern angeregt über sinnvolle und eher sinnlose Urteile aus der Welt der neuen Medien. Natürlich kam das Gespräch auch auf das unsinnige Urteil des LG Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011, Az. 2 HK O 54/11), wonach das Vorhalten eines Impressums unter dem Reiter Info bei Facebook nicht ausreichend sei. Warum ich dieses Urteil unter Berücksichtigung der Rechtslage und der Rechtsprechung des BGH für verfehlt halte, habe ich ausführlich in dem Artikel „Das AG Hintertupfingen & die Impressumspflicht – oder anders: Ruhig Blut!“ erläutert. In eben diesem Blogpost findet sich auch der Satz

Dass sich die Auffassung des LG Aschaffenburg durchsetzt, halte ich neben anderen (hier der geschätzte Kollege Dramburg auf Lawbster)  für unwahrscheinlich.

Diese Meinung vertrat ich auch nachdrücklich am Freitag und votierte für weniger Aufregung in diesen Impressumsangelegenheiten.

Und jetzt das! Gestern blätterte ich in der Novemberausgabe der Kommunikation & Recht und wollte meinen Augen kaum trauen, als ich das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.8.2013 (Az. I-20 U 75/13) dort las.

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Livestream zur Veranstaltung „Prism, Tempora & Co“ des Forum IT-Recht der Leibniz Universität Hannover

Die Nachrichten zu PRSIM, Tempora, Edward Snowden, Überwachungsapparaten auf Botschaften, abgehörten Kanzler-Telefonen und dergleichen reißen nicht ab. Und dass, obwohl das Thema schon lange poffallert wurde. Und zwar ausdrücklich!

Wie schon an meinem Artikel Verschlüsselt doch einfach die Emails! Oder: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten von #PRISM und #TEMPORA aus Juli 2013 ersichtlich, finde ich, dass da gar nichts zu beendet sein hat und vielmehr die Diskussionen im großen gesellschaftsübergreifenden Stil geführt werden müssen.

In Folge dessen habe ich mich auch sehr gefreut, als mich vor einigen Monat der Anruf des Instituts für Rechtsinformatik aus Hannover erreichte und ich gefragt wurde, ob ich bei dem Forum IT-Recht am 11.11.2013 dabei sein und zum Thema Prism, Tempora & Co – Zeitenwende in der Bürgerüberwachung mit

Ulrich Berzen, Leiter Abteilung 3 (Zentrale Fachunterstützung), Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Gabriele Löwnau, Leiterin Referat Referat V (Polizei, Nachrichtendienste, Strafrecht, europäische und internationale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Berlin

Christian Horchert, Digitale Gesellschaft, Berlin

Konstantin von Notz, MdB, B90/Die Grünen, Sprecher für Innenpolitik und Netzpolitik, Berlin

Ralf Lesser, Arbeitsgruppe ÖS I 3 (Polizeiliches Informationswesen, BKA-Gesetz, Datenschutz im Sicherheitsbereich) im Bundesministerium des Innern, Berlin

gemeinsam eine Podiumsdiskussion zum oben besagten Thema führen möchte. Die Diskussionsleitung übernimmt RA Arne Nordmeyer, LLM, CMS Hasche Sigle.

Zwar kann man als Zuhörer kostenlos der Diskussion lauschen, doch da der Weg nach Hannover für einige weit ist, sind die Veranstalter nun den vielen Fragen nach einem Livestream nachgekommen. Die (hoffentlich!) spannende Diskussion wird am

11.11.2013 ab 18:00 Uhr 

via Livestream übertragen. Der Livestream wird dann unter www.forum-it-recht.de zu finden sein.

Ich freu mich drauf & bin gespannt, wie es sich so mit Polit-Profis diskutiert…

In diesem Sinne,

bis Montag in Hannover (oder an den Bildschirmen da draußen 😉 )

Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!? (Teil 2)

Im ersten Teil des Beitrags zu Agenturverträgen habe ich von dem „Laissez-faire“ berichtet, das der rechtliche Seite des Tagesgeschäfts in Agenturen oft entgegengebracht wird und erläutert, warum diese Haltung nicht immer die beste ist. Ein relativ konkretes Beispiel dafür, was passiert, wenn das „Wird schon gut gehen“ einmal nicht gut geht, habe ich übrigens ebenso jüngst drüben in der LEAD Digital beschrieben. Im letzten Artikel hier im Blog kamen aber diese Themen auf’s Tableau:

I. Ich habe bereits AGB! – (Uff, da brauch ich nicht weiterzulesen.)
II. Ich hab eine Auftragsbestätigung! (Oder: Vertragsschluss und Leistungsumfang)
III. Pitch it! (Oder:  Der Schutz von „Ideen“)
IV. Das fließende Projekt (Oder: Auftragsänderungen und –erweiterungen)
V. Der Kunde liefert die Vorlagen nicht! (Oder: Die Mitwirkungspflichten)

Und da es noch ein paar mehr bemerkenswerte Haken und Ösen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agenturen gibt, machen wir hier doch einfach mal weiter.
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Das ULD gibt nicht auf: Berufung gegen Facebook-Fanpage Urteil des VG Schleswig

Über die Causa ULD ./. Facebook berichten wir hier in schönster Regelmäßigkeit, zuletzt mit diesen Artikeln:

ULD ./. Facebook: Die Welt blickt nach Schleswig (08. Oktober)

VG Schleswig: Fanpagebetreiber nicht für rechtswidrige Datenverarbeitung durch Facebook verantwortlich (09. Oktober 2013)

Das VG Schleswig hat in der Causa “Facebook” entschieden – Und nun? Ein datenschutzrechtliches Dilemma (11. Oktober 2013)

Und nun? Tja, das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Schleswig-Holstein) möchte weiter Content-Lieferant für unserer Blog sein und geht folgerichtig in die nächste Runde. Meint: Das ULD legt Berufung gegen das Urteil des VG Schleswig ein und wird damit das OVG Schleswig beschäftigen. Die diesbezügliche Pressemitteilung des ULD findet sich hier.

Und wer sich denkt „Wie war das noch mal? Worum geht es eigentlich?!„, der liest am Besten einfach noch mal  Das VG Schleswig hat in der Causa “Facebook” entschieden – Und nun? Ein datenschutzrechtliches Dilemma. Dort habe ich die ganze Problematik nämlich noch einmal zusammengefasst, erläutert und kommentiert.

In diesem Sinne,

man darf gespannt bleiben!

 

Agenturvertrag? Allgemeine Geschäftsbedingungen? – Muss das sein?!? (Teil 1)

So oder so ähnlich sehen oft die Reaktionen in Agenturen aus, sollte die Sprache auf den Agenturvertrag beziehungsweise auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Agenturbusiness kommen. Die Verantwortlichen weisen dann gerne auf die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit den Kunden und (so zumindest bei uns im Norden) den Wert des „Hamburger Kaufmannsehrenwortes“ hin.  Selbst Projekte mit erheblichen Umsatzvolumina werden nicht selten „auf Zuruf“ abgeschlossen. Dass sich Agenturen lieber mit Kreation und der Umsetzung, inklusive dem wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts, als mit juristischen Eventualitäten auseinandersetzen, ist auch nur allzu verständlich. Und diese Vorgehensweise ist gut, solange es gut geht. Aber wenn nicht, dann können die aus mangelnden klaren Vereinbarungen resultierenden Kosten schnell  jegliche Budgets sprengen. Ganz abgesehen davon, dass mit verfahrenen Projekten einfach immer Ärger im Haus steht, der dann auch personell Ressourcen bindet.

Das eben beschriebene „Laissez-faire“ hinsichtlich der rechtlichen Absicherung speist sich in der Regel aus zwei Gründen: Zum einen meinen die Verantwortlichen mit einer Auftragsbestätigung doch bereits alles Wesentliche geregelt zu haben. Und zum anderen fehlt die Kenntnis an welchen Stellen überhaupt mit projektgefährdenden Problemen zu rechnen ist. Das führt dann naturgemäß dazu, dass Agenturverträge bzw. AGB als nicht wichtig erachtet werden.

Tja, und  deswegen kommt hier jetzt einfach mal ein kleiner (im Ergebnis doch etwas größer geratener) Überblick in zwei Teilen zum Thema „Agenturvertrag“:

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Twitter eröffnet Möglichkeit der Übersendung von Direktnachrichten durch alle Follower – gut für die Werbung oder?

Heise, bzw. TechCrunch, meldete heute Mittag, dass Twitter nach und nach eine neue Funktion einführt, wonach Direktnachrichten (DM) nun mehr an jeden Follower übersendet werden können. Zuvor war zum Austausch von Direktnachrichten das gegenseitige Folgen notwendig.

Klar, es hat seine Vorteile, wenn einem nun jeder Follower eine DM übersenden kann. Der Journalist Darell Etherington sieht es jedenfalls so, sinngemäß sagt er: Es befreit von den nervigen an ihn gerichteten Tweets mit der Anforderung „Bitte folge mir, damit ich Dir eine DM mit wichtigen Nachrichten schicken kann“, was sich am Ende doch bloß als fishing for permanent followers ohne jeden wichtigen Gehalt herausstellt.

Mag sein, dass  Mr. Etherington weniger @replies erhält, dafür dürfte es künftig wohl etwas mehr Werbung im DM-Postfach sein, die dann so oder so ähnlich aussehen könnte:

„Tolle Homepage, sehr schön designt. Aber wie wäre es mit einem verbesserten SEO/SEM? Einfach DM an @seonerds!“

 

Toll. Oder? Denn wenn einem nun jeder Follower eine DM übersenden kann, bedeutet das im Umkehrschluss, dass mir nun jeder, wie der fiktive @seonerds, eine DM übersenden kann, solange er mir nur folgt (und ich die Funktion grundsätzlich aktiv habe). Ob man das möchte oder das angenehm findet, ist die eine Sache, eine andere ist, ob diese mögliche Art der Werbung rechtliche Konsequenzen für die Versender haben kann. 

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Warum das Kopieren von AGB unangenehme Folgen haben kann – Urteil des AG Köln (Az. 137 C 568/12)

Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch einen Anwalt kosten je nach zu regelndem Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand viel Geld. So sind  zwar AGB für einen Webshop, der schlicht rote und blaue T-Shirts verkauft, relativ betrachtet, günstiger als AGB für eine Werbeagentur, die über ein umfassendes Leistungsportfolio verfügt, oder als AGB, mit denen ein neues Online-Geschäftsmodell abgebildet werden soll, das sich hart am Rande der Legalität befindet, doch im jeweils individuellen Fall scheinen die für die Erstellung von AGB veranschlagten Kosten oft hoch – zu hoch.

Und so liegt manche Geschäftsführung, salopp ausgedrückt,  der folgende Lösungsansatz einfach näher: „Mensch! Kopieren wir die AGB doch einfach von einem Mitbewerber! Der macht das doch auch schon länger, dann wird es schon richtig sein. Mit dem gesparten Geld können wir gleich das Budget der Programmierer und Webdesigner erhöhen, dann wird das alles auch noch anwenderfreundlicher und schicker!“

Das ist aus mehreren Gründen zwar eine naheliegende, aber eine äußerst problembehaftete Lösung.

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