Schlagwort-Archive: Grundrechte

Der EuGH hat zur Vorratsdatenspeicherung (#vds) entschieden

Und schon überschlagen sich die Eilmeldungen!

Luxemburg: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (SPON)

EUGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (DIE WELT)

 Gerichtshof kippt Richlinie zur Vorratsdatenspeicherung (ZEIT ONLINE)

Dabei werden die meisten Leser den Sublines wie „Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig.“ (Welt, s. Link oben) entnehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung an sich rechtswidrig ist.

Doch dem ist nicht so. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch nach dem EuGH weiterhin dem Grunde nach möglich. Der EuGH erkennt natürlich Grundrechtseingriffe.Er statuiert aber weiter in Randzeichen 40 der Entscheidung (EuGH, verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12, 08. April 2014):

Die Vorratsspeicherung von Daten ist auch nicht geeignet, den Wesensgehalt des
in Art. 8 der Charta verankerten Grundrechts auf den Schutz personenbezogener
Daten anzutasten […].

Das bedeutet übersetzt, dass ein Eingriff in die in Rede stehenden Grundrechte durch eine Vorratsdatenspeicherung durchaus Ihre Rechtfertigung finden kann. Und hier zeigt der EuGH dann mit dem Finger in concreto in die Wunde: Die konkrete Richtlinie sei eben nicht verhältnismäßig und damit nicht geeignet, derartige Eingriffe zu rechtfertigen. Und deswegen ist die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH unwirksam. Warum und wieso führt der EuGH dann dezidiert auf.

Tl;dr: Der EuGH kippt die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, er erklärt aber nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich und per se für unzulässig.

In diesem Sinne,

auf bald. Dann mehr.

PS: Mehr zur Vorratsdatenspeicherung und auch, wann und warum sie Ihre Berechtigung haben könnte und was eigentlich schon das BVerfG dazu gesagt hat, habe ich hier geschrieben.

Von der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Geheimdiensten (NSA & Co) und privaten Datenkraken (Facebook, Google)

Zu Beginn ein wichtiger Hinweis:

Dieser Text könnte Analysen und Meinungen enthalten, die nicht wohlfeil in den digitalen Mainstream passen. Dieser Text könnte gar polarisieren.

Wenn Sie also ganz sicher Ihre Meinung behalten und diese nicht möglicherweise durch Erläuterungen zum Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung oder durch verfassungsrechtliche Anmerkungen bezüglich der Arbeit von ausländischen Geheimdiensten im eigenen Telefon oder von einer kleinen Streitschrift wider der oligopolartigen Stellung amerikanischer Daten-Großkonzerne beeinflussen lassen wollen, dann hören Sie am besten an dieser Stelle auf zu lesen.

Weiterlesen

Livestream zur Veranstaltung „Prism, Tempora & Co“ des Forum IT-Recht der Leibniz Universität Hannover

Die Nachrichten zu PRSIM, Tempora, Edward Snowden, Überwachungsapparaten auf Botschaften, abgehörten Kanzler-Telefonen und dergleichen reißen nicht ab. Und dass, obwohl das Thema schon lange poffallert wurde. Und zwar ausdrücklich!

Wie schon an meinem Artikel Verschlüsselt doch einfach die Emails! Oder: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zeiten von #PRISM und #TEMPORA aus Juli 2013 ersichtlich, finde ich, dass da gar nichts zu beendet sein hat und vielmehr die Diskussionen im großen gesellschaftsübergreifenden Stil geführt werden müssen.

In Folge dessen habe ich mich auch sehr gefreut, als mich vor einigen Monat der Anruf des Instituts für Rechtsinformatik aus Hannover erreichte und ich gefragt wurde, ob ich bei dem Forum IT-Recht am 11.11.2013 dabei sein und zum Thema Prism, Tempora & Co – Zeitenwende in der Bürgerüberwachung mit

Ulrich Berzen, Leiter Abteilung 3 (Zentrale Fachunterstützung), Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Gabriele Löwnau, Leiterin Referat Referat V (Polizei, Nachrichtendienste, Strafrecht, europäische und internationale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Berlin

Christian Horchert, Digitale Gesellschaft, Berlin

Konstantin von Notz, MdB, B90/Die Grünen, Sprecher für Innenpolitik und Netzpolitik, Berlin

Ralf Lesser, Arbeitsgruppe ÖS I 3 (Polizeiliches Informationswesen, BKA-Gesetz, Datenschutz im Sicherheitsbereich) im Bundesministerium des Innern, Berlin

gemeinsam eine Podiumsdiskussion zum oben besagten Thema führen möchte. Die Diskussionsleitung übernimmt RA Arne Nordmeyer, LLM, CMS Hasche Sigle.

Zwar kann man als Zuhörer kostenlos der Diskussion lauschen, doch da der Weg nach Hannover für einige weit ist, sind die Veranstalter nun den vielen Fragen nach einem Livestream nachgekommen. Die (hoffentlich!) spannende Diskussion wird am

11.11.2013 ab 18:00 Uhr 

via Livestream übertragen. Der Livestream wird dann unter www.forum-it-recht.de zu finden sein.

Ich freu mich drauf & bin gespannt, wie es sich so mit Polit-Profis diskutiert…

In diesem Sinne,

bis Montag in Hannover (oder an den Bildschirmen da draußen 😉 )