Google+ – rauf geht es die Timelines und wieder runter. Nach dem ich nun selbst die ersten Gehversuche auf Google+ vornehmen konnte, wird es doch Zeit endlich einmal die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen zumindest unter die erst grobe Lupe zu nehmen:
Google schreibt sich auf die Fahnen, sorgsam und verantwortlich mit den Daten seiner Nutzer umzugehen – Don’t be evil. Unter Nr. 2 der Datenschutzprinzipien von Google heißt es „Alle Google-Produkte unterliegen hohen Datenschutzstandards.“ sowie „Die Erfassung von Daten wird transparent gemacht.“ und „Nutzer erhalten sinnvolle Wahlmöglichkeiten zum Schutz ihrer Daten.“ Die konsequente Umsetzung dieser Prinzipien wäre grandios. Schließlich stört bei Facebook die mangelnde Datenschutzkonformität, insbesondere die mangelnden Wahlmöglichkeiten der Nutzer über die Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen (Wobei Facebook zumindest teilweise auf die Kritik der User reagiert! Dazu ein anderes Mal mehr).
Und was sagen nun die Google+-Nutzungs-, Datenschutzbestimmungen und die Google+1-Bestimmungen?
Nutzungsbedingungen
Kurz und knapp, damit fühlt man sich doch schon wesentlich wohler als bei denen von Facebook. Die Inhalts- und Verhaltensrichtlinien von Google+ erinnern mehr an eine Netiquette und sind nicht weiter zu beanstanden. Im Übrigen gelten die universellen Nutzungsbedingungen von Google. Und hier heißt es in Ziffer 5:
„Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte wie beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Audiofiles oder Computersoftware in einen bestimmten Dienst einstellen, räumen Sie dadurch Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google die notwendigen, nicht-ausschließlichen und weltweiten, zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.“
Im Gegensatz zu FB lässt sich Google also tatsächlich nur die Nutzungsrechte einräumen, die zur Durchführung des Dienstes notwendig sind. Google erhält damit also nicht das Recht, jedes Bild und jeden Text ggf. selbst zu verwenden.
Weiter heißt es:
„Weiterhin räumen Sie Google das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen (z. B. in Google Video und Blogger) oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben (wie dies bei Google Text & Tabellen oder Picasa der Fall sein kann). Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen.“
Dies bedeutet, dass es bei Google – zumindest nach den Nutzungsbedingungen 😉 – ausschließlich und von vornherein dem User obliegt, wofür die von ihm eingestellten Inhalte verwendet werden. Dies ist bei FB nicht so. Auf Druck der Community gibt es zwar nun Opt-Out-Möglichkeiten für die Verwendung der eigenen Fotos/Statusmeldungen bspw. für „Sponsered Stories„, jedoch nur dafür und dass auch nur ganz versteckt in den Einstellungen.
Dazu kommt, dass es bei Google+ möglich ist, die Teilen-Funktion abzuschalten, sobald ein Posting veröffentlicht wurde. Auch hier wird dem User also die Kontrolle darüber eingeräumt, was mit den eingestellten Inhalten passiert.
Um es mit Google zu sagen, soweit: +1
Datenschutzbedingungen
Die Datenschutzbedingungen zu Google+ können Sie zunächst einmal hier einsehen. Vollkommen klar, dass Google bei Google+ personenbezogene Daten speichert, um den Dienst überhaupt anbieten zu können (ein anonymes soziales Netzwerk würde ja nun auch wenig Sinn machen). Dazu gehört naturgemäß auch, dass Google die Aktvitäten wie Postings und Vernetzungen mit anderen erfasst. Allerdings bietet Google+ die Möglichkeit wirklich sehr restriktive Einschränkungen in den Einstellungen vorzunehmen, wer welche Daten erblicken darf. So kann der User beispielsweise bestimmen, ob anderen Usern sowohl die eigenen Kontakte als auch diejenigen, die mit dem User eine Vernetzung eingegangen sind, allgemein ersichtlich sein sollen oder nicht (sog. Kreise o. Circles). Weiter kann das „Tagging“ – sprich das Kennzeichnen von Fotos mit dem eigenen Konterfei unterbunden oder aber nur bei bestimmten Personen zugelassen werden. Und in der Mobile-Version ist es relativ einfach möglich, die Standort-Bestimmung zu deaktivieren. Auch wenn es sich hier samt und sonders um Opt-Out-Modalitäten handelt (Opt-In wäre weitaus wünschenswerter!), ist das gegenüber anderen sozialen Netzwerken doch schon ein großer Fortschritt. Schließlich sind bei Google+ die Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der eigenen Daten klar gegliedert und insgesamt sehr übersichtlich. Und vor dem Hintergrund einer – meines Erachtens bestehenden – digitalen Selbstverantwortung hinsichtlich personenbezogener Daten ist wohl zumutbar beim Einrichten des eigenen Google+-Profils den eigenen Datenschutz mittels der Einstellungen den eigenen Anforderungen entsprechend einzustellen.
Weniger schön finde ich den folgenden Hinweis:
„Ihr Google-Profil wird womöglich Nutzern angezeigt, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.“
Mir ist schon klar, dass dies der Fall ist, um den Effekt des sozialen Netzwerkes zu verstärken, nämlich auch um umgekehrt mir mögliche interessante Kontakte vorzuschlagen. Doch woher weiß Google, dass mir bspw. die Email-Adresse eines anderen Users bekannt ist? Über ein Google-Mail-Konto? Also Google guckt, mit wem ich jemals in meinem Google-Mail-Konto Kontakt hatte und schlägt mir dann den User vor? Et vice versa? Datenschutzrechtlich ist das wohl schon zu beanstanden. Zwar habe ich die Kenntnis von Namen und Email-Adresse des mir eingeblendeten Users durch den Email-Kontakt ohnehin. Ich weiß nur noch nicht, ob derjenige auch ein Google+-Profil hat oder nicht und dieses könnte ich mittels des Namens oder der Email-Adresse selbst herausfinden. Oder nicht? Nein. Das könnte ich nämlich dann nicht herausfinden, wenn derjenige die Sichtbarkeit seines Google+-Profils komplett geblockt hätte. In diesem Moment wäre es dann schon komisch, wenn das Google+-Profil für mich sichtbar wäre, nur weil ich irgendwann einmal denjenigen mit seiner Email-Adresse in meiner Mailbox gehabt hätte…. [NB: Ich weiß nicht, ob das technisch so funktioniert und damit auch nicht, ob das datenschutzrechtlich zu beanstanden wäre (Aufklärung wird gerne entgegen genommen!) – aber es bleibt zu vermuten.]
Ebenfalls Kopfschmerzen verursacht mir dieser Umstand:
„Wenn Ihre Freunde Apps verwenden, können diese Anwendungen möglicherweise auf die Inhalte und Informationen über Sie zugreifen, auf die Ihre Freunde Zugriff haben.“
Verständlich, dass eine App ggf. Informationen von mir verwendet. Ich gebe dazu ja auch mein Einverständnis (ähem, davon gehe ich jetzt mal aus, dass dieses abgefragt wird…). Aber wie kann es angehen, dass ein Freund von mir eine App installiert und damit automatisch auch – ohne mich zu fragen – auf Inhalte und Informationen von mir zugegriffen wird? Das dürfte mE schlicht nicht zulässig sein. (Mag es meinetwegen bei FB derzeit auch an der Tagesordnung sein, aber darum geht es hier ja nicht…). Denn in diesem Fall habe ich überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten über meine persönlichen Daten. [NB: Wenn hier als Jurist auch nur irgendwas technisch nicht richtig verstanden haben sollte, bin ich über Aufklärung wieder einmal dankbar!]
Und zu guter Letzt hadere ich mit dieser Formulierung:
„Wir veröffentlichen möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die Google+ Aktivitäten bzw. geben diese Statistiken an unsere Nutzer und Partner wie etwa Publisher, App-Entwickler oder verbundene Websites weiter.“
Die Formulierung ist mE zu unbestimmt. Denn was genau heißt das? Was ist eine „zusammengefasste Statistik“? Welche Informationen sind darin enthalten? Sind diese personenbezogen oder anonymisiert? Wer sind „Publisher“? Was versteht Google unter einer „verbundenen Website“? Picasa? Youtube? Oder irgendwelche entfernten Werbe-Kooperationspartner? Fragen über Fragen. Es kann sein, dass Google hier nach dem sog. Prinzip der Datensparsamkeit (vgl. Bundesdatenschutzgesetz) arbeitet, muss aber nicht….
Google+1-Datenschutzbestimmungen
Last but not least, die Google+1-Datenschutzbestimmungen. Google hat nun ebenfalls einen „Like Button“, die sogenannte +1-Schaltfläche. Hinsichtlich der Datenverarbeitung heißt es:
„Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.“
Tja, soweit so gut. Wie wir wissen, zeichnet FB solche Informationen auch dann auf, wenn der Like-Button nicht gedrückt, sonder die Seite nur besucht wurde, auf. Und bei Google? Ich weiß es nicht. Hier steht nur etwas von „beim Klicken“. Das wäre schön. Schon wieder wäre ich über technische Aufklärung von einem Pro dankbar.
Weiter heißt es unter anderem:
„Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.“
Kommt Ihnen das bekannt vor? Richtig. Sie surfen auf dem Blog für XY (–> fügen Sie hier Ihr Interessensgebiet ein), sehen den +1-Button (bislang FB-Like-Button) und erkennen, dass Ihre Freunde Lieschen Müller und Max Mustermann den Button auch schon geklickt haben. Sprich, wenn Sie klicken, wird dieses den mit Ihnen bei Google+ (FB) vernetzten Kontakten auch angezeigt. Immer? Nein, nicht immer! Denn Google+ hat hier die Möglichkeit geschaffen, diese Form der Personalisierung von Drittseiten auszuschalten! Hier gibt es dazu das übersichtliche Beispiel (bevor ich mich hier um Kopf und Kragen tippe und doch unverständlich bleibe). Das verdient meines Erachtens ein Doppel-Plus!
Mhm, aber dann gibt es da noch den folgenden Passus, der das Doppel-Plus doch wieder ein wenig trübt:
„Wir sind berechtigt, zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer an die Öffentlichkeit, unsere Nutzer und Partner wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites weiterzugeben. So dürfen wir beispielsweise einem Publisher Folgendes mitteilen: „10 Prozent der Nutzer, die dieser Seite +1 gegeben haben, befinden sich in Tacoma im US-Bundesstaat Washington.“
Das ist mir datenschutzrechtlich wieder einmal zu unbestimmt. Wie schon oben kritisiert, ist auch hier nicht ersichtlich was nun „zusammengefasste Statistiken“ oder aber „Inserenten“ oder „verbundene Websites“ sein sollen. Aber gut. Letztlich könnte hier eben mit der digitalen Selbstverantwortung dahingehend argumentiert werden, dass niemand gezwungen ist, irgendeinen +1-Button zu drücken und damit auch keine – wie auch immer gearteten – diesbezüglichen Daten weitergegben werden. (Vorausgesetzt natürlich, es werden wirklich nur Daten bei einem Klick erhoben und nicht wie bei FB ohnehin Bewegungsprofile erstellt….)
Fazit:
Ja, es gibt etwas zu meckern. Und wenn ich nicht nur die grobe Lupe genommen, sondern das Ganze unters Mikroskop gelegt hätte, dann gäbe es bestimmt noch mehr und Differenzierteres anzumerken. Doch nach einem ersten Blick muss ich dennoch sagen
+1.
Im Gegensatz Zuckerbergs „Privatssphäre war gestern“ bietet Google+ eine ganze Menge (Möglichkeiten zum) Datenschutz. Auch der Schutz geistigen Eigentums hat einen weitaus höheren Stellenwert – jedenfalls wenn ich auf die Schnelle nichts überlesen habe. Und das könnte am langen Ende zum USP werden.
In diesem Sinne,
viel Vergnügen bei googlePlus oder google+. Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt!