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Paneldiskussion vom 16.11.2011: Datenschutz im Social Web – Fanpages und Likes ade?

Auch wenn es etwas gedauert hat, wie gewünscht und versprochen hier nun das Resümee von der Paneldiskussion „Datenschutz im Social Web – Fanpages und Likes ade?“, welche am 16. November in dem ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft in Hamburg geführt wurde. Teilnehmer waren Rechtsanwalt Stephan Dirks, Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Silvia Canel, FDP Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Marcus Schween, Geschäftsbereichsleiter Recht der IHK Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig verspreche ich hiermit, dass es sich nach diesem Artikel mit dem Thema Facebook & Datenschutz auf diesem Blog erstmal hat. Auch wenn es mir eine ganz offensichtliche Herzensangelegenheit ist, dieses (komplexe) Thema seiner ganzen Konsequenz und Wichtigkeit dem einen oder anderen näher zu bringen, so sehe ich doch ein, wenn der ein oder andere denkt „Puhh, nun ist ja gut“.

Aber für die Interessierten nun noch einmal in media res:

Der kompletter Videomitschnitt der Diskussion ist hier zu sehen (1,5 Stunden).

Tja, wie von mir erwartet, gab es zunächst den üblichen Schlagabtausch oder sagen wir besser das „Krasemann-Bashing“. Der Moderator Klaus Tochtermann stellt zunächst die „Experten“ sowie die Problematik des „Like-It-Button“ (Jap, so die durchgehende Bezeichnung des Moderators…) vor. Als erstes wurde sodann der Kollege Dirks nach seiner Einschätzung befragt, der der Auffassung ist, dass die Rechtsvorlage nicht geklärt und die Wirtschaft verunsichert sei (Soweit nicht falsch…;-)). Krasemann durfte daraufhin die Postion des ULD erläutern, was er sehr verständlich und differenziert tat. Doch dann, dann ging es los. Die Evergreens der Schlagkeulen á la „Es muss an die Wirtschaft gedacht werden“, „Die Unternehmen sind verunsichert“ und „Wir brauchen eine einheitliche Rechtslage“ wurden ohne weitere Differenzierung zur komplexen Sachlage herausgeholt. Wie gesagt, ich will niemanden langweilen, jeder, der mag, kann sich die Diskussion in voller Länge selbst ansehen. Deswegen gibt es hier schlicht ein persönliches „best-of“ an Aussagen sortiert nach Experte nebst meiner jeweiligen Kommentierung (die Aussagen sind sinngemäß aus meinen Notizen heraus wiedergegeben). Und am Ende folgt eine kleine Abschlussbewertung:

RA Dirks: Es sei schon fraglich, ob ein FB-Fanpage-Betreiber überhaupt ein Telemediendienstbetreiber sei. Schon insoweit sei die rechtliche Einschätzung des ULD hinfällig.
SMR: Mhm. Und was ist mit dem Urteil des LG Aschaffenburg, das klar festhält, dass eine Facebook-Fanpage ein Telemediendienst ist, weswegen dem einzelnen Seitenbetreiber als Telemediendienstbetreiber eine Impressumspflicht obliegt? Insoweit existiert jedenfalls schon mal Rechtssprechung… folglich kann gerade an dieser Stelle wohl kaum von Rechtsunsicherheit gesprochen werden.

IHK: Wir sind der gegenteiligen Auffassung des ULD, deswegen greift die Argumentation des ULD ins Leere.
SMR: Aha. Hab ich jetzt nicht verstanden. Aber gut. Verständlich, dass die IHK gegenteiliger Auffassung ist (ist ja auch deren Job), bloß: Wie ist sie denn? Und warum greifen die Argumente ins Leere?

IHK: Ist doch ganz klar, was Facebook will, das kann doch jeder in den Datenschutz- bzw. Nutzungsbedingungen lesen und sich dann darauf einlassen – oder auch nicht.
SMR: Nun, meines Erachtens steht nirgendwo, was mit den Daten passiert und was Facebook will. Seit dem die Datenschutzverwendungsrichtlinien massiv verändert worden sind, weiß der geneigte User ansatzweise, was gemacht wird. Und doch behält sich Facebook gerne vor, den User einfach mal für ein bißchen doof zu erklären, wenn es gerade passt. Siehe gerne hier und hier. Und existiert eine Alternative zu Facebook?! Kann ich den Dienst einfach „nicht nutzen“? Meines Erachtens ist das zunehmend schwierig und kaum eine sachgerechte Lösung. Seinen eigenen vertretenen Unternehmen empfiehlt Herr Schween das Übrigens auch nicht – sonst könnten sie Facebook ja auch einfach lassen und müssten sich mit der Datenschutzproblematik nicht rumschlagen. Ach, ich vergaß, das hat ja wirtschaftliche Gründe. *Polemikaus.

IHK: Die nun von verschiedenen Seiten vorgeschlagene 2-Click-Lösung sei doch in sich schon redundant. Schließlich sei etwas rechtlich zulässig oder aber eben nicht, dann braucht es auch keine Einwilligung. Eine solche könne das Ganze dann doch auch nicht rechtmäßig machen.
SMR: An dieser Stelle war ich langsam wirklich erschrocken. Denn diese Aussage ist schlichtweg falsch. Es gibt unzählige Prozesse, die genau dann rechtmäßig sind, wenn gewisse rechtliche Vorgaben umgesetzt sind. Und natürlich kann ein rechtswidriger Prozess (Versenden von Werbe-Email zum Beispiel) dann rechtmäßig sein, wenn zuvor eine rechtliche Vorgabe (bei der Email-Werbung die zuvor eingeholte Einwilligung) eingehalten wird. Um es also mit Ebenezer Scrooge auszudrücken: Humbug!

IHK: Es könne nicht sein, dass zuerst „blaue Briefe“ vom ULD versendet werden, vielmehr müsse die Behörde den Dialog mit der IHK suchen.
SMR: Ich fragte mich an dieser Stelle, ob ich irgendwas verpasst habe. Seit wann ist es Aufgabe einer Behörde, bevor sie mit der Durchsetzung eines gültigen Gesetzes beginnt (was in der Regel originäre Aufgabe ist), zunächst einmal eine Diskussion mit Wirtschaftsverbänden zu führen?!

FDP: Es bedürfe einer europäischen, ja wenigsten einer bundesweiten einheitlichen Lösung. Die derzeitige rechtliche Sonderlage bzw. Insellösung in Schleswig-Holstein könne nicht sein.
SMR: Nochmal, das Telemediengesetz ist ein Bundesgesetz, dies bedeutet, dass es sich bereits um bundeseinheitliches Recht handelt. Die Ausführung obliegt – danke Föderalismus – jedoch verschiedenen Behörden in den Ländern. Und wie immer, wenn es sich um Ermessensentscheidungen handelt, fallen diese nicht gleich aus. Damit existiert das „Problem“ aber selbstverständlich auch in Hamburg und Niedersachsen und wird von den Behörden dort durchaus auch gesehen. (vgl. hier und hier) – auch die IHK liegt hier mit dem gleichen Argument also nicht richtig.

FDP: Weil Sie (gerichtet an Krasemann und damit das ULD) an den großen Facebook nicht herankommen, weil der auf Sie  nicht reagiert verhalten Sie sich ziemlich mies und greifen kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein an und verunsichern diese.
SMR: Augenscheinlich ist der Vertreterin der FDP die Rechtslage nicht klar. Facebook kann nach derzeitigem Stand der Dinge von deutschen Datenschutzbehörden nicht angegriffen werden. Also wird versucht, Druck über die Seiten aufzubauen. Dass über diese Art und Weise gestritten werden kann, ist mehr als verständlich und richtig. Aber was ist die Alternative? Die Datenschutzverletzungen hinzunehmen? Das geltende Recht nicht zu beachten? Obwohl dessen Durchsetzung Aufgabe der Behörde ist?

FDP: Ja, auch wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, dass Daten gelöscht werden. Es herrscht zugegebenermaßen diesbezüglich Rechtsunsicherheit. Vielleicht brauchen wir hier dann doch neue Gesetze.
SMR: Äh, nein. Genau dafür gibt es schon Gesetze. Schimpft sich Löschungsanspruch. Und da herrscht gar keine Rechtsunsicherheit. Unsicher ist hingegen inwieweit Facebook eine Löschung an Daten wirklich vornimmt (vgl. der Fall des Wiener Jura-Studenten Max Schrems). Augenscheinlich ist auch in diesem Fall der Expertin die Sachlage nicht geläufig.

FDP: Wir haben ja die Enquete-Kommission und da gehen wir weitere kleine Schritte. Und das dauert eben. Und wenn wir da feststellen, dass wir Gesetze brauchen, dann machen wir welche. Im Übrigen kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in die Politik einzubringen und nicht immer außen vorzustehen und zu meckern. Machen Sie mit! …
SMR: „Du redest laut, doch Du sagst gar nichts…“ (Zitat: Fanta4) – Großartig. Erst massiv den Eindruck erwecken, in der Sache wenig Fachwissen mitzubringen, obwohl man doch ausgewiesene Expertin zum Internet & Datenschutz und deswegen (stellvertretender) Teil der Enquete-Kommission ist, um dann immer wieder (das war leider nicht das einzige Mal) in schönstes, nichtssagendes Politikersprech abzugleiten. Toll (im Sinne von Extra3).

Und der Gesamteindruck?

Ein großes Lob an dieser Stelle zunächst an Henry Krasemann, der trotz all dieser – mhm, meines Erachtens wenig sachgerechten oder sagen wir zumindest einmal wenig differenzierenden – Argumente sehr ruhig blieb und immer wieder versuchte, die Diskussion weg von der (vermeintlichen) Populär-Diskussion hin zur Sache zu bringen. Wer mich kennt, der weiß, dass mir das bei weitem nicht so gut gelungen wäre. 😉 Ich konnte mich, ob der auf dem Podium stattfindenden Diskussion, kaum zurückhalten, bis sich endlich das Publikum auch mal zu Wort melden durfte. Meine Wortbeiträge gibt es ungefähr bei Minute 50 und bei 1:02 Stunden…

Verständlich dem Grunde nach die Position der IHK, die sich vor ihre Mitglieder stellt, auch wenn die Argumentation – wie dargelegt – meines Erachtens an keiner Stelle überzeugend und in der Sache hilfreich war.

Gänzlich unverständlich hingegen die dargebotene „Position“ der FDP oder jedenfalls die, die die Vertreterin der FDP hier zeigte. Zum einen drehte sich die Auffassung von Frau Canel gefühlt während der Diskussion um 180 Grad, nämlich von Contra-Datenschutz zu Gunsten der freien Wirtschaft hin zu Pro-Datenschutz zu Gunsten der Wirtschaft (nicht nur mein persönlicher Eindruck, wie Gespräche im Nachgang ergaben) – wohl weil aus dem Publikum zunehmend auch anderer Wind wehte. Zum anderen zeigte sich leider in der Person von Frau Canel, warum die Enquete-Kommission grundsätzlich von vielen Seiten kritisiert wird (Ein zwar etwas älterer, aber sehr schöner und mE entlarvender Artikel vom Kollegen Henning Krieg), denn auch bei diesem stellvertretenden Mitglied der Enquete-Kommission zeigte sich – zumindest in dieser Diskussion – ein gehöriger Mangel an Fachwissen. Vorzuwerfen ist das einer Lehrerin für Biologie und Deutsch sicher nicht. Fraglich aber, warum jemand mit diesem Background als Expertin für das Internet und den Datenschutz auftritt?! Mit Verlaub und allem Respekt, aber soviel Kritik muss erlaubt sein.

Doch bei aller mit diesem Artikel im Speziellen (und hier im Allgemeinen) vorgebrachten Kritik an der Schwarz-Weiß-Diskussion um  den Datenschutz bei Facebook, sorgten am 16.11.2011 die verschiedenen Wortbeiträge aus dem Publikum letztlich für eine insgesamt ganz runde Sache – auch wenn ich das Gefühl hatte, dass diese „Abweichung vom Plansoll“ dem Moderator Tochtermann nicht ganz recht war… 😉

Das Fazit lautet insgesamt:

Schön, dass es solche öffentlichen Diskussionen überhaupt gibt!

In diesem Sinne

ein großer Dank an die ZBW!

Sidenote:

Vielen Dank auch noch mal ganz persönlich an die Kollegen Stephan Dirks und Henry Krasemann, die im wahren Leben neben dem Podium freundschaftlich verbunden sind (s. auch das gemeine Projekt Jurafunk) und die ich endlich einmal „richtig“, sprich von Angesicht zu Angesicht kennen lernen durfte! Vielen Dank für die nette Diskussion und den gemeinsamen Spaziergang zum Bahnhof! Ich hoffe, ihr hattet eine gute Rückreise! 🙂

Last Call & Update zum CYQUEST Praxis Seminar am 22.11.2011

Ich finde ja grundsätzlich, dass zum Besuch des CYQUEST Praxisseminars am 22.11.2011 gar nicht oft genug aufgerufen werden kann, bei der – für Personaler, HR’ler und mit Employer Branding befassten Menschen –  spannenden Inhalten und Besetzung, unter anderem mit @ibo von fliplife zum Thema Social Gaming & Employer Branding, den VorRWEggehern von RWE mit der Vorstellung des brandneuen Azubi-Channels zur Berufsorientierung oder den Vertretern der Universität Göttingen, die Einblicke darüber geben, wie moderne Online SelfAssessments die Studenten heutzutage von der Wahl des falschen Studienfachs abhalten. (Und ja, nun, ich bin auch dabei, aber bevor es hier anfängt komisch zu riechen…frei nach dem bekannten Satz „Eigenlob….“).

Doch von dieser Besetzung einmal abgesehen und dem damit verbundenen Hint sich vielleicht doch den Dienstag Nachmittag freizuschaufeln und einen der Restplätze zu ergattern (70 sind schon vergeben…, aber ein bisschen Zusammenrücken ginge sicher noch), gibt es auch noch eine Änderung anzukündigen:

Leider ist Thomas Heuwing von Haniel am Dienstag verhindert, so dass der Vortrag “Unternehmenswerte als ein wesentliches Merkmal der Arbeitgebermarke” ausfallen muss.

Dafür kommt nun aber ebenso kurzfristig Christoph Skrobol von Potentialpark gewonnen werden! Der geht in seinem Vortrag der Frage nach, wie Online-Kommunikation mit potentiellen Bewerbern heute aussehen sollte. Diesen Vortrag kann ich nur empfehlen. Ich durfte diesen für die Personalarbeit wirklich nicht unwichtigen und zeitgleich unterhaltsam dargebotenen Inhalten nämlich schon bei der MRC in Baden-Baden lauschen und konnte Christoph dort auch gleich persönlich kennen lernen (Ja, ja, so schnell sieht man sich dann wieder… ;-).

Das vollständige aktuelle Programm gibt es hier. Dazu noch der kurze Hinweis, dass es bei dieser Veranstaltung nicht um die Mehrung des Reichtums der Veranstalter oder der Referenten, sondern um die Inhalte geht und die Tickets in Folge dessen wirklich erschwinglich sind! Zur Anmeldung bitte hier entlang.

In diesem Sinne,

vielleicht bis Dienstag!

Was Vorträge, Mandate und das Bloggen gemein haben…

Wer meinen Blog ein bisschen verfolgt, der weiß, dass ich derzeit relativ viel auf Konferenzen unterwegs bin, um Vorträge und Workshops zu halten. So ging es unter anderem letzte Woche nach Frankfurt zur Tagung HR-Kommunikation.  Inspiriert von einem kleinen Zwischenbericht zur Tagung auf Google+ setzte sich daraufhin sowohl der Recruitainment-Blog als dann auch die Wollmilchsau mit der Frage „Muss Employer Branding „überraschend“ sein?“ auseinander.

Mit der Wollmilchsau, vielmehr Jan Kirchner von atenta, ging es denn auch gleich weiter. Nämlich am 05.10. um 7.20 beim Security-Check am Hamburger Flughafen mit anschließendem Kaffee und gemeinsamen Flug nach Baden-Baden zur Medical Recruiting Conference. Dort stellten Frank Sitta und Stefan Person (personalinform), diesmal in Kooperation mit  medicaltopjobs, wieder einmal eine erstklassige Veranstaltung auf die Beine.  Den Teilnehmern des Workshops zu „Social Media, Employer Branding & Recht“ möchte ich hiermit sagen, dass mir gerade aufgrund der vielen Nachfragen und Diskussionen  die ursprünglich gedachten 1,5 Stunden, aus denen dann eher 2,5 wurden, viel Freude gemacht haben. Und Danke für das tolle, persönliche Feedback!

So bin ich also auf die nächste Woche und die Social Media Recruiting Conference in Hamburg sowie deren Publikum gespannt. Da auch für diese Veranstaltung personalinform Verantwortung für den Ablauf zeichnet und atenta sich um das Line-Up gekümmert hat, kann ja eigentlich weder organisatorisch noch inhaltlich irgendetwas schiefgehen. Zumal zu allem Überfluss auch noch @carllsons moderiert. 🙂

So geht es dann auch lustig die nächsten Wochen weiter, wie ein Blick in meinem Kalender, respektive den Reiter Vorträge verrät.

Dabei, man könnte es unter vorgenannten Umständen fast vergessen, bin ich ja auch noch Rechtsanwältin. Und meine Mandate die wollen, berechtigterweise, auch ihr Stück vom Kuchen – dem Zeitkuchen. Von dem ist immer zu wenig da und findet man doch noch ein Stückchen an unerwarteter Stelle, so ist das genauso schnell weg, wie alle anderen. Oh, das soll kein Jammern sein, ganz und gar nicht. 🙂 Vielmehr kommen wir der Auflösung des oben aufgeworfenen Rätsels damit ganz nahe. Denn Vorträge, Mandate und das Bloggen haben gemein, dass sie alle begeisterte Zeitkuchen-Esser sind! Derzeit gewinnen in der Regel insbesondere die Mandate, gefolgt in einigem Abstand von den Vorträgen. Weit abgeschlagen liegt momentan das Bloggen im Zeitkuchen-Wettbewerb.

Ich bin sicher, dass Bloggen holt nur gerade tief Luft, um bald wieder anzugreifen, aufzuholen und die Vorträge von Platz zwei zu verdrängen.

All die weil empfehle ich, sich doch einmal Thilo Weicher vom ULD zum Thema Datenschutz & Facebook bei Monitor anzugucken.

Oder, wer es dann gar nicht ohne rechtliche Kommentierungen von meiner Seite aushält, das aktuelle Interview mit mir im Recruitainment-Blog zu lesen (Ja, da hatte ich gerade unerwartet ein Stückchen Zeitkuchen gefunden… )

In diesem Sinne,

ich wünsche allen ein arbeitsfreies Wochenende!

Veranstaltungshinweis: DDV Council Digitaler Dialog, 06.09.2011 #Datenschutz #Marketing

An dieser Stelle ein recht kurzfristiger Veranstaltungshinweis, der aber all jene, die sich mit den Themen Dialog Marketing, Social Media, Monitoring, Targeting und Tracking im weitesten Sinne auseinandersetzen, durchaus interessant sein könnte.

Am 06.09.2011 findet vom DDV (Deutschen Dialog Marketingverband) in Frankfurt/Main in der IHK ab 11.00 Uhr das Council Digitaler Dialog statt. Die zu besprechenden Tagesordnungspunkte sind sicher nicht für jeden spannend und Nicht-Mitglieder haben auch hierzu auch keinen Zutritt, zu Beginn der Veranstaltung werden jedoch drei Gastvorträge gehalten, für die nicht mehr als eine schlichte Voranmeldung notwendig ist:

Transparenz statt Kontrolle – Wie das Netz für den Nutzer wirklich sicher wird. (Stephan Noller, CEO nugg.ad AG, predictive behavioral targeting)

Facebook und der Datenschutz – Eine Analyse der aktuellen Situation. (RA Nina DiercksSMR Social Media Recht)

E-Mail Marketing Benchmark Center – Vorstellung des Projekts und Diskussion. (Roland Schäfer, Partner saphirion GmbH, management & technology consultants)

Angesichts der vom ULD mit dem datenschutzrechtlichen Gutachten zu Facebook in den letzten Tagen arg befeuerten Diskussion zum Thema Datenschutz, ist die Meinung eines Mannes, der einer von denen (ist), die das Surfverhalten von Usern im Internet aufzeichnen, Daten sammeln und an andere weitergeben (Noller über Noller in „Die Zeit“ am 28.01.2011), sicher spannend zu hören. Insbesondere da Herr Noller vermutlich nicht in das „post privacy“ Horn stoßen wird, schließlich ist nugg.ad von eben jenem ULD zertifiziert, dass derzeit von – fast – allen Praktikern für seinen Facebook-Vorstoß ordentlich gerügt wurde.

Und da wären wir denn bei meinem Vortrag, der aus eben dem genannten aktuellen Anlass die derzeitige „Facebook“-Situation analysiert und hinterfragt, insbesondere vor dem Hintergrund der just am Montag, den 29.08.2011, veranstalteten Sommerakademie des ULD. Mehr dazu sicher auch in meinem Blog in der nächsten Woche.

Ich freu mich jedenfalls auf spannende Diskussionen!

Wie gesagt, die Teilnahme ist kostenlos, wer also im Raum FFM Lust und Zeit auf dies aktuelle Thema hat, der melde sich bitte unter der hier genannten Email-Adresse an.

In diesem Sinne,

schönen Donnerstag!

#ULD #Facebook – Keine Zuständigkeit für Bußgeldbescheide

Der Vollständigkeit halber darf dieses Update auf dem Blog nicht fehlen. Der Kollege Jan A. Strunk aus Kiel hat sich mit dem Landesrecht Schleswig-Holstein näher auseinandergesetzt und hat dabei das Folgende in seinem Blog-Artikel „Bußgeld-Androhung des ULD wegen angeblicher Verstöße gegen das TMG rechtswidrig“ für alle zu Tage gefördert:

„Nach der Zuständigkeitsverordnung für Ordnungswidrigkeiten des Landes Schleswig-Holstein (OWiZustVO) darf das ULD nur Bußgelder nach § 43 BDSG verhängen, wie sich aus dem Zuständigkeitsverzeichnis der Verordnung (Nr. 3.5.2 der Anlage zur OWiZustVO) ergibt.

Für die Verhängung von Bußgeldern nach dem TMG ist vielmehr gem. § 38 Abs. 6 des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein (MedienStV HSH) die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) zuständig.

Dies bedeutet übersetzt: Das ULD ist für den Erlass von Bußgeldbescheiden nach dem TMG (also den in Rede stehenden Ordnungswidrigkeiten) nicht zuständig und hat demnach keinerlei Kompetenzen dafür.

Tja, nun wirkt die ganze Geschichte insgesamt doch wie ein kompletter Schildbürgerstreich.

Allerdings kann ich es durchaus verstehen, wenn das ULD noch nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen hat, nicht für die Rechtsdurchsetzung nach der Zuständigkeitsverordnung zuständig zu sein und demnach eine (Über-)Prüfung dieser Kompetenz auch nicht vorgenommen hat, auch wenn das ULD das – ja, ja zugegebenermaßen – natürlich hätte tun müssen. Es ist aber einfach zu abstrus, dass das ULD für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 16 TMG nicht zuständig sein soll.

In aller Ernsthaftigkeit bleibt jedoch anzumerken, dass in der Regel eine solche Zuständigkeit auch (relativ) schnell geändert ist.

Das just FYI. Und nun bleibt abzuwarten, ob überhaupt und wenn ja wann, irgendjemand einen Bußgeldbescheid versendet.

In diesem Sinne,

schildbürgerliche Abendgrüße.

WICHTIG: Schleswig-Holsteinisches Datenschutzzentrum droht mit Bußgeldbescheiden für Verwender von Facebook Social-PlugIns und Fanpages!

Wir wissen es ja eigentlich schon lange, Facebook trackt und trackt unsere Daten und erstellt personifizierte Nutzerprofile. Ebenso lange wissen wir an sich auch, dass die Einbindung von Social-PlugIns datenschutzrechtlich hoch problematisch ist. Doch bisher galt: Ein Bußgeldbescheid ist eher unwahrscheinlich. Und Facebook demgegenüber als Viral-Faktor viel zu wichtig. Zu dem kämpfte bspw. der Hamburger Datenschutzbeauftragte viel zu sehr mit eigenen datenschutzrechtlichen Fehltritten mit den eigenen Tracking-Tools als dass da groß Raum für das Treten nach den anderen verblieben wäre (das war gerade ketzerisch, zugegebener Maßen…)

Gestern sprach ich jedenfalls noch darüber, dass derzeit die Gefahr eines Bußgeldbescheides wegen der Datenschutzrechtsverletzungen aufgrund der Einbindung von Facebook-PlugIns doch als relativ gering einzustufen ist. Und ein veritabler Shitstorm der Netzgemeinde wegen sonstiger Datenschutzverletzungen weitaus ernster zu nehmen sei.

Tja, das war gestern. Heute am 19.08.2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein eine Pressemitteilung sowie eine „Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“ herausgegeben. Mit diesem Gutachten hat sich das ULD sowohl technisch als auch rechtlich mit den Social-PlugIns UND den Fanpages (!) von Facebook auseinandergesetzt, kommt zu dem Ergebnis dass die Verwendung von beidem letztlich rechtswidrig ist und scheint ausweislich der Pressemitteilung eine harte Kante fahren zu wollen. Und das ist ein verdammt guter Grund, diesen Artikel bis zum Ende zu lesen. Denn die Bußgeldandrohung liegt nach § 16 TMG (Telemediengesetz) bei bis zu 50.000 EUR. Und nein, es sieht nicht so als würde das ausschließlich in Schleswig-Holstein so gesehen.

Im Folgenden nun die für die Telemedienbetreiber (also jeden, der eine Website, einen Blog, eine FB-Page o.ä. nicht ausschließlich privat betreibt!) relevanten Fakten aus dem Gutachten in – hoffentlich – verständlicher Form sortiert und zusammengefasst. Zunächst kurz zum technischen Hintergrund, dann zur rechtlichen Analyse und schließlich zu meinem Fazit. (Wer das technische und rechtliche Gedöns nicht lesen mag, der sollte einfach runterscrollen…)

Der technische Hintergrund

Zum einen protokolliert FB das Verhalten von angemeldeten  Nutzern innerhalb des Netzwerkes (auf der Internetpräsenz www.facebook.com) und außerhalb des Netzwerkes, wenn diese über die Webseiten Dritter mit eingebundenen Social PlugIns surfen. Zum anderen protokolliert FB die Interaktion von nicht angemeldeten Usern. Sowohl in dem Fall, in dem diese die Webseiten von Facebook aufrufen als auch, in dem die User auf Internetseiten surfen, auf denen Social-PlugIns eingebunden sind. Für diese Trackings und die darauf folgenden Analysen werden die verschiedensten Cookies und Verfahren eingesetzt. Wer mag, kann alle technischen Einzelheiten auf den Seiten 5 bis 8 des Gutachtens nachlesen.

Fest steht nach dieser Analyse jedenfalls, dass sowohl angemeldete als auch nicht angemeldete User, die einmal auf einer FB-Seite waren oder eine Seite mit einem Plug-In übersurft haben bis zu 2 Jahre von FB getrackt werden (vgl. Nr. 3.2.1 Webschnitstelle von facebook.com, S. 6 des Gutachtens) Der Unterschied: Bei nicht angemeldeten Usern kann nur ein persönliches, bei Mitgliedern ein personifiziertes Datenprofil erstellt werden.

Welchen Umfang die Protokollierung erreicht, erfährt selbst auch der User nicht, der bei FB als Mitglied gemeldet ist, da die Facebook Datenschutz-Richtlinien https://www.facebook.com/policy.php) hierzu keine Auskunft geben.

Ein weiteres in dem Gutachten behandeltes Problemfeld ist für die Datenschützer „Facebook Insights“ . Facebook Insights liefert Betreibern von Facebook-Seiten (wie bspw. mir) detaillierte Statistikinformationen über die (authentifizierten) Nutzer der FB-Seite. Diese Statistiken erlauben Rückschlüsse auf die Nutzung des Angebots/der FB-Page. FB Insights liefert hier Angaben wie Nutzerzuwachs, Demographie, Nutzung von Inhalten (bspw. wie oft wurde ein Post geklickt) und Erstellung von Inhalten (bspw. wie oft wurde auf der Seite kommentiert). Facebook Insights wird – ob man will oder nicht – allen Seitenbetreibern zur Auswertung ihrer Seite zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Analyse hinsichtlich der Social-PlugIns

 Gemäß § 12 Abs. 1 TMG sind Telemediendiensteanbieter für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Diensteanbieter ist nach § 2 S. 1 Nr. 1 TMG jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien  zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Folglich sind Webseitenbetreiber und Facebook-Fanpagebetreiber Diensteanbieter, auf die das TMG Anwendung findet. Sie sind selbst verantwortlich Stelle, da sie Facebook, bzw. die PlugIns für eigene Zwecke nutzen und Facebook nur im Auftrag der Diensteanbieter tätig wird (vgl. ULD „Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“, S. 18)

„Social-PlugIns von FB auf der Webseite eines Drittanbieters haben zur Folge, dass bei deren Verwendung eine direkte Kommunikation zwischen dem Rechner des Nutzers und FB aufgebaut wird. Eine direkte Datenerhebung und –speicherung durch den Webseitenbetreiber erfolgt nicht. Dies ändert jedoch nichts an der Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers, der durch die Gestaltung seiner Website die Datenweitergabe an FB initiiert und damit in der Hand hat. FB liefert also nur mit dem Software-Angebot die Voraussetzung für eine Datenübermittlung, trägt aber nicht allein die Verantwortung für die Datenweitergabe.“ (ULD, „Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“, S. 17.).

Gemäß § 12 Abs. 1 TMG müssen Diensteanbieter sicherstellen, dass jegliche Datenverarbeitung, die sie vornehmen, datenschutzrechtlich zulässig ist. Zulässig ist eine Datenverarbeitung dann, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt oder aber der Betroffene eingewilligt hat. Eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Daten durch Facebook bzw. die Diensteanbieter existiert nicht, folglich bedarf es der Einwilligung von denjenigen, deren Daten über die Social-PlugIns erhoben werden.

Diese Einwilligung kann elektronisch erfolgen, wenn der Diensteanbieter im Sinne von § 13 Abs. 2 TMG sicherstellt, dass

1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,

2. die Einwilligung protokolliert wird,

3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und

4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Ganz klar ist dabei schon einmal, dass die nicht bei FB angemeldeten Nutzer keine Einwilligung in irgendeiner Form abgegeben haben.  Aber auch die angemeldeten Mitglieder haben im Ergebnis keine wirksame Einwilligung abgegeben.  Gemäß § 13 Abs. 1 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer vor Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aufzuklären. Dies macht FB nicht. Bei der Registrierung zum Dienst heißt es nur „In dem Du auf „Registrieren“ klickst, bestätigst Du, dass Du die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtiglinien gelesen hast und diesen zustimmst.“  Dies ist jedoch keine wirksame Einwilligung, da es an der „bewussten und eindeutigen“ Erteilung der Einwilligung mangelt. Denn abgesehen davon, dass es an einem Opt-In fehlt, verweisen die angegebenen Links nur auf eine große Anzahl verschiedenster Nutzungsrichtlinien und Datenschutzrichtlinien mit weiteren Verweisungen, das ULD dazu wörtlich: „Vielmehr wird lediglich pauschal auf eine Vielzahl von Dokumenten verwiesen, die durchzuarbeiten keinem Nutzer zumutbar ist.“

In diesen vielen Dokumenten, darunter insbesondere der Datenschutzrichtlinie (http://www.facebook.com/policy.php) selbst, mangelt es darüber hinaus an der notwendigen Bestimmtheit und Transparenz, welche Daten denn nun konkret zur welchen Zwecken erhoben werden.  Dies hat zur Folge, dass selbst, wenn per Opt-In Häckchen die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen von FB gegeben würde, eine wirksame Einwilligung im Sinne des Datenschutzes nicht vorliegen könnte. Denn aufgrund der mangelnden Konkretisierung wüsste der User immer noch nicht, was der Umfang seiner Einwilligung wäre.

Insoweit ist die Erhebung der Daten von FB auch durch Diensteanbieter, die den Facebook Like Button einbinden unzulässig, da keine wirksame Einwilligung der betroffenen User vorliegt (hinsichtlich der Mitglieder von FB), bzw. überhaupt schon nicht vorliegen kann (hins. der Nichtmitglieder).

So. Und warum droht dem Webseitenbetreiber, der Social-PlugIns anbietet, nun ein Bußgeld in Höhe von 50.000 EUR?  Der Dienstebetreiber ist – wie bereits erläutert – eben nicht nur dazu verpflichtet, eine Einwilligung desjenigen, von dem er Daten erhebt, einzuholen, sondern er ist gemäß § 13 Abs. 1 TMG vor allem dazu verpflichtet,  über die Nutzung und Verwendung der Daten im vollen Umfang vor Beginn der Nutzung aufzuklären. Unabhängig von der Frage, was vor der Nutzung heißt, haben wir hier zuvor festgestellt, dass ein Webseiten-Betreiber überhaupt nicht ordnungsgemäß aufklären kann, was mit den Daten passiert, da Facebook selbst hierzu keine hinreichend konkreten Angaben macht. Ein Verstoß gegen die in § 13 Abs. 1 TMG statuierte Aufklärungspflicht ist jedoch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 TMG bewehrt.

 Rechtliche Analyse hinsichtlich der Reichweiten-Analyse Facebook Insights

Bei einer Reichweiten-Analyse wie Facebook Insights bestimmen § 2 Nr. 1 TMG iVm. §§ 12,13 TMG die Verantwortlichkeit für die Nutzung der personenbezogenen Daten bei dem Diensteanbieter, der zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Dienstleister, hier Facebook, heranzieht. Nach § 11 BDSG ist für die Handlungen des Dienstleisters der Diensteanbieter verantwortlich. Und damit ist eben der Facebook-Fanpagebetreiber datenschutzrechtlich für den Facebook-Dienst FB Insights verantwortlich. (vgl. ebenfalls: ULD, „“Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“, S. 17 f.).

Um diesen Dienst nutzen zu können, müssten diejenigen Fans, die sich auf der Seite bewegen, zunächst  – wie bei den PlugIns – in die Erhebung Ihrer Daten eingewilligt haben. An dieser Stelle kann nach oben verwiesen werden. Eine wirksame Einwilligung liegt in keiner Art und Weise vor.

Und bei der Ausgestaltung von Facebook Insights hilft auch leider der gesetzliche Ausnahmetatbestand des  § 15 Abs. 3 TMG nicht weiter. Dieser sieht eine Ausnahme bei der Datenerhebung dann vor, wenn Nutzungsprofile zum Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien unter Verwendung eines Pseuodnyms erstellt werden. Schließlich gilt das gemäß des letzten HS § 15 Abs. 3 TMG nur dann, wenn der Nutzer nicht widerspricht. Und über die Möglichkeit des Widerspruchs muss der Nutzer überhaupt gemäß  § 13 Abs. 1 TMG aufgeklärt worden sein und natürlich muss die Widerspruchsmöglichkeit überhaupt existieren. Tja und insoweit wäre es als Webseiten-/FB-Seitenbetreiber absolut überflüssig dieser Aufklärungspflicht nachzukommen, denn: Bei FB existiert keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Zusammenführung der Daten zu einem Nutzungsprofil.

Darüber hinaus muss gemäß § 15 Abs. 3 S. 3 TMG die Zusammenführung von Nutzungsprofilen mit den Daten von Trägern des Pseudonyms unterbleiben.  Nach der Analyse des ULD ist FB mit FBInsight jedoch  in der Lage, diese Verknüpfung herzustellen und praktiziert dies auch. (Ist es doch das Geschäftsmodell mit personalisierten Nutzungsprofilen ihr Geld zu verdienen…).

Da die FB-Seitenbetreiber nicht in der Lage sind, für Ihre Page den FB-Insight abzustellen, sind sie aus den oben aufgezeigten Gründen als Diensteanbieter für diese Datenschutzrechtsverletzung verantwortlich. Diese Datenschutzrechtsverletzung nach § 15 Abs. 3 S. 3 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeitsverletzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 TMG dar. Und dies bedeutet, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR drohen.

Fazit

An der rechtlichen Beurteilung des ULD ist kaum zu rütteln und zu ruckeln. Und es ist ja auch schon lange bekannt, dass Facebook den Datenschutz in jeglicher Form ignoriert – schließlich ist privacy sowie so nach Zuckerberg out – und dass dies mit dem deutschen und (!) europäischem Datenschutz kollidiert. Und bislang haben sich die Landesdatenschutzbehörden, in deren Zuständigkeit die Durchsetzung des Datenschutzes nun einmal fällt, schlicht damit zurückgehalten, die Gesetze auch durchzusetzen. Vermutlich weil sie selbst erst einmal in der Analyse auf festen Beinen stehen wollten. Hierzu hat das ULD aus Schleswig-Holstein eben das erste Gutachten erstellt.

Tja. Das Problem daran? Es gibt zwei Szenarien: Facebook bewegt sich. Dann wird es sicherlich Wege geben sowohl die Facebook Social PlugIns als auch die Pages rechtskonform zu nutzen. Oder Facebook bewegt sich nicht. Dann wird Facebook für Unternehmen seine Bedeutung verlieren, sollten die Landesbehörden alle auf die Linie von Schleswig-Holstein konsequent einschwenken (wovon aufgrund der Pressemitteilung auszugehen ist). Denn Bußgeldbescheide in der Höhe findet kein Unternehmen mehr auf die Dauer witzig.  Nur was dann? Google+ ist ein wenig besser in den Datenschutzbedingungen, aber den Anforderungen an deutsches und europäisches Recht genügen sie derzeit auch nicht – eine langfristige Alternative wäre das nicht (davon abgesehen, dass Google+ für Unternehmen auch noch nicht so attraktiv ist, da die Masse der User noch  nicht dort ist.)

Soll das Ergebnis dann sein, dass irgendwann kein Social Web mehr in Deutschland existieren darf und wird? Nämlich dann, wenn nach und nach alle Anbieter hier faktisch verboten werden, weil die Anwendung für die User zu risikoreich ist?

Und über den wirtschaftlichen Gesamtschaden, wenn Facebook faktisch für deutsche Unternehmen langfristig nicht mehr zu verwenden ist, möchte ich mir jetzt bitte keine Gedanken machen, denn dann wird mir schlecht. (Zu dem Szenarie hätte ich wahnsinnig gerne einen Blog-Beitrag von Sven Wiesner im Web2.Null-Blog… dann würde nämlich vielleicht doch lieber Facebook direkt angegangen werden!).

Gut malen wir nicht allzu schwarz. Der Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass die Behörden Facebook bewegen wollen. Facebook soll den Datenschutz verbessern. Das ist richtig. Nur, dass der Druck jetzt über die User aufgebaut wird, anstelle endlich mal bspw. Das Gesetz zur Roten Linie voran zu bringen, dass noch De Maizere entworfen hatte, dass finde ich doch unverhältnismäßig.

Rechtlich richtig, in der Sache jedoch für falsch würde ich insbesondere erachten, wenn Facebook-Seitenbetreiber nun tatsächlich mit Bußgeldbescheiden überzogen würden, da Sie Facebook Insight nutzen. Ich würde es sofort ausstellen, wenn ich könnte.  Ich kann aber nicht.

Und bitte, fragen Sie/fragt mich nicht, was ich jetzt mit meiner Facebook-Seite mache. Ich weiß es schlicht nicht.

In diesem Sinne,

Nina Diercks

PS: Den Share-Button hier entferne ich. Aber ich weiß nicht, was darüber für Cookies gesetzt werden und Daten getrackt werden, aber so viel wird hier dann auch nicht darüber geshared und deswegen kann ich auch verzichten…

Es ist soweit – Gründungszeit: Die Kanzlei ist eröffnet!

Wie hier und da schon angekündigt, verfügt der Social Media Recht Blog, vielmehr die Herausgeberin dessen, seit gestern, 02. August 2011, über eine eigene Anwaltskanzlei. Mitten in Hamburg im schönen Eimsbüttel. Den Büroräumen mag es noch am persönlichen Touch fehlen, aber die Technik steht. Das Internet ist an. Und damit ist für eine Rechtsanwältin, die sich den lieben langen Tag mit Social Media und Artverwandtem beschäftigt, doch alles Wesentliche geschafft. Kurz: Ich freu mich sehr!

Eine digitale Präsenz der Kanzlei darf natürlich nicht fehlen und so findet sich diese unter

http://www.socialmediarecht.de 

oder oben rechts unter dem Menüpunkt Kanzlei.

Sollten Sie meinen, die Tatsache der Eröffnung unbedingt weitererzählen zu müssen – nun, ich werde Sie nicht davon abhalten…

In diesem Sinne,

Nina Diercks

Hoeren in der W&V: „Das wird man noch sagen dürfen…“

Die Resonanz zu meinem Artikel „Eine Entgegnung auf Professor Hoeren: „Unternehmen haben auf Facebook nichts zu suchen…“ war nicht nur hier im Blog, sondern auch auf Facebook und Twitter sehr hoch. Vielen Dank an dieser Stelle nun noch einmal für die vielen, vielen Kommentare und Auseinandersetzung an allen Orten. Schließlich hatte auch die W&V die Angelegenheit mit Ihrem Beitrag „“Facebook meiden“ – Jura-Professor warnt Unternehmen vor Social Media“ aufgegriffen. Auch dort überschlugen sich innerhalb kürzester Zeit die Kommentare. Die Redaktion von W&V hat Herrn Prof. Dr. Hoeren zum kurzen Statement gebeten: „Der Professor und die Facebook-Kritik: „Das wird man noch sagen dürfen““.

Was soll ich sagen? Lest selbst. Danach scheint es so, als hätte Herr Hoeren die vielen Kommentare der Praktiker und praktisch arbeitenden Anwälte inhaltlich nur bedingt zur Kenntnis genommen. (Nichts für ungut, Herr Prof. Hoeren, vielleicht hat Sie die W&V auch nur verkürzt wiedergegeben…). Zwar relativiert er seine Aussage „Unternehmen haben auf Facebook nichts zu suchen“. Jedoch gibt es immer noch die Unternehmen (aka Coca-Cola), die „müssen in Facebook sein“ und die anderen (aka Volksbank u.ä.): „Die dürfen sich nicht wundern, wenn sie dann zwölf Freunde und fünf Einträge haben. Und da kann man nur grundsätzlich warnen und sagen: überlegt euch, was ihr da tut.“

Ich will hier jetzt nicht alles wiederholen, was ich aus meiner Perspektive dazu dargelegt habe oder was die vielen, vielen Praktiker zu den Realitäten in Marketing & Employer Branding beigetragen haben, aber ich glaube in der Praxis ist ziemlich gut geklärt, dass Social Media gerade auch für kleinere Unternehmen äußerst wertvoll sein kann (abhängig von der Qualität der Social Media Strategie). Und hinsichtlich der Frage der Quantität der User (Liker, Follower), möchte ich nur auf meinen Artikel „Warum Social Media Projekte scheitern“ verweisen. Reichweite in Form der Anzahl der direkten User ist in Social Media einfach nur sehr bedingt entscheidend, da wenige hochgradig involvierte User eine wesentlich höhere und durchschlagskräftiger Viralität erzeugen können, als tausende von Likern oder Followern, die nur ein einziges Mal „Klick“ gemacht haben.

Den unmittelbaren Bereich der Juristerei habe ich mit diesem Beitrag nun endgültig verlassen. Aber da ich der Auffassung bin, dass das abstrakte Recht nur auf Grundlage der tatsächlichen praktischen Bedingungen eine konkrete und zielführende Anwendung erfahren kann und die Praxis meines Erachtens unter Juristen leider gar zu oft viel  zu wenig diskutiert wird, erlaubt sich der Social Media Recht Blog an dieser Stelle weiter zu „pieksen“.

Und nur nochmal für’s Protokoll: Auch ich bin der Auffassung, dass kein Unternehmen unüberlegt, weder praktisch noch rechtlich, dem Glauben an die Allmacht von Social Media erliegen sollte.

In diesem Sinne,

auf eine weitere konstruktive Diskussion!

PS: Der Kommentar von Klaus Eck auf FB darf hier einfach nicht fehlen: „Der renommierte Jura-Professor sieht Unternehmen im Social Web kritisch und sagt, zu kleinen KMU’s passt Facebook nicht. Irgendwie passt diese Weltsicht nicht ganz zum Erfolg Volksbank Bühl oder Walthers Säfte http://ow.ly/5nw9D“

Eine Entgegnung auf Professor Hoeren: „Unternehmen haben auf Facebook nichts zu suchen…

…; denn ihre Geschäftsinteressen beißen sich regelmäßig mit den Besonderheiten des Web 2.0 und den dort gängigen interaktiv-privaten Umgangswünschen.“

Diesen und andere denkwürdige Sätze durfte ich direkt nach meinem (fantastischen!) Urlaub aufgrund des Hinweises von den Kollegen Henning Krieg (@kriegsrecht) und Johann Zöttl (@Kartellblog) im Deutschen AnwaltSpiegel 12/2011 vom 15. Juni 2011 unter dem Titel „Facebook & Co. Risiken für Unternehmen und Privatnutzer“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren lesen. Der Artikel beschäftigt sich auf zwei Seiten mit bekannten Problemen bei Facebook für deren Nutzer: Impressumspflicht, Gegendarstellungspflicht, Social Media Guidelines, Bildern und Personensuchmaschinen, den Personalern, die auf Facebook mitlesen, sowie den Datenschutzbedingungen von Facebook. Geschenkt, dass wohl aus Platzgründen die benannten rechtlichen und faktischen Probleme nur in aller Kürze angerissen wurden. Hierzu möchte ich auch gar nicht im Einzelnen erwidern.

Allerdings hat mich die im AnwaltSpiegel getroffenene harsche Conclusio doch derart bestürzt, dass mir beinahe die Urlaubsbräune aus dem Gesicht gefallen wäre, denn das Fazit des hochgeachteten Professors lautet:

„Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden. Unternehmen haben dort nichts zu suchen; denn ihre Geschäftsinteressen beißen sich regelmäßig mit den Besonderheiten des Web2.0 und den dort gängigen interaktiv-privaten Umgangswünschen.“

Nggggg. Nee, genau. Und deswegen nutzen immer mehr Unternehmen, sowohl aus Gründen des klassischen Marketings als auch des Employer Brandings erfolgreich die gesamte Klaviatur des Web 2.0: Coporate-Sites, Blogs, Twitter und – Facebook. Unter diesen Firmen, die nach Hoeren mit ihren expliziten Social Media Teams vorgeblich ihren eigenen Geschäftsinteressen zuwider handeln, sind bl0ß solche wie die Deutsche Telekom, Bertelsmann, Tchibo oder die Deutsche Bahn. Selbst im B-2-B Bereich wird Facebook (mittelbar) erfolgreich eingesetzt, wie die Krones AG beweist. Die vorgenannten sowie etliche andere Unternehmen betreiben ihr Social Media Engagement sicher nicht, um schlicht mit der Mode zu gehen (hierfür stellt keine Geschäftsführung und kein Vorstand mehr Budget bereit), sondern weil Social Media ein nicht mehr wegzudenkender wichtiger Kommunikationskanal ist. Und hierzu gehört auch Facebook. Diese Unternehmen wollen den Kontakt mit den Kunden, den zukünftigen Arbeitnehmern. Und sie können Facebook nicht ignorieren. Facebook ist derzeit DAS soziale Netzwerk, in dem sich die Menschen bewegen (auch wenn es aktuell sehr gerne auf’s Totenbett geschrieben wird). Hier wird interagiert, eine Empfehlung abgegeben, sich informiert und kritisiert. Denn ebenso wie die Firmen wünschen sich potentielle Bewerber und Kunden die Möglichkeit der direkten Kommunikation und Information. Selbst wenn die Unternehmen also nicht richtig wollten, sie müssen sich dieser Kommunikationsform stellen. Schon Paul Watzlawick stellte fest, man kann nicht nicht kommunizieren. In Zeiten, in denen die reine Sender-Empfänger-Kommunikation vorbei ist, gilt dies erst recht! (Wer sich weiter inhaltlich mit der faktischen Thematik befassen will, dem sei unter anderem die Wollmilchsau, der Recrutainment-Blog, Saatkorn oder aber der PR-Blogger empfohlen.)

Sicher, Facebook ist rechtlich als äußerst schwierig einzuordnen. Auch ich habe mich schon in so einigen Artikeln hier in diesem Blog mit den zahlreichen Problem auseinandergesetzt. Und auch beginne ich Mandantengespräche und Vorträge in Bezug auf Facebook zumeist mit den Worten: „Aus rein rechtlicher Sicht müsste ich Ihnen schlicht raten, Facebook nicht zu benutzen.“ Doch was nützt dem Mandanten ein juristischer Rat, der für ihn persönlich keine fünf Pfennige wert ist, da er ihn faktisch kaum befolgen kann und auch nicht befolgen will? Denn nochmal: Die Unternehmen kommen derzeit an Facebook nicht vorbei und sie wollen auch in der Regel nicht daran vorbeikommen. Sie wollen Facebook für sich nutzen. Also bedarf es der Aufklärung. Nicht mehr und nicht weniger. Wie sehen die AGB von Facebook aus? Sind sie überhaupt gültig? Was passiert mit eingestellten Inhalten? Obliege ich der Impressumspflicht, wie fülle ich diese aus? Was ist mit den Datenschutzbestimmungen? Bin ich für Inhalte Dritter, die auf meiner Facebook-Seite veröffentlicht werden, verantwortlich? Wie sehen die Risiken aus? Was kann ich tun, um die Risiken für mein Unternehmen klein zu halten? (Nichts anderes gilt im Übrigen für private Nutzer, Augen auf beim Facebook-Gebrauch.)

Also, weder kann der juristische Rat eines Anwalts in sinnvollerweise lauten „Vergiss Facebook“, noch widersprechen sich Facebook als Kommunikationsplattform und die Geschäftsinteressen der Unternehmen. Anders hingegen die AGB und Datenschutzbestimmungen von Facebook; dies ist für die Unternehmen allerdings ein wichtiger Unterschied und nur sie selbst können nach einer entsprechend differenzierten Risikoaufklärung entscheiden, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise sie Facebook sowie die anderen Web 2.0 Kanäle für sich nutzen wollen.

In aller Offenheit und bei allem Respekt: Hätte irgendjemand das obige Zitat erbracht, nach dem Facebook aus juristischer Sicht zu meiden sei und zu dem den Geschäftsinteressen von Unternehmen ohnehin widerspreche, hätte ich vermutlich mit den Achseln gezuckt und gedacht, wieder einmal jemand der es (noch) nicht besser einschätzen kann. Dass allerdings Prof. Dr. Hoeren, der renommierter Professor für Medien- und Informationsrecht an Universität Münster ist, sich daneben unter anderem als Mitherausgeber der Zeitschrift „Multimedia und Recht“ betätigt  sowie regelmäßig  das viel beachtete „Skriptum Internet-Recht“ kostenlos zum Download zur Verfügung stellt, eine solche der Wirklichkeit diametral entgegenstehenstehende und abolute Aussage trifft, finde ich – schade. Zum einen ist Prof. Hoeren schlicht ein vielbeachteter Rechtsexperte und schürt damit die Ängste so mancher Unternehmen, die auf eine offene Kommunikation insbesondere hinsichtlich des Personalmarketings dringend angewiesen wären, in unnötiger Weise. Zum anderen wirkt es leider so, als sei das Vorurteil des Elfenbeinturms, in dem sich Professoren bewegen, leider doch keines….

In diesem Sinne,

ich bin zurück aus dem Urlaub.

Nachtrag zur Mitteldeutschen Personaltagung #mpt11 + Radio Interviews

Nachdem es in den letzten Wochen aus gesundheitlichen Gründen etwas zu ruhig auf diesen Seiten war, melde ich mich nun endlich wieder ordnungsgemäß zurück! 🙂 Und los geht es schon mit einem kurzen Nachtrag zur Mitteldeutschen Personaltagung „Personaltrends – Wie können Sie IHR Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber nach innen und außen darstellen?“:

Zusammen mit Jo Diercks, CYQUEST GmbH, reist ich am Mittwochmorgen zur #mpt11  bei strahlendem Wetter mit dem Zug nach Leipzig. Im Radisson Blue Hotel hatte bei Ankunft gerade einer der Vorträge begonnen. Nach köstlichem Mittag und einem spannenenden Einblick in die Arbeitswelt der Itemis AG von Jens Trompeter („Stechuhr vs. Arbeitszeitsouveränität – Praxisbeispiel der Itemis AG“), durften Jo und ich mit dem ersten gemeinsamen Vortrag „Facebook, Twitter, Blogs & Co. – Chancen und Risiken für die Personalgewinnung im Social Web“ Premiere feiern. Das hat sehr gut funktioniert! Aber vielleicht wäre es doch ein klein bißchen besser gewesen, wenn wir uns – wie üblich – gegenseitig ins Wort gefallen wären, denn dann hätten wir vielleicht auch den gesamten Inhalt unserer Präsentation in der knappen Zeit durchbekommen.  😉

Insgesamt eine sehr gelungene Veranstaltung! Vielen Dank an Stefan Person, trigamedia, und Frank Sitta, Sitta Kongress- und Eventmanagement, die hierfür zusammen als personal inform verantwortlich zeichnen.

Schade fand ich persönlich nur, dass das Best Practice Beispiel von Gitta Blatt, Head of HR bei der Bigpoint GmbH „Hunting down Top Talents for international gaming culture“ zwar an sich nicht uninteressant war – bloß leider das Thema nicht traf. Denn weniger als der/die Rekrutierungsprozess(e) der Spieleschmiede wurde lang die Firmengeschichte sowie der – absolut bewundernswerte – Wachstumsprozess nebst Einstieg eines Investors mit einem dreistelligen Millionenbetrag und Fotos von den Mitarbeitern gezeigt, die alle so wahnsinnig glücklich da sind und sowieso auch ohne Geld arbeiten würden. Mhm. Wie gesagt,  schade. Naja, und dass die Personalverantwortliche von Bigpoint zum Schluss auch noch sinngemäß sagte, „auf rechtliche Risiken achten wir nur sekundär und sind damit auch gut gefahren, also haben Sie einfach viel Spaß mit Social Media“, hat mich zugegebenermaßen inhaltlich nicht gerade überzeugt…, aber das liegt wohl in der Natur der Sache. Schließlich ist es in der juristischen Praxis immer viel schwieriger, die in den Brunnen gefallenen Kinder wieder rauszuholen, als vorher ein Fangnetz einzubauen…. 😉

Hier gibt es ein paar Impressionen zur Veranstaltung:

http://www.personalinform.de/pi2/index.php/impressionen-159.html

Und hier noch zwei absolut hörenswerte Radio-Interviews des MDR zur Thematik und zur #mpt11:

http://www.sitta.de/audio/Facebook_als_Jobvermittler.mp3 (Starring: Jan Kirchner – atenta, Stefan Person – trigamedia, Robindro UIllah – Deutsche Bahn, Torsten Oertel – PUUL GmbH)

http://www.sitta.de/audio/Personalrecruiting_mit_facebook.mp3 (Starring again: Jan Kirchner – atenta, Stefan Person – trigamedia, Torsten Oertel – PUUL GmbH)