2. Platz bei „Bestes Jurablog 2015“ in der Kategorie „IP, IT, Medien“

Der Kollege Johannes Zöttle vom Kartellblog rief. Und zwar zur Wahl „Bestes Jurablog 2015“.  Sie kamen, nominierten und wählten.

Wer kam? Die Wahl „Bestes Jurablog“ ist eine reine Leserwahl. Das heißt in der Nominierungsphase (dieses Mal vom 11. Januar bis 11. Februar) reichten Leser Ihre Favoriten ein. Im Abstimmungszeitraum konnten die Leser dann in 15 Kategorien jeweils Ihre Top-Blogs küren. Gestern Abend, am 11. März schlossen die Polls. Und wir freuen uns.

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Schnell noch abstimmen! Denn die Wahl zu „Bestes Jura-Blog 2015“ endet: HEUTE!

Liebe Leser,

entschuldigen Sie bitte vielmals, dass wir Sie heute nicht nur zweimal „belästigen“, sondern jetzt jetzt auch noch in ganz eigener Sache. Aber…

Heute läuft der Abstimmungszeitraum für die Wahl zu „Bestes Jura-Blog“ 2015 aus! 

Und wir sind ehrlich. Gerne würden wir uns auch dieses Jahr wieder in der Kategorie „IP, IT, Medien“ unter den ersten fünf finden. Darüber hinaus sind wir erstmalig in der Kategorie „Datenschutz“ nominiert worden und würden uns hier natürlich auch über eine Platzierung weiter vorn denn hinten freuen. (Hier zum Ergebnis von 2014)

Aber es liegt nicht an uns. Sondern an Ihnen. Unseren Lesern. Also, wenn Sie uns nach wie vor gewogen sind (wovon wir jetzt einfach ausgehen, denn sonst würden Sie uns ja nicht lesen ;] ), dann biegen Sie kurz vor Feierabend doch noch einmal zur Abstimmung auf dem Kartellblog ab.

Wenn nicht, dann schreiben wir trotzdem weiter. Versprochen! ;-]

In diesem Sinne,

herzlichen Dank!

Email-Marketing – Wie setzt man den Klassiker rechtskonform um?

Scheinbar ist das die Woche des Email-Marketing & Rechts bei uns im Blog. Okay, ich gebe zu, zwei Drittel davon waren geplant. Ich verwies ja schon Dienstag im Artikel Von Emails, SPAM, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und einer Weihnachtsfeier darauf, dass diese Woche noch ein Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute erscheinen würde, der sich ausführlich und grundsätzlich mit dem Thema Email-Marketing & Recht beschäftigt. Dazwischen schob sich dann spontan der Artikel zur Meldung der Internet World, dass das Double-Opt-In aufgrund einer amtgerichtlichen Entscheidung aus Berlin möglicherweise vor dem Aus stünde. Und hier ist nun, wie angekündigt, hier der Verweis auf meinen Artikel beim MUNICH DIGITAL Institute zum rechtskonformen Email-Marketing

E-Mail-Marketing – Den Klassiker des digitalen Marketings rechtskonform umsetzen

In dem Artikel werden ausführlich

  1. die rechtlichen Hintergründe der Email-Werbung (Datenschutzrecht, Telemedienrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht) aufgezeigt,
  2. die möglichen Rechtsfolgen (Abmahnungen von Einzelpersonen wie Unternehmen und Verbänden sowie Bußgeldbescheide von Behörden) erläutert,
  3. die Voraussetzungen des rechtskonformen Direktmarketings (Double-Opt-In) erklärt sowie

eine Checkliste zur Durchführung von rechtskonformen Email-Direkt-Marketing bereitgehalten.

In diesem Sinne,

auf bald!

PS: Nun ist hier auch erstmal wieder Schluss mit Email-Marketing, Double-Opt-Ins & Co, versprochen.

 

„Double-Opt-In vor dem aus? – Zum Urteil des AG Berlin (Az. 101 C 1005/14)

In der Internet World ist die Schlagzeile „Double-Opt-In vor dem Aus?“ zu lesen. Dann wird bemerkt, dass „ein Gerichtsurteil“ das Double-Opt-In-Verfahren in Frage stellt. Die Aufregung auf Facebook, Twitter & Co ist groß.

Die Aufregung wird von der juristischen Zunft nicht geteilt. Soviel vorab.

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Von Emails, SPAM, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und einer Weihnachtsfeier

Ja, ich weiß. Weihnachten ist vorbei. Vielerorts herrscht die 5. Jahreszeit. Und an das nächste Weihnachten will noch keiner denken. Und trotzdem wird hier und heute am 03. Februar 2015 eine Weihnachtsfeier eine Rolle spielen. Und zwar die Weihnachtsfeier 2014 der Kanzlei Dirks & Diercks. Wie es dazu kommt? Nun, das ist eine längere Geschichte, die allerdings – aufgrund ihrer grundsätzlichen Relevanz hinsichtlich der Schlagworte Email-Marketing, Direkt-Marketing, Double-Opt-In sowie Abmahnung und Vertragsstrafe einmal erzählt werden muss (und die zumindest bis zur Hälfte vermutlich jeder so oder so ähnlich aus eigenem Erleben kennt):

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Domainrecht – Von den rechtlichen Fallstricken bei der Auswahl der eigenen Domain

Ende letzten Jahres befassten wir uns hier im Blog mit der Werbung mit irreführenden Bezeichnungen und Selbstverständlichkeiten sowie deren wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen. Doch nicht nur irreführende Bezeichnungen können unter Umständen nach dem UWG unzulässig sein, sondern auch die Internetadresse. Dieser Zusammenhang führt uns im ersten Blogartikel des neuen Jahres zum Domainrecht, das neben dem Wettbewerbsrecht auch das Marken- und Namensrecht berührt. (An dieser Stelle noch allen Lesern: Frohes Neues!)

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Zur Weihnachtszeit – der etwas andere Blogartikel

Heute war ein ganz normaler Abend im Hause Diercks. Wir haben mit den Kindern gemeinsam Abendbrot gegessen und den Tag Revue passieren lassen. Die kleine Tochter gab dabei den neuesten Kinderreim aus der Kita zum Besten („Was schwimmt denn da? Was schwimmt denn da? Ein Krokodil aus Afrika….“) Die große Tochter antwortete auf Fragen nach ihrem Tag mit einem altersgerechten „mmmpff“ oder „gut“ und machte Quatsch mit der kleinen Schwester. Wir versuchten uns dabei auch noch zu unterhalten (naturgemäß mehr schlecht als recht.. ;] ). Danach wurde zwischen „dem bisschen Haushalt“ noch Verstecken gespielt und schließlich war es für die Kinder Zeit, ins Bett zu gehen. Ich las der kleinen Tochter Michel aus Lönneberga vor. Das Licht ging aus. Und irgendwann ließ das Ruscheln und Rascheln nach. Ein gleichmäßiges Kinderatmen verriet, dass sie ins Land der Träume gewechselt war. Die Große war in der Zeit mit dem Herrn Papa gen Hogwarts gereist und begleitete Harry Potter ein paar Seiten weiter bei seinen Abenteuern.

Ein ganz normaler Abend. In einer ganz normalen Familie.

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Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gesucht!

UPDATE 20.12.2014:

Wir freuen uns, dass Sie – vermutlich über einen Link auf Twitter, Facebook oder GooglePlus -noch auf diese Stellenanzeige gestoßen sind. Wir freuen uns über die Viralität der Stellenanzeige und wir bedanken uns hiermit sehr für Ihr Interesse, aber wir konnten die Stelle zu unserer großen Freude binnen zwei Wochen besetzen. Mit diesem Hinweis wollen wir weder angeben noch die goldene Runkelrübe gewinnen, sondern nur vermeiden, dass Sie sich die unnötige Mühe einer Bewerbung machen.

Herzlich,
Dirks & Diercks Rechtsanwälte

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Es ist soweit. Es geht nicht mehr. Die Arbeit nimmt überhand. Wir brauchen anwaltliche Unterstützung.  Und so suchen Dirks & Diercks Rechtsanwälte

einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (vorerst) in Teilzeit oder freier Mitarbeit für das Hamburger Büro.

Wer jetzt schon großes Interesse hat, der möge doch direkt zur vollständigen Stellenbeschreibung wechseln.

Die Kurzfassung lautet:

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Hinweis in eigener Sache: Neue KIELER Adresse und neue HAMBURGER Telefonnummer

Hier ein kurzer, aber nicht unwichtiger Hinweis in eigener Sache zu Dirks & Diercks Rechtsanwälte, bzw. zu unseren Kontaktdaten:

1. zum Kieler Büro

Da im schönen Anscharpark der Platz einfach schlicht weg zu eng für uns wurde, zieht das Kieler Büro  heute um und ist ab dem 01.12.2014 im

Knooper Weg 75
24116 Kiel

zu finden. Die Telefon- und Faxnummern bleiben dieselben!

2. zum Hamburger Büro

Das zieht zwar (noch nicht) um, hat aber seit heute neue Telefon- und Faxnummern, nämlich:

Tel  040 28 47 04 75
Fax 040 28 47 04 76

Sollte uns der eine oder andere wegen des (Nummern-) Umzugs nicht oder nur schlecht erreichen bzw. erreicht haben, so bitten wir um Verständnis und Entschuldigung,

In diesem Sinne,

auf bald, auf welchem Weg auch immer!

 

„Keine kostenpflichtige Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!“ – von gefährlichen Formulierungen in AGB und Disclaimern

Immer wieder stolpere ich während meiner Arbeit über Formulierungen in Verträgen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Disclaimern auf Webseiten, die mir die Haare zu Berge stehen lassen. Es sind Formulierungen bei denen ich eigentlich immer denke, dass sie doch schon lange ausgestorben sein müssten und dann leben sie doch immer recht munter in den verschiedensten Ecken weiter. Nun habe ich beschlossen, jedes Mal, wenn mir ein besonders „schönes“ Exemplar unter die Hände kommt, ein paar Zeilen dazu zu schreiben. Auf dass diese kleine neue Serie dazu beiträgt, dass der eine oder andere Fehler an diesen Stellen vermieden wird.

Und so eben las ich so eben sinngemäß die folgende Blüte vermeintlicher Haftungsreduzierung:

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