Ein persönlicher Rückblick auf das Social Media Recht Jahr 2011

Fröhliche Weihnacht überall – tönt es durch die Lüfte froher Schall!

Nun, ganz soweit ist es noch nicht, aber doch Zeit im wahrsten Sinne des Wortes besinnlich zu werden und sich zu fragen, wie war es denn, dieses Social Media Recht Jahr 2011.

Ich könnte mich sehr kurz fassen und rufen: Datenschutz! Denn das war wohl das allumfassende Thema. Aber ein paar andere Sachen gab es dann doch noch. Hier nun die sehr persönliche Auswahl von Dingen, die mich (juristisch) im Jahr Social Media Recht Jahr 2011 bewegten:

Im Januar musste die Hamburger Datenschutzbehörde feststellen, dass auf Ihren „eigenen“ Seiten, nämlich denen von hamburg.de, eine Tracking-Software eingesetzt wurde, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht entsprach. Und das obwohl sich gerade die Hamburger Datenschützer wenige Tage zuvor in der Konfrontation mit Google (Analytics) weit hervorgetan hatten. Ich befasste mich im Blog unter anderem mit embedded Videos und  legte die Auffassung (mit der möglichen wenigen Rechtsprechung) dar, dass die Embedded-Funktion letztlich dem Setzen eines Hyper-Links gleichgestellt werden müsste. Das OLG Düsseldorf hat nun mit Urteil vom 08.12.2011 hinsichtlich des Embedden eines Fotos klargestellt, dass es gänzlich anderer Auffassung ist. Tja. Ich bin gespannt wie sich hier die Rechtsprechung weiterentwickeln wird.

Ende Januar trat Facebook mit Sponsered Stories an die Öffentlichkeit, was im Februar zunehmend hohe Wellen schlug und auch bei mir zu dem einen und anderen Blogartikel führte.  Bis heute sind die persönlichkeitsrechtlichen Probleme ungelöst – respektive unter den Teppich gekehrt (s. dazu auch unter November…).

Während ich mich im Juli 2010 noch wunderte, dass alle über Google Analytics aber keiner über die doch viel offensichtlichere Problematik der Like-Buttons sprach(en), war es im März 2011 soweit: Die erste Gerichtsentscheidung zum Like-Button war da! Well, es war an sich eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung – doch der Stein zum öffentlichen Anstoß war ins Rollen gebracht. Und auch wenn die Notwendigkeit der Einholungen von Einwilligungen zur Werbung in den Marketingabteilungen immer noch nicht ganz realisiert wird (No offense! Aber wie oft höre ich „Muss das wirklich sein?“) – so hat sich der BGH ganz ausdrücklich gar zu den Beweispflichten beim Double-Opt-In geäußert.

Im April scheint es keine größeren Aufreger gegeben zu haben – außer dass Herr Guttenberg nun nach der Plagiatsaffäre – ach nein, Moment, aus den Gründen der „Schusseligkeit und Überforderung“ – nun auch sein letztes Amt als Mandatsträger des Kreises Kulmbach niederlegte. Offensichtlich  Zeit für die kleine Grundlagen-Serie „Rechtliche Hinweise zum Bloggen“ mit Teil 1 „Impressum und Datenschutz“.

Mit Teil 2 „#guttenbergen und was sonst noch beim Texten zu vermeiden ist“ sowie Teil 3 „Lichtbildwerke und andere „Aufmacher“ ging es dann im Mai weiter. Daneben durften man Mann (Jo Diercks, Recrutainment-Blog) und ich mit dem ersten gemeinsamen Vortrag bei der Mitteldeutschen Personaltagung zum Thema „„Facebook, Twitter, Blogs & Co. – Chancen und Risiken für die Personalgewinnung im Social Web“ Premiere feiern. (Tim und Struppi gibt es dann Übrigen wieder im Februar und März 2012 bei den Veranstaltungen des Management Forum Starnberg „Recruiting im Social Web“).

#Hach im Juni. Im Juni hatte ich einen fantastischen Urlaub in Griechenland (Ja, genau da.) Doch kaum war ich zurück, konnte ich kaum glauben, was meine entzündeten Augen von Prof. Dr. Hoeren im AnwaltSpiegel lasen „Unternehmen haben dort (auf Facebook) nichts zu suchen.“ – eine Entgegnung meinerseits folgte auf dem Fuße. Dies Resonanz darauf war immens – auch meldete sich der Prof. selbst in den Blog-Kommentierungen zu Wort. Schließlich griff die w&v das Thema auf und bat den Prof. anschließend zum Statement. Sascha Stoltenow fasste das Ergebnis meines Erachtens ganz treffend in der Kommentierung zusammen: „Mit seinen Aussagen in der wuv schwächt Hoeren seine Position weiter,…“. Ach ja. Es bleibt wohl immer noch viel zu tun, bis klar ist, dass Social Media einfach dazu gehört….

Tadadada! Im Juli ward Google+ geboren. Nach dem ich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Google+ kurz unter die Lupe nahm, stellte sich heraus, dass Google+ zwar auch kein weißer Ritter – aber doch um einiges transparenter als Zuckerbergs „Who needs privacy?“-Imperium ist. Ein Anfang war gemacht. Und ich will es nicht leugnen. Ich bin nach wie vor begeistert und schätze die Timeline sehr. 🙂

PAM! macht es im August. Das ULD trat mit seiner berühmt berüchtigten Pressemitteilung vom 19.08.2011 nebst der  „Datenschutzrechtlichen Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“an die Öffentlichkeit und stellte den Verwendern von Facebook Like Buttons und Fan Pages Untersagungsverfügungen nebst Bußgeldern in Aussicht. Hui. Da war die Aufregung aber groß. 53 Kommentierungen gab es alleine zu dem  ersten Artikel, in dem ich das Gutachten erläuterte. Weiter habe ich die Debatte dann über den August hier, hier, hierhier und hier sowie hier weiterverfolgt und kommentiert. Der Datenschutzdiskurs war das eine.

Das andere war die Gründung meiner eigenen Kanzlei! Schon fast fünf Monate um. Wow! Geht das schnell. Dazu will ich hier gar nicht groß ausführen, nur das schnell das Folgende: Ich war mir ja sicher das es klappt (sonst sollte man sich wohl besser nicht selbstständig machen), aber dass sich alles so gut angeht? Uff! Da bleibt nur eines zu sagen: Vielen Dank!

Im September konnte man sich dann einbilden, dass der Druck auf Facebook vielleicht doch irgendetwas bewirkt (hat). Facebook hat die Datenverwendungsrichtlinien nämlich einfach mal komplett überarbeitet. Und auch hinsichtlich Google Analytics dräuten Neuigkeiten am Horizont. Die Datenschützer und Google hatten sich endlich auf eine Vorgehensweise geeinigt, so dass der rechtskonforme Einsatz von Google Analytics nun möglich ist. Ich persönlich wendete mich auf Einladung von Claudia Pelzer einmal genauer dem Crowdsourcing zu und durfte auf dem Crowdsourcing Blog zu diesem hochaktuellen ebenso wie virulentem Thema aus juristischer Sicht mal ein paar Worte verlieren. Vielen Dank noch einmal.

Im Oktober durfte ich mich wieder einmal über Facebook ärgern. (Ja, ich weiß, ich sollte es nicht so persönlich nehmen. 😉 ) Hatte ich mich schon im Februar zu den Sponsered Stories ausgelassen, blinkte mir nun fröhlich mein Mann mit unserer Tochter aus eben diesen entgegen, obwohl er in den Privatsphären-Einstellungen angegeben hatte, dass seine Daten nicht für Werbeanzeigen verwendet werden dürfen. Aber jaaaa, gesponserte Meldungen und Werbeanzeigen sind ja nicht das gleiche… lieber, kleiner, dummer User. Ach, bevor ich mich wieder aufrege: Lest selbst meine Worte an Richard Allan hier und

schließlich im November hier. Im November schwappte dann auch eine sehr interessante Meldung über den großen Teich: „Facebook schließt Abkommen mit US Federal Trade Commission„. Ja! Es sind nämlich nicht nur die engstirnigen, die Wirtschaft einfach nicht verstehenden Datenschützer aus Deutsch-e-land-e, denen es mit Facebooks Post-Privacy-Geseier (sehr schön in dem Zusammenhang auch der „Leak“ der „privaten Fotos“ von Zuckerberg… ) reicht, sondern auch die amerikanischen Verbraucher und Behörden sind not amused anymore. Und schließlich sorgte eine Entscheidung des AG Hintertupfingen, ach nein, des LG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook für (mehr als nötiges) Geflatter.

Und da sind wir auch schon am Ende, nämlich im Dezember, angekommen. Weihnachtliche Stille senkt sich über das Land. Das ganze Land? Nein. Die Datenschützer, die beschließen noch fleißig vor sich hin. Am 08.12.2011 erging der Beschluss des Düsseldorfer Kreises, wonach klar ist, dass sich die Datenschützer bundesweit zumindest in einem einig sind: Die direkte Einbindung von Social PlugIns ist grundsätzlich unzulässig.

Fazit:

Ja, Datenschutz war das bestimmende Thema in diesem Jahr. Doch wer meinen Blog verfolgt, der weiß, dass ich dazu frei nach Wowereit sage: Und das ist auch gut so! Schließlich muss die Debatte um den Datenschutz geführt werden. Ich bin gespannt wie es damit 2012 weitergeht. Ein weiteres spannendes Feld wird das Urheberrecht sein: Ich bin in diesem Jahr schon öfter gefragt worden, was ich denn so von Diensten wie tumblr und storify halte. Nun, ganz hübsch, aber urheberrechtlich absolut problematisch. Bislang erntete ich großes und ungläubiges Staunen, frei nach dem Motto: „Ja, aber. Da machen doch alle mit.“ Jein. Und das beseitigt ja auch nicht das grundlegende Problem, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich weiterverteilt werden. Aber dazu vielleicht demnächst einmal mehr, nicht hier, nicht jetzt.

Denn schließlich ist bald Weihnachten und auch ich mache ab morgen Mittag ein paar Tage gar nichts. Kann ich auch nicht. Schließlich fahre ich in das Brandburgische Nirgendwo, in dem außer ISDN keine Internetleitung liegt und selbst der Handyempfang nur an sehr ausgewählten Orten (3 Grad westlich der Scheune Smartphone gen Norden halten) funktioniert. Ab dem 28. Dezember bin ich dann wieder per Email erreichbar.

Für mich persönlich geht ein insgesamt tolles Jahr zu Ende und ich freue mich auf die Entwicklungen und Herausforderungen 2012!

Allen Lesern wünsche ich besinnliche Weihnachten mit den Liebsten und Zeit, die Timeline, Timeline seien zu lassen.

In diesem Sinne,

Frohe Weihnachten und kommt gut ins neue Jahr!

WICHTIG: Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz – Direkte Einbindung von Social PlugIns grds. unzulässig!

So und noch mal Datenschutz. Aber das ist eine zu wichtige Information:

Gestern erging ein Beschluss des Düsseldorfer Kreises – dies ist der Zusammenschluss der obersten Landesbehörden für den Datenschutz -, wonach unter anderem die direkte Einbindung von Social PlugIns als unzulässig bewertet wird! Es heißt dort wörtlich:

Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.“

[…]

„In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins
eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in
einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.


Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.“

Es ist damit davon auszugehen, dass weitere Landesbehörden Schleswig-Holstein auch hinsichtlich der Durchsetzung dieser Rechtsauffassung folgen werden – sprich ggf. Untersagungsverfügungen und Bußgeldbescheide zu erlassen.

Es ist Webseiten-Betreibern schlicht zu raten, sich um eine rechtskonforme Einbindung der Social PlugIns zu kümmern.

Mehr zu dem Beschluss und dessen Auswirkungen asap.

In diesem Sinne,

besser an die Arbeit.

Facebook schließt Abkommen mit US Federal Trade Commission – und Zuckerberg will FB zum Markführer in Sachen Transparenz und Datenschutz machen.

Ich weiß, ich weiß, es sollte nicht mehr zu Facebook und dem Datenschutz kommen – erstmal. Aber das nun aufgeführte Theaterstück ist dann doch zu rührig, als dass es nicht hier kommentiert werden sollte. Ich versuche, mich kurz zu halten:

Der eine oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen, nein nicht nur die Schleswig-Holsteinischen Datenschützer um Herrn Dr. Weichert pochen auf den Datenschutz, auch in Amerika sind mehr und mehr Verbraucher und Behörden not amused über das Verhalten von Herrn Zuckerberg und dem Gesichtsbuch. Die US Federal Trade Commission (Wirtschaftsaufsichtsbehörde) reichte gegenüber Facebook eine „Beschwerde“ ein, da FB mit seinem Geschäftsgebaren gegen den Federal Trade Commission Akt und andere gesetzliche Regularien wie das Safe Harbour Abkommen in verschiedener Art und Weise verstoßen hat. Wer mag kann sich die 19 Seiten, in der die FTC detailliert zu den verschiedenen Rechtsverletzungen Stellung nimmt, einmal hier ansehen. Die Kurzversion für den Verbraucher findet sich hier: „The FTC’s Settlement with Facebook: Where Facebook Went Wrong

Die juristische Bedeutung einer „Complaint“ einer amerikanischen Behörde scheint eine Art Verwarnung zu sein, die (noch) keine konkrete Rechtsfolge hat. Aber augenscheinlich baut eine solche „Complaint“ genug Druck auf, als dass FB sich mit der Behörde an einen Tisch gesetzt hat und ein „Settlement“, genauer ein „agreement containing consent order“ (10 Seiten) vereinbart hat. Dabei handelt es wohl um eine Verfügung der Behörde, die mit Zustimmung der Betroffenen im Vergleichswege ergeht. Da Facebook sich mit der FTC auf diesem Wege geeinigt hat, ist wohl davon auszugehen, dass die FTC auch den Gerichtsweg weiter hätte beschreiten können.

Wie dem auch sei, Facebook erkennt jedenfalls an, dass es sich wohl mal an die bestehenden Gesetze halten muss (verrückt, dass es dafür überhaupt eine Vereinbarung geben muss!). Weiter hat die argeement containing consent order zur Folge, dass jede Verletzung der Vereinbarung eine (zivilrechtliche) Vertragsstrafe in Höhe von 16.000 US-Dollar nach sich zieht. (vgl: Facebook Settles FTC Charges That It Deceived Consumers By Failing To Keep Privacy Promises).

Das alles ist aber noch gar nicht sonderlich rührig, sondern vielmehr die Statements von Herrn Zuckerberg, die der gute Mann gestern dazu in seinem Facebook-Blog von sich gegeben hat, Titel: „Our Commitment to the Facebook Community

„Overall, I think we have a good history of providing transparency and control over who can see your information.“

„Facebook has always been committed to being transparent about the information you have stored with us – and we have led the internet in building tools to give people the ability to see and control what they share.“

In dem Zusammenhang schlage ich beispielhaft einfach noch mal das Lesen meiner letzten Artikel vor, die jeweils mit „Lieber Richard Allan….“ beginnen und überlasse die Bewertung der vorstehenden Zitate dem Einzelnen.

Das schönste Zitat von Mr. Zuckerberg lautet allerdings:

„I’m committed to making Facebook the leader in transparency and control around privacy.“

Ich hab herzlich gelacht. Aus den oben genannten Gründen liegt die Glaubwürdigkeit dieses Satzes derzeit leider bei Null. Aber ach, die naive Seele in mir glaubt und hofft. Es möge wahr werden. Internationale Grundsätze für den Datenschutz, Transparenz. Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Möglichkeit der Ausübung der informationellen Selbstverantwortung.

Nun gut. Aller Wege sind lang.

In diesem Sinne,

machen wir uns auf.

Paneldiskussion vom 16.11.2011: Datenschutz im Social Web – Fanpages und Likes ade?

Auch wenn es etwas gedauert hat, wie gewünscht und versprochen hier nun das Resümee von der Paneldiskussion „Datenschutz im Social Web – Fanpages und Likes ade?“, welche am 16. November in dem ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft in Hamburg geführt wurde. Teilnehmer waren Rechtsanwalt Stephan Dirks, Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Silvia Canel, FDP Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Marcus Schween, Geschäftsbereichsleiter Recht der IHK Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig verspreche ich hiermit, dass es sich nach diesem Artikel mit dem Thema Facebook & Datenschutz auf diesem Blog erstmal hat. Auch wenn es mir eine ganz offensichtliche Herzensangelegenheit ist, dieses (komplexe) Thema seiner ganzen Konsequenz und Wichtigkeit dem einen oder anderen näher zu bringen, so sehe ich doch ein, wenn der ein oder andere denkt „Puhh, nun ist ja gut“.

Aber für die Interessierten nun noch einmal in media res:

Der kompletter Videomitschnitt der Diskussion ist hier zu sehen (1,5 Stunden).

Tja, wie von mir erwartet, gab es zunächst den üblichen Schlagabtausch oder sagen wir besser das „Krasemann-Bashing“. Der Moderator Klaus Tochtermann stellt zunächst die „Experten“ sowie die Problematik des „Like-It-Button“ (Jap, so die durchgehende Bezeichnung des Moderators…) vor. Als erstes wurde sodann der Kollege Dirks nach seiner Einschätzung befragt, der der Auffassung ist, dass die Rechtsvorlage nicht geklärt und die Wirtschaft verunsichert sei (Soweit nicht falsch…;-)). Krasemann durfte daraufhin die Postion des ULD erläutern, was er sehr verständlich und differenziert tat. Doch dann, dann ging es los. Die Evergreens der Schlagkeulen á la „Es muss an die Wirtschaft gedacht werden“, „Die Unternehmen sind verunsichert“ und „Wir brauchen eine einheitliche Rechtslage“ wurden ohne weitere Differenzierung zur komplexen Sachlage herausgeholt. Wie gesagt, ich will niemanden langweilen, jeder, der mag, kann sich die Diskussion in voller Länge selbst ansehen. Deswegen gibt es hier schlicht ein persönliches „best-of“ an Aussagen sortiert nach Experte nebst meiner jeweiligen Kommentierung (die Aussagen sind sinngemäß aus meinen Notizen heraus wiedergegeben). Und am Ende folgt eine kleine Abschlussbewertung:

RA Dirks: Es sei schon fraglich, ob ein FB-Fanpage-Betreiber überhaupt ein Telemediendienstbetreiber sei. Schon insoweit sei die rechtliche Einschätzung des ULD hinfällig.
SMR: Mhm. Und was ist mit dem Urteil des LG Aschaffenburg, das klar festhält, dass eine Facebook-Fanpage ein Telemediendienst ist, weswegen dem einzelnen Seitenbetreiber als Telemediendienstbetreiber eine Impressumspflicht obliegt? Insoweit existiert jedenfalls schon mal Rechtssprechung… folglich kann gerade an dieser Stelle wohl kaum von Rechtsunsicherheit gesprochen werden.

IHK: Wir sind der gegenteiligen Auffassung des ULD, deswegen greift die Argumentation des ULD ins Leere.
SMR: Aha. Hab ich jetzt nicht verstanden. Aber gut. Verständlich, dass die IHK gegenteiliger Auffassung ist (ist ja auch deren Job), bloß: Wie ist sie denn? Und warum greifen die Argumente ins Leere?

IHK: Ist doch ganz klar, was Facebook will, das kann doch jeder in den Datenschutz- bzw. Nutzungsbedingungen lesen und sich dann darauf einlassen – oder auch nicht.
SMR: Nun, meines Erachtens steht nirgendwo, was mit den Daten passiert und was Facebook will. Seit dem die Datenschutzverwendungsrichtlinien massiv verändert worden sind, weiß der geneigte User ansatzweise, was gemacht wird. Und doch behält sich Facebook gerne vor, den User einfach mal für ein bißchen doof zu erklären, wenn es gerade passt. Siehe gerne hier und hier. Und existiert eine Alternative zu Facebook?! Kann ich den Dienst einfach „nicht nutzen“? Meines Erachtens ist das zunehmend schwierig und kaum eine sachgerechte Lösung. Seinen eigenen vertretenen Unternehmen empfiehlt Herr Schween das Übrigens auch nicht – sonst könnten sie Facebook ja auch einfach lassen und müssten sich mit der Datenschutzproblematik nicht rumschlagen. Ach, ich vergaß, das hat ja wirtschaftliche Gründe. *Polemikaus.

IHK: Die nun von verschiedenen Seiten vorgeschlagene 2-Click-Lösung sei doch in sich schon redundant. Schließlich sei etwas rechtlich zulässig oder aber eben nicht, dann braucht es auch keine Einwilligung. Eine solche könne das Ganze dann doch auch nicht rechtmäßig machen.
SMR: An dieser Stelle war ich langsam wirklich erschrocken. Denn diese Aussage ist schlichtweg falsch. Es gibt unzählige Prozesse, die genau dann rechtmäßig sind, wenn gewisse rechtliche Vorgaben umgesetzt sind. Und natürlich kann ein rechtswidriger Prozess (Versenden von Werbe-Email zum Beispiel) dann rechtmäßig sein, wenn zuvor eine rechtliche Vorgabe (bei der Email-Werbung die zuvor eingeholte Einwilligung) eingehalten wird. Um es also mit Ebenezer Scrooge auszudrücken: Humbug!

IHK: Es könne nicht sein, dass zuerst „blaue Briefe“ vom ULD versendet werden, vielmehr müsse die Behörde den Dialog mit der IHK suchen.
SMR: Ich fragte mich an dieser Stelle, ob ich irgendwas verpasst habe. Seit wann ist es Aufgabe einer Behörde, bevor sie mit der Durchsetzung eines gültigen Gesetzes beginnt (was in der Regel originäre Aufgabe ist), zunächst einmal eine Diskussion mit Wirtschaftsverbänden zu führen?!

FDP: Es bedürfe einer europäischen, ja wenigsten einer bundesweiten einheitlichen Lösung. Die derzeitige rechtliche Sonderlage bzw. Insellösung in Schleswig-Holstein könne nicht sein.
SMR: Nochmal, das Telemediengesetz ist ein Bundesgesetz, dies bedeutet, dass es sich bereits um bundeseinheitliches Recht handelt. Die Ausführung obliegt – danke Föderalismus – jedoch verschiedenen Behörden in den Ländern. Und wie immer, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt, fallen diese nicht gleich aus. Damit existiert das „Problem“ aber selbstverständlich auch in Hamburg und Niedersachsen und wird von den Behörden dort durchaus auch gesehen. (vgl. hier und hier) – auch die IHK liegt hier mit dem gleichen Argument also nicht richtig.

FDP: Weil Sie (gerichtet an Krasemann und damit das ULD) an den großen Facebook nicht herankommen, weil der auf Sie  nicht reagiert verhalten Sie sich ziemlich mies und greifen kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein an und verunsichern diese.
SMR: Augenscheinlich ist der Vertreterin der FDP die Rechtslage nicht klar. Facebook kann nach derzeitigem Stand der Dinge von deutschen Datenschutzbehörden nicht angegriffen werden. Also wird versucht, Druck über die Seiten aufzubauen. Dass über diese Art und Weise gestritten werden kann, ist mehr als verständlich und richtig. Aber was ist die Alternative? Die Datenschutzverletzungen hinzunehmen? Das geltende Recht nicht zu beachten? Obwohl dessen Durchsetzung Aufgabe der Behörde ist?

FDP: Ja, auch wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, dass Daten gelöscht werden. Es herrscht zugegebenermaßen diesbezüglich Rechtsunsicherheit. Vielleicht brauchen wir hier dann doch neue Gesetze.
SMR: Äh, nein. Genau dafür gibt es schon Gesetze. Schimpft sich Löschungsanspruch. Und da herrscht gar keine Rechtsunsicherheit. Unsicher ist hingegen inwieweit Facebook eine Löschung an Daten wirklich vornimmt (vgl. der Fall des Wiener Jura-Studenten Max Schrems). Augenscheinlich ist auch in diesem Fall der Expertin die Sachlage nicht geläufig.

FDP: Wir haben ja die Enquete-Kommission und da gehen wir weitere kleine Schritte. Und das dauert eben. Und wenn wir da feststellen, dass wir Gesetze brauchen, dann machen wir welche. Im Übrigen kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in die Politik einzubringen und nicht immer außen vorzustehen und zu meckern. Machen Sie mit! …
SMR: „Du redest laut, doch Du sagst gar nichts…“ (Zitat: Fanta4) – Großartig. Erst massiv den Eindruck erwecken, in der Sache wenig Fachwissen mitzubringen, obwohl man doch ausgewiesene Expertin zum Internet & Datenschutz und deswegen (stellvertretender) Teil der Enquete-Kommission ist, um dann immer wieder (das war leider nicht das einzige Mal) in schönstes, nichtssagendes Politikersprech abzugleiten. Toll (im Sinne von Extra3).

Und der Gesamteindruck?

Ein großes Lob an dieser Stelle zunächst an Henry Krasemann, der trotz all dieser – mhm, meines Erachtens wenig sachgerechten oder sagen wir zumindest einmal wenig differenzierenden – Argumente sehr ruhig blieb und immer wieder versuchte, die Diskussion weg von der (vermeintlichen) Populär-Diskussion hin zur Sache zu bringen. Wer mich kennt, der weiß, dass mir das bei weitem nicht so gut gelungen wäre. 😉 Ich konnte mich, ob der auf dem Podium stattfindenden Diskussion, kaum zurückhalten, bis sich endlich das Publikum auch mal zu Wort melden durfte. Meine Wortbeiträge gibt es ungefähr bei Minute 50 und bei 1:02 Stunden…

Verständlich dem Grunde nach die Position der IHK, die sich vor ihre Mitglieder stellt, auch wenn die Argumentation – wie dargelegt – meines Erachtens an keiner Stelle überzeugend und in der Sache hilfreich war.

Gänzlich unverständlich hingegen die dargebotene „Position“ der FDP oder jedenfalls die, die die Vertreterin der FDP hier zeigte. Zum einen drehte sich die Auffassung von Frau Canel gefühlt während der Diskussion um 180 Grad, nämlich von Contra-Datenschutz zu Gunsten der freien Wirtschaft hin zu Pro-Datenschutz zu Gunsten der Wirtschaft (nicht nur mein persönlicher Eindruck, wie Gespräche im Nachgang ergaben) – wohl weil aus dem Publikum zunehmend auch anderer Wind wehte. Zum anderen zeigte sich leider in der Person von Frau Canel, warum die Enquete-Kommission grundsätzlich von vielen Seiten kritisiert wird (Ein zwar etwas älterer, aber sehr schöner und mE entlarvender Artikel vom Kollegen Henning Krieg), denn auch bei diesem stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission zeigte sich – zumindest in dieser Diskussion – ein gehöriger Mangel an Fachwissen. Vorzuwerfen ist das einer Lehrerin für Biologie und Deutsch sicher nicht. Fraglich aber, warum jemand mit diesem Background als Expertin für das Internet und den Datenschutz auftritt?! Mit Verlaub und allem Respekt, aber soviel Kritik muss erlaubt sein.

Doch bei aller mit diesem Artikel im Speziellen (und hier im Allgemeinen) vorgebrachten Kritik an der Schwarz-Weiß-Diskussion um  den Datenschutz bei Facebook, sorgten am 16.11.2011 die verschiedenen Wortbeiträge aus dem Publikum letztlich für eine insgesamt ganz runde Sache – auch wenn ich das Gefühl hatte, dass diese „Abweichung vom Plansoll“ dem Moderator Tochtermann nicht ganz recht war… 😉

Das Fazit lautet insgesamt:

Schön, dass es solche öffentlichen Diskussionen überhaupt gibt!

In diesem Sinne

ein großer Dank an die ZBW!

Sidenote:

Vielen Dank auch noch mal ganz persönlich an die Kollegen Stephan Dirks und Henry Krasemann, die im wahren Leben neben dem Podium freundschaftlich verbunden sind (s. auch das gemeine Projekt Jurafunk) und die ich endlich einmal „richtig“, sprich von Angesicht zu Angesicht kennen lernen durfte! Vielen Dank für die nette Diskussion und den gemeinsamen Spaziergang zum Bahnhof! Ich hoffe, ihr hattet eine gute Rückreise! 🙂

Last Call & Update zum CYQUEST Praxis Seminar am 22.11.2011

Ich finde ja grundsätzlich, dass zum Besuch des CYQUEST Praxisseminars am 22.11.2011 gar nicht oft genug aufgerufen werden kann, bei der – für Personaler, HR’ler und mit Employer Branding befassten Menschen –  spannenden Inhalten und Besetzung, unter anderem mit @ibo von fliplife zum Thema Social Gaming & Employer Branding, den VorRWEggehern von RWE mit der Vorstellung des brandneuen Azubi-Channels zur Berufsorientierung oder den Vertretern der Universität Göttingen, die Einblicke darüber geben, wie moderne Online SelfAssessments die Studenten heutzutage von der Wahl des falschen Studienfachs abhalten. (Und ja, nun, ich bin auch dabei, aber bevor es hier anfängt komisch zu riechen…frei nach dem bekannten Satz „Eigenlob….“).

Doch von dieser Besetzung einmal abgesehen und dem damit verbundenen Hint sich vielleicht doch den Dienstag Nachmittag freizuschaufeln und einen der Restplätze zu ergattern (70 sind schon vergeben…, aber ein bisschen Zusammenrücken ginge sicher noch), gibt es auch noch eine Änderung anzukündigen:

Leider ist Thomas Heuwing von Haniel am Dienstag verhindert, so dass der Vortrag “Unternehmenswerte als ein wesentliches Merkmal der Arbeitgebermarke” ausfallen muss.

Dafür kommt nun aber ebenso kurzfristig Christoph Skrobol von Potentialpark gewonnen werden! Der geht in seinem Vortrag der Frage nach, wie Online-Kommunikation mit potentiellen Bewerbern heute aussehen sollte. Diesen Vortrag kann ich nur empfehlen. Ich durfte diesen für die Personalarbeit wirklich nicht unwichtigen und zeitgleich unterhaltsam dargebotenen Inhalten nämlich schon bei der MRC in Baden-Baden lauschen und konnte Christoph dort auch gleich persönlich kennen lernen (Ja, ja, so schnell sieht man sich dann wieder… ;-).

Das vollständige aktuelle Programm gibt es hier. Dazu noch der kurze Hinweis, dass es bei dieser Veranstaltung nicht um die Mehrung des Reichtums der Veranstalter oder der Referenten, sondern um die Inhalte geht und die Tickets in Folge dessen wirklich erschwinglich sind! Zur Anmeldung bitte hier entlang.

In diesem Sinne,

vielleicht bis Dienstag!

Das AG Hintertupfingen & die Impressumspflicht – oder anders: Ruhig Blut!

Was das AG Hintertupfingen und die Impressumspflicht miteinander zu tun haben? Nun ungefähr soviel wie der folgende Dialog zwischen zwei Juristen wiedergibt:

Entscheidend ist hier der erste Tweet von Jens, den ich ohne Comment re-tweetet habe und mein zweiter Tweet.

Wie kommen Jens und ich auf diesen blödsinnigen Dialog? Nun, alle Welt zerreißt sich gerade wegen der „neuen“ Impressumspflicht auf Facebook (und dann, psst, wohl auch auf GooglePlus). Bei Facebook wird eine Impressums-App nach der nächsten feilgeboten, bei GooglePlus gibt am „Tag der Unternehmensseite“ nahezu jeder einen Kommentar dazu ab, wie denn nun der Impressumspflicht nachzukommen sei (inklusive falscher Zitierung von Gerichtsentscheidungen und der Warnung vor den nun schon bekannten Horden von Abmahnanwälten, die alle alle Impressen abmahnen sowie sofort reich werden) und hinsichtlich Xing erreichen mich Fragen, ob dort nun auch jedes Profil ein Impressum bräuchte, schließlich würden entsprechende Meldungen rumgehen….

Kein Wunder, dass bei dieser „Hysterie“ Jens nur noch ein fiktives AG Hintertupfingen einfällt, um das Ganze zu toppen. Mich würde nicht wundern, wenn dieser Tweet von dem einen oder anderen nicht als Ironie des Rechts, sondern als „ernste Warnung“ verstanden worden ist…. Das verwundert den geneigten Juristen insbesondere vor dem Hintergrund, dass zeitgleich unzählige Impressen gleich ob auf Webseiten oder Social Networks vor mangelnden und/oder falschen Angaben nur so strotzen und mehr als gerne dabei auf das TDG oder den MDStV verwiesen wird. Beides Gesetze, die seit 4 (in Worten: vier (!)) Jahren außer Kraft sind.

Kurz: Nach meiner Praxiserfahrung kümmert sich seit Jahren kaum einer um die rechtskonformen, vollständigen Inhalte seines Impressums (trotz einschlägiger Urteile, bspw.: Zum Fehlen der Handelsregister-Nummer OLG Hamm– Az. 4 U 213/08; zur Notwendigkeit einer Telefonnummer OLG Köln – Az.: 6 U 109/03, zur Angabe einer Aufsichtsbehörde OLG Hamburg – Az. 3 W 64/07) und nun wird sich verrückt gemacht, ob denn und wenn ja, wie, eine Impressums-Angabe unter dem Punkt „Über mich“ ausreicht.

Puuh. Also, fangen wir doch einfach mal ganz von vorne an und bringen den Blutdruck erstmal wieder runter.

Ruhig Blut! – Die Rechtslage ist dem Grunde nach ziemlich unaufgeregt. 

Zunächst einmal schreibt § 5 TMG schon seit dem 01.03.2007 vor, dass jeder, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst anbietet, ein Impressum vorzuhalten hat (Vor dem 01.03.2007 fand sich diese Regelung in dem aufgehobenen TDG, § 6, und MDStV, § 10, für die jeweiligen Dienste). Das ist jeder, der eine Website, einen Blog, einen Twitter-Account, eine Facebook-Seite, eine GooglePlus-Seite oder ähnliches vorhält, die nicht rein privat ist (Es lebe der Cat-Content!). § 5 TMG statuiert dann auch ziemlich genau, was alles in ein Impressum hinein muss – einfach mal lesen. Daneben können dann noch weitere Informationspflichten auftreten, bswp. nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Folgerichtig beschäftigte sich der Kollege Krieg auf Kriegs-Recht auch schon im Jahr 2009 mit der Impressumspflicht bei Twitter.

Nichts Neues also im Land des Rechts. Vielmehr hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2006 mit der Frage beschäftigt, ob und wie ein Impressum zu erreichen sein muss und stellte dabei fest:

  1. Die Angabe einer Anbieterkennzung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit iSv. § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV (Anm. der Redaktion: Jetzt § 5 TMG) zu stellen sind.
  2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-Info-VO im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereit gehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise aufgerufen werden müssen.

Einfacher gesagt: Mit dem BGH Urteil I ZR 228/03 ward die oft zitierte und von allen Seiten genannte 2-Klick-Regel in höchstrichterliche Rechtsprechung gegossen – bis heute. Jedenfalls ist mir eine Abkehr des Gerichts hiervon nicht bekannt.

Und nun kommt das LG Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54/11 mit den folgenden Aussagen:

„… keine Notwendigkeit besteht, dass sich das Impressum unter der gleichen Domäne befindet, wie das angebotene Telemedium. Es sei auch zulässig, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken

Damit wird nicht nur meines Erachtens (vgl. hier Kollege Thomas Schwenke auf Spreerecht) soweit die 2-Klick-Regelung des BGH bestätigt.

Doch merkwürdigerweise heißt es dann weiter:

Nach den Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt „Info“ zur Webseite und damit zum Impressum. Die leichte Erkennbarkeit ist damit aber nicht gegeben.

Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt (vgl. Micklitz/Schirmbacher Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage 2011 § 5 TMG Randnr. 21).

Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.“

Aha. Also, ich wundere mich. Sehr. Auch der Bundesgerichtshof stellt alldieweil bei seinen Beurteilungen auf den „verständigen Internetnutzer“ (vgl. bspw. BGH, I ZR 166/07) ab – und nun soll eben dieser verständige Internetnutzer nicht in der Lage sein, unter dem Punkt „Info“ das Impressum leicht aufzufinden? Ich zitiere in diesem Zusammenhang mit voller Zustimmung auch noch einmal den Kollegen SchwenkeMittlerweile hat sich bei Unternehmensseiten durchgesetzt, dass sich hinter dieser Seite die Anbieterinformation befinden. Auch bei den Facebooknutzern dürfte man unterstellen, dass diese hier klicken werden, wenn sie Informationen zu einem Facebookseitenbetreiber suchen.“

Im Übrigen wundere ich mich auch sehr, dass das LG Aschaffenburg gänzlich auf eine Bezugnahme auf die Entscheidungen des BGH in dieser Angelegenheit verzichtet und stets nur die Kommentar-Literatur heranzieht. Ein doch etwas ungewöhnlicher Vorgang in der Rechtsprechung.

Von daher sei hier einmal klar gestellt, dass es sich bei dem Urteil des LG Aschaffenburgs um ein Urteil eines Landgerichts von vielen in Deutschland handelt, das darüber hinaus scheinbar die bestehende Rechtsprechung des BGH nicht berücksichtigt hat.

Dass sich die Auffassung des LG Aschaffenburg durchsetzt, halte ich neben anderen  für unwahrscheinlich.

Und insoweit ist, mit Verlaub, diese oben näher erläuterte Impressen-Hysterie, hinsichtlich Facebook, Google+ & Co doch ein wenig unangebracht. Angebracht wäre es hingegen, zu überprüfen, ob das eigene Impressum vollständig ist und es im Sinne der 2-Click-Regel zur Verfügung zu halten – an Orten und Stellen, die dem verständigen User geläufig sind.

Dann machen Juristen auch keine blöden Juristen-Witze mehr. 😉

In diesem Sinne,

durchatmen.

Update: Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“

Zu dem Erscheinen der gesponserten Meldungen auf Facebook hatte ich mich jüngst dem Grunde nach hier ausgelassen.

Inbesondere wunderte ich mich genauso wie mein Mann und ein Leser meines Blogs darüber, dass wir alle meinten, eben die Funktion, unsere Daten für „Gesponserte Werbung“ nutzen zu dürfen, über die Einstellungen bei Facebook ausgeschaltet zu haben. Zu dem konnte weder ich noch mein Mann noch der Leser meines Blogs diese Seite mit den Einstellungsmöglichkeiten im Privatsphären-Bereich wiederfinden…. Geistige Umnachtung der Betroffenen?

Nein. Und Dank Jan Firsching bei Google+ gab es dann des Rätsels Lösung  (Nachtrag: Und dank Kixka Nebraska aka der Profilagentin, die mir das nämlich eigentlich zu allererst als Leserin meines Blogs mitgeteilt hatte!): Unter den Settings (und nicht den Privatsphären-Einstellungen) und dem Punkt Facebook-Werbeanzeige erscheint die folgende Aufklärung und Option:

Nun, was sehen wir? Der User kann darüber bestimmen, dass seine sozialen Handlungen nicht mit Werbeanzeigen verknüpft werden. Gut. Sehr gut. Doch was müssen unsere entzündeten Augen im quasi Kleingedruckten lesen?

Diese Einstellung trifft nur auf Werbeanzeigen zu, die wir mit Neuigkeiten über soziale Handlungen kombinieren. Unabhängig von dieser Einstellung kannst du soziale Handlungen auch weiterhin in anderen Zusammenhängen sehen, bspw. in gesponserten Meldungen„.

Auch wenn ein schottischer Freund zu dem nun folgenden Ausdruck sagen würde „Language! Lady!“ und dieser Ausdruck einem Blog an sich auch nicht angemessen ist, bleibt mir an dieser Stelle nur zu sagen: #wtf?!

Wo bitte besteht der Unterschied zwischen „Werbeanzeigen, die mit Neuigkeiten über soziale Handlungen kombiniert werden“ und „gesponserten Meldungen“? Nun, der Unterschied zwischen den Werbeformaten ist mir schon bewusst. Einmal wird Werbung gebucht und im Nachgang ggf. mit sozialen Handlungen kombiniert. Im anderen Fall buchen Unternehmen darauf, dass ein User bspw. das Gefallen eines Shops per Like-Button ausdrücken und dies dann als gesponserte Meldung auftaucht. Bloß – beides ist Werbung. Fullstop. In beiden Fällen werden Namen und/oder Bildnisse einer Person dazu verwendet, Werbung zu betreiben. Ich kann mich nur wiederholen. Das ist unzulässig. Ungeachtet der Terms of Services, Mr. Allan! Nochmal für Sie zum zum Nachlesen, ich bin sicher, Sie finden jemanden, der das gerne übersetzt: Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“; „Facebook: Introducing Sponsered Stories“ und „Facebook „Sponsered Stories“ – Kann ich das als Agentur empfehlen“.

Puuh. Entschuldigt den ungewohnten starken Sarkasmus an dieser Stelle. Aber das ist meines Erachtens, ungeachtet der rechtlichen Unzulässigkeit, eine derartige Respektlosigkeit von Facebook gegenüber den Usern, dass mir doch die Worte fehlen. Hält Facebook seine User samt und sonders für dumm? Denn letztlich sagt Facebook uns nichts anderes als:

„Lieber User, wir sind so zuvorkommend, dass Du selbstverständlich darüber bestimmen kannst, was mit Deinen Daten passiert und Du kannst Werbung mit Deinen Daten unterbinden! … Naja, … jedenfalls einen Teil der Werbung. Den anderen nicht. Aber das ist auch keine richtige Werbung, das sind nur gesponserte Meldung, die Du mit Deiner sozialen Interaktion erst auslöst! Das ist doch toll! Das ist macht das Netzwerk doch erst sozial! We love you all! Dein Facebook

In diesem Sinne,

nichts Neues von Facebook.

Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“

Ach, Facebook, du geliebt-gehasstes Ding der sich viral vernetzenden Begierde, kaum ein Tag vergeht, an dem man Dich nicht erwähnen könnte. Ich war allerdings kurz davor das Thema hier von der Agenda zu streichen. Denn mein Eindruck ist langsam aber sicher, dass es weder den Facebook-Befürwortern (aka „There is no need for any privacy anymore“ und „Deutschland wird untergehen, wenn die deutschen Datenschützer so weitermachen!“) noch den Facebook-Gegnern (aka „Selbst wenn FB uns sagt, was es mit den Daten macht – Facebook lügt doch sowieso!“) darum geht, einen sinnvollen, konstruktiven Dialog über notwendigen, aber pragmatischen Datenschutz zu führen. Zugegeben, die Postionen sind übertrieben dargestellt, aber der Blick in die Diskussionen der sozialen Netzwerk zeigt immer wieder dieses Bild. Da wird zum Beispiel ein Gutachten der Bundesregierung zum Thema Like Button & FanPages veröffentlicht und jede Seite zitiert nach Belieben, so dass es eben gerade passt. Also, wenn das in Doktorarbeiten so gemacht würden, würde das sofort von Vroniplag et al. ans Licht gebracht. Aber dazu ein anderes Mal mehr. (Ja, ja, Facebook der unerschöpfliche Quell der Blogosphäre…) Jetzt wenden wir uns einfach einmal kurz den „Gesponserten Meldungen“ zu – an einem Freitagnachmittag möchte schließlich auch niemand mehr schwere Kost. 😉

Also, die gesponserten Meldungen sehen aus wie folgt und stechen jedenfalls mir seit einigen Tagen vehement und penetrant ins Auge:

Mhm. Tja. Den rechtlichen Hintergrund dazu möchte ich an dieser Stelle gar nicht erörtern, wer mag kann das in  meinen Blog-Postings „Facebook: Introducing Sponsered Stories“ sowie „Facebook „Sponsered Stories“ – Kann ich das als Agentur empfehlen“ noch einmal nachlesen. Was mich daran vielmehr wirklich ärgert, ist das Folgende: Sowohl mein Mann als auch ich, die wir ja nun wirklich doch ein bisschen mehr mit Social Media zu tun haben, sind der festen Meinung, in den Privatsphären-Einstellungen angeben zu haben, dass wir nicht in gesponserten Meldungen erscheinen möchten. Jo ist darin (samt unserer Tochter) aber ganz offensichtlich zu sehen. Nun habe ich ebenfalls noch einmal versucht, innerhalb der Einstellungen nachzuvollziehen, wo ich das eingestellt habe. Und? Ich habe es nicht gefunden. Denn wieder einmal sind all die Haken und Knöpfchen und Zuteilungen an anderer Stelle als beim letzten Mal. Das ärgert mich einfach. Die Aussagen von Richard Allan, Europa-Chef von Facebook, getätigt vor dem Unterausschuss „Neue Medien“, „Wir betreiben keine Werbung mit den Nutzerdaten. Also wir betreiben keine Werbung gegenüber nicht eingeloggten Usern. Wir betreiben keine Werbung.“ wirkt da doch ein wenig höhnisch, wenn nicht gar zynisch. Ist Werbung gegenüber anderen Mitgliedern keine Werbung? Sind wir alle dumm? Werden wir einfach für dumm gehalten? Und so glaube ich in diesem Fall nicht, dass es an dem dummen Anwender liegt, der zu doof ist der Verwendung seiner Daten für Werbung zu widersprechen, sondern das Facebook das mal wieder, einfach so „anbietet“ und oops, irgendwas in den Einstellungen „vergessen“ hat.

Ach, nein, halt ich habe es vergessen, nicht Facebook. Richard Allan hat mich (und alle anderen) ja im Unterausschuss Neue Medien darüber aufgeklärt, dass ich als User von Facebook schließlich die Terms of Services angenommen habe. Und damit stelle ich Facebook ja nun jedes Bildchen und jede Aussage uneingeschränkt zur Verfügung. Dann dürfen die damit ja machen, was sie wollen.

Lieber Richard Allan, auch wenn Sie das nicht einsehen wollen, an dieser Stelle gilt deutsches Recht. Punkt. Ende. Aus. Schon deswegen, weil sie es selbst ausdrücklich in Ihre AGB schreiben (Ziffer 16.3 iVm 15.1). Die Verwendung von Bildnissen einer Person ist ohne Einwilligung nicht zulässig. Und schon gar nicht zu Werbezwecken mit denen Facebook Geld verdient! Und ihre Terms of Services und diese überbordende Pauschal-Einwilligung, mit der jeder Users sein eigen Blut und mehr an Facebook überschreibt, ist nach deutschem AGB-Recht unwirksam.

Und nein, ich bin kein naiver Gutmensch. Ich weiß, dass auch die Entwickler, Grafiker, Projekt- und Produktmanager, die Sekretäre und Reinigungskräfte von Facebook bezahlt werden müssen. Fair enough. Aber lassen Sie bitte mich entscheiden, ob ich dann nicht bereit bin, einsfuffzich oder mehr, für den Dienst zu bezahlen, anstatt ungefragt verkauft zu werden.

Und sagen Sie mir auch nicht, dass ich dann Facebook doch einfach nicht nutzen solle. Wie denn bei einer Quasi-Monopol-Stellung? Auf StudiVZ kenn ich niemanden und bei Diaspora ist ja keiner – soweit ich weiß?

Was ich sagen will: Abgesehen davon, dass das, was Sie tun, rechtlich eigentlich nicht geht, ist das einfach beschämend nutzer-unfreundlich. Sie signalisieren wieder einmal, dass der User von Ihnen durchs Dorf getrieben werden kann, wie es beliebt. Soll der doch glücklich sein, dass der Dienst für ihn kostenlos ist, nicht wahr? Wenn schon nicht umsonst. Wie war das mit dem Dialog auf Augenhöhe und so?

In diesem Sinne,

ein verärgerter User wünscht ein werbefreies Wochenende!

PS: Wenn mir jetzt jemand doch noch sagen kann, wo ich das s i c h e r ausstellen kann, immer her damit. Viel besser würde es das nicht, denn solche Einstellungsmöglichkeiten müssen leicht auffindbar sein! Und zwar für jeden!

Was Vorträge, Mandate und das Bloggen gemein haben…

Wer meinen Blog ein bisschen verfolgt, der weiß, dass ich derzeit relativ viel auf Konferenzen unterwegs bin, um Vorträge und Workshops zu halten. So ging es unter anderem letzte Woche nach Frankfurt zur Tagung HR-Kommunikation.  Inspiriert von einem kleinen Zwischenbericht zur Tagung auf Google+ setzte sich daraufhin sowohl der Recruitainment-Blog als dann auch die Wollmilchsau mit der Frage „Muss Employer Branding „überraschend“ sein?“ auseinander.

Mit der Wollmilchsau, vielmehr Jan Kirchner von atenta, ging es denn auch gleich weiter. Nämlich am 05.10. um 7.20 beim Security-Check am Hamburger Flughafen mit anschließendem Kaffee und gemeinsamen Flug nach Baden-Baden zur Medical Recruiting Conference. Dort stellten Frank Sitta und Stefan Person (personalinform), diesmal in Kooperation mit  medicaltopjobs, wieder einmal eine erstklassige Veranstaltung auf die Beine.  Den Teilnehmern des Workshops zu „Social Media, Employer Branding & Recht“ möchte ich hiermit sagen, dass mir gerade aufgrund der vielen Nachfragen und Diskussionen  die ursprünglich gedachten 1,5 Stunden, aus denen dann eher 2,5 wurden, viel Freude gemacht haben. Und Danke für das tolle, persönliche Feedback!

So bin ich also auf die nächste Woche und die Social Media Recruiting Conference in Hamburg sowie deren Publikum gespannt. Da auch für diese Veranstaltung personalinform Verantwortung für den Ablauf zeichnet und atenta sich um das Line-Up gekümmert hat, kann ja eigentlich weder organisatorisch noch inhaltlich irgendetwas schiefgehen. Zumal zu allem Überfluss auch noch @carllsons moderiert. 🙂

So geht es dann auch lustig die nächsten Wochen weiter, wie ein Blick in meinem Kalender, respektive den Reiter Vorträge verrät.

Dabei, man könnte es unter vorgenannten Umständen fast vergessen, bin ich ja auch noch Rechtsanwältin. Und meine Mandate die wollen, berechtigterweise, auch ihr Stück vom Kuchen – dem Zeitkuchen. Von dem ist immer zu wenig da und findet man doch noch ein Stückchen an unerwarteter Stelle, so ist das genauso schnell weg, wie alle anderen. Oh, das soll kein Jammern sein, ganz und gar nicht. 🙂 Vielmehr kommen wir der Auflösung des oben aufgeworfenen Rätsels damit ganz nahe. Denn Vorträge, Mandate und das Bloggen haben gemein, dass sie alle begeisterte Zeitkuchen-Esser sind! Derzeit gewinnen in der Regel insbesondere die Mandate, gefolgt in einigem Abstand von den Vorträgen. Weit abgeschlagen liegt momentan das Bloggen im Zeitkuchen-Wettbewerb.

Ich bin sicher, dass Bloggen holt nur gerade tief Luft, um bald wieder anzugreifen, aufzuholen und die Vorträge von Platz zwei zu verdrängen.

All die weil empfehle ich, sich doch einmal Thilo Weicher vom ULD zum Thema Datenschutz & Facebook bei Monitor anzugucken.

Oder, wer es dann gar nicht ohne rechtliche Kommentierungen von meiner Seite aushält, das aktuelle Interview mit mir im Recruitainment-Blog zu lesen (Ja, da hatte ich gerade unerwartet ein Stückchen Zeitkuchen gefunden… )

In diesem Sinne,

ich wünsche allen ein arbeitsfreies Wochenende!

Google Analytics kann rechtskonform verwendet werden!

Hin und her ging es zwischen Google und insbesondere dem Hamburger Datenschutzbeauftragten – Google Analytics war nach Auffassung von letzterem nicht in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht zu verwenden (ein wenig mehr dazu findet sich in diesem Artikel und in diesem). Seit Ende 2009 führten der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (informelle Vereinigung der obersten Datenschutzaufsichtbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich) Gespräche über erforderliche Änderungen des Tracking-Tools für den rechtskonformen Einsatz. Nun, offensichtlich waren diese Gespräche im Ergebnis erfolgreich. Google änderte das Tracking-Verfahren, so

  • dass den Nutzern einer Website die zwingend notwendige Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten mittels des Deaktivierungs-Add-On eingeräumt werden kann und zwar für alle gängigen Browsern,
  • dass auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist (Obacht: Das ist zwingend für deutsche Webseitenbetreiber zum rechtskonformen Einsatz!),
  • und dass schließlich die Webseitenbetreiber einen schriftlichen Vertrag (Ja, wirklich schriftlich mit Unterschrift und so!) zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abschließen können (müssen). Dieser Vertrag findet sich hier.

Darüber hinaus muss der Webseitenbetreiber natürlich eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung erstellen. Hilfestellung bei der rechtskonformen Einbindung des Tracking-Tools gibt es vom Hamburger Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle: Hinweise für Webseitenbetreiber mit Sitz in Hamburg, die Google Analytics einsetzen.

Also, es geht! Das kleine Deutschland mit den in vielen Augen „komischen“ Datenschutzgesetzen zwingt den Riesen Google. Da kann man dann ja guter Hoffnung sein, dass auch Facebook weitere Schritte unternimmt. 

Und nein, wir wollen jetzt nicht jammern, dass es Irrsinn sei, schriftlich Verträge mit Google abschließen zu müssen. Wir freuen uns jetzt erstmal einfach, dass man Google Analytics rechtskonform benutzen kann. Jawoll.

In diesem Sinne,

Meckerfritzen bitte erstmal nach hinten!

(Wenn ich das Haar in der Suppe gefunden habe, dürfen natürlich auch die wieder alle sofort kommen. 😉 )