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Es wird alles nicht leichter – Google Analytics in der mobilen Nutzung

Dass Google Analytics nach Meinung der Datenschutzbehörden durchaus rechtskonform genutzt werden kann, beschrieb ich schon im September 2011 im Artikel „Google Analytics kann rechtskonform verwendet werden!„.

Voraussetzung für die datenschutzkonforme Nutzung war bislang, dass

  • dem Nutzer einer Website die Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out) gegen die Erfassung von Nutzungsdaten mittels des Deaktivierungs-Add-On eingeräumt wird (für alle gängigen Browsern),
  • dass Google auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist
  • und dass der Webseitenbetreiber einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Vorgabe von § 11 BDSG abschließt (Den Vertrag mit Google gibt es hier als pdf.)

Der Kollege Thomas Gramespacher merkte in den Kommentaren schon 2011 an „… und was ist mit Mobil-Browsern/mobilen Versionen? Immer werden die armen kleinen Mobilversionen vergessen! ;-(

Recht hatte er schon damals. Denn das Deaktivierungs-Add-On funktioniert mobile nicht. Soweit so gut. Gekümmert hat das zunächst nicht. Doch in den letzten zwei Jahren hat die Nutzung von Smartphones, um im #Neuland zu surfen, erheblich zugenommen. Und so tauchte dieses Problem in diesem Jahr nun doch auch auf der Agenda der Datenschutzbehörden auf.

Diesen zu Folge muss ein Seitenbetreiber, der ein Webangebot vorhält, dass speziell für mobile Nutzung ausgelegt ist (was eigentlich das Ziel eines jeden Seitenbetreibers sein sollte…) eine eigene Widerspruchslösung für die mobile Version implementieren.

Google bietet auch hier Hilfe an und zeigt hier unter dem Punkt „Disabling Tracking“ anhand eines einfachen Beispiels wie diese Widerspruchslösung (Opt-Out) ein- bzw. aufgebaut werden kann.

Mit unschönen Schreiben von den Datenschutzbehörden wegen der rechtswidrigen Einbindung von Google Analytics auf mobilen Seiten ist zwar aufgrund der grundsätzlichen Überlastung der Datenschutzbehörden (derzeit) nicht so zwingend zu rechnen, als dass Webseitenbetreibern nun akut der Schweiß auf der Stirn stehen müsste. Aber seit dem Urteil des OLG Hamburg zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnfähigkeit von mangelhaften Datenschutzerklärungen durch Mitbewerber, können eben diese mit Abmahnung angreifen.

Insoweit sollten – gerade wenn man Google Analytics nutzt UND die Webseiten (von Apps ganz zu schweigen) mobile-optimiert sind – Webseitenbetreiber an die Umsetzung nach der Empfehlung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit denken.

Der geschätzte Kollege Schwenke hat sich heute übrigens auch mit dem Thema befasst und teilt meine Einschätzung, dass es die Umsetzung zur datenschutzkonformen Verwendung schlicht kompliziert, bzw. „benutzerunfreundlich“ ist. Tja. Ist ja nicht so schlimm. Google Analytics benutzt ja kaum einer… *hust.

In diesem Sinne,

auf dass es einfacher werden möge!

Facebook muss Opt-Out für Verwendung von User-Daten für „Sponsered Stories“ implementieren – jedenfalls in den USA

Mit der (ungefragten ! ) Verwendung personenbezogener Daten durch Facebook für kommerzielle Zwecke im Rahmen der „Sponsered Stories“ hatte ich mich Ende letzten Jahres mit dem Artikel „Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“ ausführlich befasst. Abgesehen von der rechtlichen Unzulässigkeit der zwangsweisen Verknüpfung der Daten durch Facebook aufgrund eines mangelnden Opt-Outs, stieß mir doch sehr übel auf, dass Facebook die User auch noch durch eine „vermeintliche“ Opt-Out-Möglichkeit kräftig verschaukelte und damit sämtliche eigenen Bekundungen zu mehr Transparenz ad absurdum führte.

Ganz offensichtlich fand diese Vorgehensweise nicht nur meinen Unmut. Und während die  Unkenrufe, wonach Deutschland aufgrund seiner Einstellungen und „Ängstlichkeiten“ in Bezug auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte dem wirtschaftlichen Untergang geweiht sei, während in Amerika die Wirtschaft nur so prosperiere (*ähem..hust), nicht verstummen, ist es doch erneut „Amerika“, das dem Social-Network-Giganten empfindlich auf die Finger klopft.

Diesmal war es nicht die US Federal Trade Commission, die Facebook doch eine unangenehme „Beschwerde“ aufdrückte, welche zu einem für Facebook eher unangenehmen „Vergleich“ führte, sondern fünf US-Bürger, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Nach verschiedenen Berichten (u.a. techcrunch, Forbes, LA Times) sah sich Facebook zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens gezwungen einen Vergleich einzugehen, wonach für die Usern künftig die Möglichkeit geschaffen werden soll, auf eine einfache Art und Weise soziale Interaktionen und die Verbindung mit Sponsored Stories einzusehen sowie zu kontrollieren. Eine generelle Opt-Out-Möglichkeit soll aber damit wohl nicht geschaffen werden. Darüber hinaus ist Facebook wohl zu Zahlungen in Höhe von 20 Millionen Dollar verpflichtet worden (10 Mio an gemeinnützige Organisationen, 10 Mio an die klagenden Anwälte). Nach Berichten der Agentur Reuters wird der diesbezügliche Umsatzausfall von Facebook für die kommenden zwei Jahre von den Klägern auf 103,2 Millionen US-Dollar geschätzt.

Ich habe momentan aus bekannten Gründen leider nicht die Zeit, das 45 Seiten starke Dokument, das den Berichten zur Folge den Vergleich besiegeln soll, selbst komplett zu lesen und zu kommentieren, aber wer mag, kann das gerne hier tun.

Tja, wie dem auch sei. Ich freu mich. Es ist zwar nicht ersichtlich, dass Facebook morgen bei uns eine wahre Opt-Out-Möglichkeit implementiert, aber zumindest wird an dieser Stelle einmal auf doch recht teure Art und Weise klar, dass auch ein Facebook eben nicht mit den Persönlichkeitsrechten seiner User rumspielen darf, wie es eben lustig ist. Ich geben jedenfalls die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann alle User eine informationelle Selbstverantwortung auch tatsächlich ausüben können.

Und was sagte ich schon einmal: Aller Wege sind lang.

In diesem Sinne,

machen wir uns weiter auf!