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Social Media und der digitalisierte Arbeitsplatz – ein arbeitsrechtliches Beitrags-Medley zur #EFARBlogparade

Als ich sah, dass das #EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht) zu einer Blogparade zum Thema Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz“ aufrief habe ich mich sehr gefreut und sofort gedacht „Da mach ich mit!“. Dann verzweifelte ich aber etwas, raufte mir die Haare und dachte „Ja, aber wie denn!? Soll ich denen meinen Blog schicken?!“. Denn es ist zwar richtig, dass Fragen wie unter anderem

„Ist eine Social-Media-Nutzung eigentlich stets zulässig oder nur, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfolgt? Und wann ist sie „privat“, wann „beruflich“? Welche Kriterien können gegebenenfalls für eine solche Unterscheidung herangezogen werden? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn neueste Pressemitteilungen oder sonstige Informationen des Unternehmens auf eigenen Seiten der Arbeitnehmer gepostet werden? [Quelle: #EFAR]“

in der arbeitsrechtlichen Literatur dem Grunde nach immer noch ein Schattendasein fristen und darüber hinaus allenfalls stiefmütterlich behandelt werden. Aber in meiner täglichen Arbeit in der Kanzlei, auf diesem Blog sowie und in den von mir regelmäßig unregelmäßig veröffentlichen Gastbeiträgen und Fachartikeln andernorts spielen alle diese Fragen – seit inzwischen sieben Jahren – eine tragende Rolle. [SPOILER: Eine Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung ist ganz theoretisch immer noch möglich, praktisch jedoch weder umsetzbar noch sinnvoll.].

In dieser Zeit sind 40 Artikel zusammengekommen, die sich mit dem Umgang mit sozialen Medien im bzw. für das Unternehmen und/oder dem digitalisierten Arbeitsplatz befassen. Dabei ist das eine natürlich Voraussetzung für das andere.

Und da ich den geschätzten Kollegen des #EFAR weder einfach 40 Links in die Kommentare setzen wollte, noch sich sinnvoll schnell ein neuer Artikel schreiben lässt, der die Themen und Informationen einmal „kurz“ zusammenfasst (das nennt sich dann wohl eher Buch…), habe ich mich für einen Mittelweg entschieden: Es folgt ein kleines Medley der von mir bislang verfassten Artikel zum Thema Social Media & Digitalisierung am Arbeitsplatz – und Sie können entscheiden, welche Beiträge so verheißungsvoll klingen, dass Sie sie einer näheren Betrachtung durch einen Klick auf den jeweiligen Link unterziehen möchten.

Daneben möge Ihnen der Artikel vielleicht auch ein wenig ein kleiner Orientierungspunkt für das für Sie vielleicht noch recht neue Thema sein. Es würde mich freuen. Weiterlesen

Die Datenschutzgrundverordnung macht IT-Richtlinien Feuer unter dem Hintern! (Teil 7) – Oder: Was die DSGVO mit IT-Richtlinien, Arbeitsrecht und Compliance zu tun hat und warum das jetzt für Unternehmen wichtig ist

In diesem Blog haben wir uns in jüngerer Zeit schon viel mit der DSGVO und der Frage, worauf sich Unternehmen jetzt im Hinblick auf Mai 2018 einstellen müssen, befasst. Daneben ist natürlich das Datenschutzrecht in verschiedensten Konstellationen immer wieder Gegenstand unserer Beiträge. Mindestens genaus so häufig sind Social Media bzw. IT-Richtlinien in diesem Blog ein Thema. Von dort ist es dann natürlich nicht weit zu all den arbeitsrechtlichen Aspekten, die sich aus der Nutzung digitaler Arbeitsprozesse ergeben.

Symbolbild für: Orr. Diese DSGVO!

Wer sich nun die Mühe gemacht und vielleicht auf die vorstehenden Links geklickt hat, wird erkennen, dass in den verschiedenen Blogkategorien (EU-DSGVO, Datenschutzrecht, Social Media Guidelines, Arbeitsrecht) durchaus dieselben Artikel auftauchen. Es gibt also Überschneidungen. Das ist zumindest in Teilen schon auf praktischer Ebene logisch. Schließlich drängt es sich auf, dass (verbindliche) IT-Richtlinien einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben. Und wenn wir die IT-Sicherheit als die Kehrseite der Medaille zum Datenschutz begreifen, wird auch deutlich, dass es hier eine Verbindung geben muss. Und Compliance… tja, Compliance könnte ich auf jeden meiner Blogposts als Kategorie kleben – schließlich geht es bei dem Thema „Compliance“ um nichts anderes als die Einhaltung von Regeln. An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber so ganz eben doch nicht – wie die zunehmende Anzahl an Compliance-Officers und Compliance-Abteilungen in den Unternehmen anzeigt.

Heute will ich einmal erläutern, was schon immer irgendwie an der einen oder anderen Stelle in meinen Artikeln durchschimmerte, ich aber doch noch nicht so klar erklärt habe: Nämlich, dass es zwischen den genannten Bereichen, also vom Datenschutzrecht über die IT-Richtlinien und Compliance bis hin zum Arbeitsrecht nicht nur eine ideelle, sondern auch eine juristische Klammer gibt. Diese juristische Klammer nennt sich „technisch und organisatorische Maßnahmen“, kurz TOM und ist schon lange im Bundesdatenschutzgesetz verankert. Doch wie so vieles, was dort steht und bereits „State of the Art“ im Unternehmen sein sollte, bekommt auch diese Vorschrift und alles, was damit zu tun hat, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung „Feuer unter dem Hintern“ – um es mal ganz nonchalant auszudrücken.

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Was tun bei geschäftsschädigenden Äußerungen von Mitarbeitern in Social Media?

Welch unangenehme Frage. Eine, der sich kaum ein Unternehmen gerne stellen möchte. Und doch sollte das Unternehmen als Arbeitgeber auf eben eine solche vorbereitet sein. Denn natürlich lesen sich Sätze aus der Corporate Communications Strategy wie dieser

Durch die Einbindung der Mitarbeiter in die Markenkommunkation können signifikante Steigerung der positiven Markenidentifikation erreicht werden.

ganz hervorragend und wie der leichte Schlüssel zum Glück. Doch das Unglück beziehungsweise der kommunikative Alptraum liegt nicht fern, wenn die Beiträge von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken keinen geschäftsfördernden, sondern geschäftsschädigenden Charakter annehmen.

An dieser Stelle muss sich ein Unternehmen die Frage nach der „richtigen“ Reaktion stellen und den „richtigen“ Weg gehen.


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Wir verlosen 5 Magazine des Upload Magazin Nr. 38 „Restart“ – inkl. Bonustrack „IT- und Internet-Richtlinien für Unternehmen: Social Media Guidelines sind nur der Anfang“

In der neuesten Ausgabe des Magazin UPLOAD Nr. 38 dreht sich mit dem Themenschwerpunkt „Restart“ , nun, wie der Name schon sagt, alles darum, wie man einen eleganten Neustart oder Relaunch hinlegt. Zwei Artikel beschäftigen sich mit dem Thema Website-Relaunch, außerdem zeigt das Upload Magazin Firmen, die sich immer wieder neu erfunden haben und liefert drei Beispiele für Menschen, die den beruflichen Neuanfang gewagt haben. Dazu gibt es zwei Bonustracks, äh, Artikel: Zum einen, was Unternehmen jetzt über Instagrams neues „Stories“-Feature wissen sollten. Und zum anderen, warum Social-Media-Richtlinien aus rechtlicher Sicht nur ein Anfang sind.

Dass der Upload-Artikel  „IT- und Internet-Richtlinien für Unternehmen: Social Media Guidelines sind nur der Anfang“ aus meiner Feder stammt, war nun vermutlich nicht allzu schwer zu erraten. In der Einleitung dazu heißt es:

Social Media Guidelines sind nicht nur weiterhin wichtig, sondern außerdem nur der Anfang. Denn wenn ein Unternehmen im Social Web aktiv ist, stellen sich zugleich viele rechtliche Fragen. Dieser Artikel von Rechtsanwältin Nina Diercks geht auf die wichtigsten ein. Sie betreffen beispielsweise das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter im Wettstreit mit den Dokumentationspflichten des Unternehmens. Wem Social-Media-Accounts eigentlich gehören. Ob man Konversationen per Facebook-Messenger aufbewahren muss. Und vieles mehr.

Wenn Sie dazu unmittelbar mehr wissen möchten, dann bitte hier entlang, der Artikel ist seit heute frei zugänglich. (Besten Dank an die Redaktion!)

Wer nun neugierig geworden ist und all die anderen spannenden Beiträge zum Thema „Restart“ lesen, möchte, der kauft sich einfach die Ausgabe Nr. 38 des Upload-Magazins oder schließt gleich an Abonnement ab. Oder… versucht es zunächst einmal mit ein wenig Glück, denn:

Achtung! Wir verlosen 5 aktuelle Ausgaben des Upload Magazins als eBook (eMagazine)!

Fünf eBook Ausgaben der Ausgabe Nr. 38 „Restart“ warten hier darauf gewonnen zu werden. Wer sich das Magazin also ins virtuelle Bücherregal stellen möchte, kann mit ein wenig Glück eine eBook der Ausgabe Nr. 38 in unserer Verlosung gewinnen. Wie das geht? Nun ganz einfach so:

Unter allen Teilnehmern, die bis Freitag, den 09. September 2016, 24.00 Uhr  eine E-Mail mit dem Betreff „Unternehmensrichtlinien“ an unsere Mitarbeiterin Daniela Schulz unter schicken, losen wir am 12. September 2016 die glücklichen fünf Gewinner aus, die sich jeweils über einen e-Code freuen dürfen, den wir anschließend versenden.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen  sowie unsere Datenschutzerklärung zu diesem Gewinnspiel können Sie unter den jeweiligen Links abrufen.

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung sorgfältig, denn mit der Übersendung der Teilnahme-E-Mail an uns erklären Sie sich mit diesen ausdrücklich einverstanden!

In diesem Sinne,

Viel Glück!

 

Neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden: Arbeitgeber sind TK-Anbieter – oder doch nicht!?!

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben kürzlich eine aktuelle „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ herausgegeben. Diese Orientierungshilfen sind nicht nur deswegen interessant, weil sie unter anderem oft auch Checklisten und Mustervereinbarungen, hier z.B. für Arbeitgeber, enthalten, sondern weil die Datenschutzbehörden über die Datenschutzkonferenz bzw. die Orientierungshilfen auch ihre Postion zu bestimmten datenschutzrechtlichen Themen erkennen lassen.

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