Der eine oder andere wird durchaus bemerkt haben, dass die Frequenz neuer Blogbeiträge in den letzten Monaten stetig abnahm. Das hat zwei handfeste Gründe. Zum einen hatte und habe ich als Anwältin und Referentin einfach mehr als beide Hände voll zu tun. Zum anderen habe ich proportional zur absteigenden Blogfrequenz an Bauchumfang zugenommen. Wie schon der Titel verrät, liegt das nicht an stressgeneigtem, überbordendem Schokoladenkonsum, sondern daran, dass Ende Mai meine zweite Tochter zur Welt kommen soll.
Nun gibt es dort draußen diese vermeintlichen „Super-Women“, die strahlend behaupten, eine Schwangerschaft laufe mal eben nebenbei, die allgemeine Leistungsfähigkeit leide nicht und folglich seien 14 Stunden Tage bei voller Konzentration weiterhin natürlich gar kein Problem. Aus eigener und jetzt zweifacher Erfahrung glaube ich diesen Schilderungen jedoch, kurz gesagt, kein Wort. Aber bitte, wer mag, der kann selbstverständlich auch diesen Weg gehen.
Für mich gab es in den letzten Monaten schlicht Wichtigeres als noch einen Blog-Artikel zu Social Media Guidelines, den neusten Entwürfen zur EU-Datenschutzverordnung oder jüngsten relevanten Urteilen aus der deutschen Gerichtslandschaft zu verfassen. Denn zu meiner großen Freude sind meine Tage seit Beginn der Selbstständigkeit gut gefüllt und mein Kopf mit den Lösungen für meine Mandanten beschäftigt. Das Bloggen findet also in der Regel in den Abendstunden bzw. am Wochenende statt. Doch auch da gab es in den letzten Monaten oft genug Mandatsarbeit zu erledigen. Und in der dann verbleibenden, wenigen Zeit sagte mir mein Bauch sehr oft: Stopp. Anhalten. Ausruhen. Und das war eben wichtiger als der nächste Blogbeitrag.
Mutterschutz ab 17. April
Und da ich auch nicht mit der laufenden Akte auf den Knien und dem Smartphone in der Hand in den Kreissaal gehen möchte (auch wenn mir solche „war stories“ doch immer wieder gern mit „Stolz“ erzählt worden sind… ), soll ab dem 17. April auch für meine anwaltliche Tätigkeit gelten, was der Gesetzgeber gemeinhin bei „Frauen in anderen Umständen“ vorgesehen hat: Der Mutterschutz.
Vertretung: STRUNK DIRKS + PARTNER (SDP legal)
Doch das soll nun niemanden daran hindern, sich (weiterhin) vertrauensvoll zur rechtlichen Beratung in „meine Hände“ zu begeben. Denn mit ebenso großer Freude wie Vertrauen konnte ich die Kollegen von STRUNK DIRKS + PARTNER (SDP legal) für meine Schwangerschaftsvertretung gewinnen (und – so viel kann schon an dieser Stelle verraten werden – dabei allein soll es in Zukunft auch nicht bleiben, vielmehr soll die Kompetenz im Bereich Social Media Recht durch eine beabsichtigte Zusammenarbeit noch gesteigert werden.) Doch wer sind die Kollegen überhaupt?
Jan A. Strunk
…ist Herausgeber von LEGALIT, Blog zum Recht der Informationstechnik, twittert unter @kielanwalt und kümmert sich um die tägliche (paper.li) Ausgabe von The Kielanwalt Daily. In erster Linie ist der geschätzte Kollege aber natürlich als Anwalt tätig und das bereits seit 1999. Als Fachanwalt für IT-Recht und für Arbeitsrecht berät er vorwiegend in diesen Bereichen und mit Leidenschaft auch im gewerblichen Rechtsschutz. Nach einem Ausflug in die Welt der Syndikus-Anwälte beim Coca-Cola-Imperium, bei dem er sich den HR-Bereich eines Großunternehmens von innen angucken konnte (wir sollten ihn also auf jeden Fall in die HR-Suppe mit aufnehmen! 😉 ), darf er sich schließlich seit dem Jahr 2011 Gründungspartner der Partnerschaftsgesellschaft STRUNK DIRKS + PARTNER nennen. Übrigens, wie es sich für einen ordentlichen Kieler gehört, ist auch Jan der Leidenschaft des Handballs verhaftet. Mehr zum Kollegen Strunk gibt es hier…
Stephan Dirks
… darf sich ebenfalls Gründungspartner nennen, ist vorwiegend im Bereich des Urheber- und Medienrechts tätig und kann auch die entsprechende Fachanwaltsausbildung vorweisen. Dieser Tätigkeitsbereich ist auch nicht weiter verwunderlich, schließlich war Stephan schon während des (Jura-)Studiums als Anwendungsentwickler in verschiedenen Verlagshäusern tätig und ist Gründungsmitglied des Kieler „Vereins für neue Medien e.V.“. Wenn er nicht gerade als Anwalt und Referent schuftet, dann bloggt der Kollege über rechtliche Begebenheiten aus seinem Arbeitsalltag unter rechtzwonull.de, twittert via @radirks oder ist im Jurafunk, dem Podcast zu aktuellen Urteilen für Nichtjuristen, zu hören. Mehr zu RA Dirks gibt es hier…
Disclaimer: Stephan Dirks und Nina Diercks sind trotz phonetischer Nähe weder miteinander verwandt noch verschwägert – was eigentlich schon die radikal andere Schreibweise beweisen sollte. 😉
Erik Wachter
… ist der dritte im Bunde, zugelassener Anwalt seit 2008 und seit August 2011 im Kieler Boot von STRUNK DIRKS + PARTNER. Man könnte behaupten, der Kollege Wachter ist bei SDP ein „Mann für die Marke“. Schließlich liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte im gewerblichen Rechtsschutz. Daneben ist auch er im Bereich des IT-Rechts tätig. In beiden Bereichen kann der Kollege die Fachanwaltsausbildung vorweisen. Er berät damit insbesondere bei der Entwicklung von Internetprojekten und der Gestaltung von Online-Shops. Und wer schon ein bisschen zu lange auf sein Geld wartet, der kann sich ebenfalls vertrauensvoll an den Kollegen Wachter wenden, denn Forderungsmanagement ist ein altes Steckenpferd. Das Ganze übrigens gerne auch auf Portugiesisch! Mehr zum Kollegen Wachter gibt es hier…
STRUNK DIRKS + PARTNER finden sich selbstverständlich auch auf Facebook.
Wer die drei nun erreichen möchte, der schreibe einfach eine E-Mail an: vertretung [at] socialmediarecht.de – ich bin sicher, da werden Sie geholfen (oder wie hieß das noch gleich? 😉 ).
Und wann ist der Social Media Recht Blog zurück?!
Ich hoffe, dass den einen oder anderen diese Frage jetzt tatsächlich umtreibt. 😉 Eine genaue Antwort kann ich aber noch nicht geben. Schließlich hängt viel von dem kleinen Zwerg ab, der da nun hoffentlich in ein paar Wochen gesund das Licht der Welt erblicken wird. Geplant ist der Wiedereinstieg jedenfalls für Mitte/Ende August. Mein Mann behauptet allerdings steif und fest, dass die Frequenz der Blogbeiträge gerade im Mutterschutz wieder steigen werde, da ich dann so ganz „ohne“ ja bestimmt nicht könne… Nun ja. Wir werden sehen.
In diesem Sinne,
auf hoffentlich bald & drückt die Daumen für einen erfolgreichen Release der closed beta (also ein gesundes, kleines Mädchen)
*: Der Titel ist ein bisschen der @Weltregierung entliehen, die irgendwann mal twitterte „Eine Schwangerschaft ist auch nichts anderes als eine closed beta“ oder so ähnlich jedenfalls…