Am 06. Oktober gaben wir eine kurze Einschätzung zum Urteil EuGH C 362-/14, mit dem „Safe Harbor“ für ungültig erklärt wurde, ab. Am 14. Oktober setzten wir uns mit der ersten Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (also der Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbehörde) kritisch auseinander.
Zwischenzeitlich hat sich die Artikel 29 Gruppe sowie die Datenschutzkonferenz zu den Konsequenzen des Urteils für deutsche bzw. europäische Unternehmen geäußert. Dazu nun im Folgenden.