Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag gebracht. Die geplante Gesetzesänderung ist für alle Telemediendienstebetreiber, also quasi alle, die Sie hier diesen Blog verfolgen, wichtig. Denn wer von Ihnen zeichnet nicht verantwortlich für eine Website oder ein Blog oder irgendwas anderes mit diesem „Internet“:
Mit den aufkommenden Änderungen, die insb. auf erweiterte „Impressums“- und Datenschutzpflichten sowie die Betreiber von Social Networks (ein eigener Paragraph ist diesen gewidmet) betreffen, setzt sich der Telemedicus in verständlicher Form mit dem aufkommenden Änderungen auseinander.
Ein anderes Mal gibt es sicher auch noch von mir dazu ein paar Worte. Zunächst seien die Ausführungen des Telemedicus jedoch unbedingt zur Lektüre empfohlen!
In diesem Sinne,
einen weiteren schönen Mittwoch!