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Das VG Schleswig hat in der Causa „Facebook“ entschieden – Und nun? Ein datenschutzrechtliches Dilemma.

Wer den Blog liest, der weiß, dass insbesondere meine Wenigkeit sich des Öfteren mit Facebook und der ungefragten Verwendung von personenbezogenen Daten auseinandersetzt, so zum Beispiel hier und hier. Weiter weiß der geneigte Leser, dass wir (in dem Fall konkret: Stephan Dirks)  das jüngste Verfahren des ULD in Sachen „Facebook“ mit zwei Blogposts, hier und hier, begleitet haben. Der Artikel zur Entscheidung des VG Schleswig vom 09. Oktober 2013 trägt den Titel „VG Schleswig: Fanpagebetreiber nicht für rechtswidrige Datenverarbeitung durch Facebook verantwortlich.

Dieser Titel wurde gestern hinterfragt. Das Gericht habe über die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung bei Facebook doch gar nicht entschieden? Ich kann nur sagen, vielen Dank für diese Nachfrage. Inspiriert sie mich doch dazu, wieder einmal grundsätzlich zum Thema Datenschutz & soziale Netzwerke (heute insbesondere: Facebook) Stellung zu beziehen und noch einmal aufzuzeigen, wo es hakt und warum die Headline des letzten Artikels ist, wie sie ist.

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Europe ./. Facebook – Crowdfunding zur Durchsetzung des Datenschutzes im Klagverfahren

Ich hatte mir fest vorgenommen, wenn ich endlich die Zeit finde, einen Blogartikel zu schreiben , dann schreibe ich nicht über Facebook. Etliche andere Objekte der Begierde liegen im Hinterkopf und warten auf das kleine Zeitfenster, um hinaus gelassen zu werden. Doch nicht nur, dass Facebook hinsichtlich seiner Datenverwendungsrichtlinien mal wieder lustige, aber im Ergebnis völlig irrelevante Feedback-Runden ausgibt und zeitgleich vollkommen ungefragt irgendwelche Päärchen- und Freundesseiten ins Netz stellt, nein, jetzt macht Max Schrems auch noch ernst. Und das ist ein sehr guter Grund, doch wieder einmal Facebook den Titel des Artikels bestimmen zu lassen.

Max Schrems? Max Schrems. Denn Max Schrems bzw. der Verein „europe-v-facebook.org“ Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz wollen im Zweifel eine Klage gegen Facebook anstrengen, um eine Bresche für den Datenschutz zu schlagen.

Doch von vorn: 

Im August und September letzten Jahres erregte der Wiener Student der Rechtswissenschaften großes Aufsehen. Er forderte gemäß Recht und Gesetz Auskunft über sein Daten bei Facebook. Herauskamen dabei 1.200 Seiten Papier. Darunter Daten, die Max Schrems gelöscht hatte – also gar nicht mehr hätten bei Facebook vorliegen dürfen. Diesen Verstoß wollte der angehende Jurist nicht hinnehmen und erstatte bei der irischen Datenschutzbehörde Anzeige. Nicht eine, sondern insgesamt 18 Datenschutzverstöße, die sich aus den ihm übersandten Seiten ergaben, wurden gerügt.  Eine Übersicht über alle Anzeigen nebst den entsprechenden Dokumenten und sowie die Reaktionen und Berichte der irischen Datenschutzbehörde finden sich bei europe-v-facebook.org.

Das Ergebnis ist bekannt. Viel Wirbel. Viele Diskussionsrunden. Ein paar Schönheitskorrekturen bei den Datenverwendungsrichtlinien von Facebook. Und ein Audit der Datenschutzbehörde, das von den Anzeigen angestoßen wurde, aber letztlich ein eigenes Verfahren darstellt. Das Ergebnis dieser Prüfung verwunderte durchaus. So hieß es in der Presseerklärung von Seiten des obersten irischen Datenschützers:

The audit has found a positive approach and commitment on the part of FB-I to respecting the privacy rights of its users. Arising from the audit, FB-I has agreed to a wide range of “best practice” improvements to be implemented over the next 6 months, with a formal review of progress to take place in July of next year„.

Mal ganz frei und leicht polemisch übersetzt: Eigentlich alles super, Facebook sollte nur ein paar kleine Verbesserungen vornehmen und das gucken wir uns dann einfach bei einer Tasse Kaffee noch mal nächstes Jahr an.

Das wollten Max Schrems und seine Mitstreiter nicht hinnehmen. Nicht nur, dass sie das weitere Verfahren mit Argus-Augen beobachten und protokollieren (hier finden sich die Aktivitäten und Berichte). All die weil haben sie den Verein „europe-v-facebook.org“ Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz gegründet, einen Gegenbericht verfasst und – jetzt kommt es – bereiten sich auf eine Klage gegen Facebook vor.

Crowdfunding für den Datenschutz

Da weder der Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz noch die Studenten selbst in der Lage sind ein solches Verfahren finanziell zu stemmen, haben sie das getan, was man eben in Zeiten des Web 2.0 tun kann: Eine Crowdfunding-Plattform ins Leben gerufen. Unter https://www.crowd4privacy.org und dem Slogan „Gemeinsam für ernsthaften Datenschutz!“ kann jeder per Spende das Verfahren unterstützen.

Ist das etwa ein Aufruf, das Projekt zu unterstützen?

Ja!

Wer meinen Blog verfolgt, der weiß, dass ich das undurchschaubare Horten von Daten durch oligopolartig agierende amerikanischen Großkonzernen, auf das der einzelne Nutzer eben keinen oder nur kaum Einfluss hat, äußerst kritisch beobachte. Datenschutz ist ein Grundrecht, das nicht belächelt werden sollte. Es geht uns alle an. Es geht nicht darum, soziale Netze unmöglich zu machen, sondern darum auch weiterhin Kontrollmöglichkeiten über die eigenen Daten zu erhalten und diese Kontrolle eigenverantwortlich ausüben zu können. Zum Beispiel, in dem ich Daten, von denen ich nicht mehr möchte, das sie bei einem Facebook liegen, tatsächlich löschen kann.

Die Diskussion, was Datenschutz- und Datenschutzgesetze heutzutage leisten können und müssen, (aber auch, was vielleicht nicht), muss vorangetrieben werden. Hierzu leistet die Arbeit von Max Schrems und dem Verein europe-v-facebook einen  wichtigen Beitrag.

In diesem Sinne,

auf mehr praktikablen Datenschutz!