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Das LG Köln (Az. 14 O 427/13) und die Urhebernennung – Ist die Entscheidung die Aufregung wert?

Ja. Natürlich haben auch wir uns um die gestern zunächst durch den Kollegen Plutte veröffentlichte Entscheidung des LG Köln vom 30. Januar, Az. 14 O 427/13 Gedanken gemacht. In der täglichen Morgenlage kamen wir allerdings zu dem einstimmigen Ergebnis: Die derzeitige Aufregung in den Timelines ist dieses Urteil nicht wert.

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Es gibt keinen wilden Westen im Internet. Oder: Vom Affiliate-Marketing und Wettbewerbsrecht

Wir versuchen an dieser Stelle ja schon ein wenig länger, die geneigte Leserschaft zu überzeugen, dass dieses Internet kein „no man’s land“ des Rechts ist und dass der (zu) laxe Umgang mit dieser Materie durchaus unangenehme Folgen haben kann.

Der ein oder andere dem Internet durchaus beruflich zugeneigte Mensch (setze wahlweise ein: Agenturchef, alteingesessener Unternehmer, Start-Up-Evangelist, Social Media Manager, Recruiter 2.0) will das aber nicht so richtig akzeptieren. Es gilt weiter die Devise: Wir machen jetzt mal! Da passiert schon nichts.

Dabei läuft die digitale Wirklichkeit längst in schönster Regelmäßigkeit zu Gericht.

Davon zeugen unter anderem die Entscheidungen des OLG Hamburg (mangelnde Datenschutzerklärungen sind wettbewerbswidrig und mit Abmahnungen angreifbar), des LG Freiburg (Unternehmen können für „private“ Mitarbeiter-Postings unter Umständen haften), des LG Kiel ((k)e Anspruch auf Löschung schlechter Bewertungen) oder des LAG Berlin-Brandenburg (darf ein Unternehmen in die Emails seiner Mitarbeiter im Krankheitsfall Einsicht nehmen).

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Heimtücke im #Neuland – Falsche Bewertungen im Internet

Kurz mal weg von den Social Media Richtlinien hin zu Bewertungen im Internet. Mein Partner RA Stephan Dirks hatte hier im Blog erst kürzlich eine Entscheidung des LG Kiel am Wickel, die sich mit Ansprüchen auf Löschung wegen schlechter Bewertungen im Web befasste. Nun habe ich mich für die LEAD digital mit der Thematik beschäftigt. Herausgekommen ist dabei der Artikel

Heimtücke 2.0: So gehen Sie gegen falsche Bewertungen vor

Das just FYI.

Viel Spaß beim Lesen.

In diesem Sinne,

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