Ein neues Seminar steht in unserem Kalender. Am 24. April 2017 wird es in Hamburg um die Grundlagen des Arbeitsrechts für (junge) Unternehmen und Gründer gehen. Damit richtet sich das Seminar an Gründer, (junge) Unternehmen und Führungskräfte, die sich mit dem Arbeitsrecht aufgrund Ihrer Personalverantwortung auseinandersetzen müssen.
In dem Seminar geht es um alle grundlegenden Fragen des Arbeitsrechts im Arbeitsverhältnis, also vom Bewerbungsprozess über den Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Genau genommen um diese Themen für Arbeitgeber:
Ein neues Jahr ist da. Und weil ich im letzten Jahr so oft gefragt worden bin, ob ich nicht noch ein Workshop zu diesem oder ein Seminar zu jenem anbieten kann, ist einer meiner Vorsätze für 2017 diesen, also ihren, Wünschen nachzukommen. Das heißt, ich werde in den kommenden Monaten die unterschiedlichsten Seminare und Workshops aus den Bereichen des IT-, Medien-, Datenschutz- und Arbeitsrechts anbieten. (Wer kein Seminar-Angebot verpassen möchte, der kann herzlich gerne meinen blitzneuen Seminar-Newsletter – siehe rechte Navigation -abonnieren.)
Den Anfang mache ich nun mit dem im Titel schon genannten „Einsteiger“-Workshop „Social Media & Recht für Freelancer, Blogger, Gründer“, welcher in Hamburg am 24. Februar stattfinden wird. Herzlich willkommen sind daneben aber auch natürlich: Social Media Manager, Community-Manager und Digital Manager.
Darum geht es beim Workshop „Social Media & Recht“:Weiterlesen →
#hrgegenrechts – da war doch was? Ja, stimmt. Unter diesem Hashtag wurde zur gleichnamigen Session „HR gegen Rechts“ auf dem HR Barcamp 2016 getwittert (#hrgegenrechts). In dieser diskutierten wir rege, ob und wenn ja, was ein Unternehmen tun muss, wenn Mitarbeiter (rechts-)radikale Äußerungen über das soziale Netz oder vielleicht die Kleidung, die sie tragen, verbreiten.
Doch eine Stunde war/ist nicht wirklich viel für dieses Thema und so entschlossen wir uns – gerade auch aufgrund der tollen Resonanz – diesem wichtigen Thema noch einmal mehr Raum zu geben und zwar mit einem eigenen Workshop „HR gegen Rechts“, in welchem wir den Umgang mit rechtsradikalen Äußerungen aus kommunikativer wie rechtlicher Sicht eingehend beleuchten:
„HR gegen Rechts“ – Was tun bei (rechts-)radikalen Äußerungen der Mitarbeiter? Workshop am 22. April in Stuttgart; am 29. April in Hamburg
Dieses Jahr fanden in Berlin erstmalig die Social Recruiting Days statt. Und das Debüt- Programm schien einen sehr aktuellen Nerv getroffen zu haben. Denn anstelle der von den Veranstaltern ursprünglich maximal 80 Teilnehmer fanden sich mit einmal im Ellington (ja, das Ellington, in dem auch das HR BarCamp seit einiger Zeit zu Gast ist) über 300 Teilnehmer wieder! Und ich durfte zum Thema „Active Sourcing, Talent Relationship Managment & Recht“ in die Bütt. Das mache ich. Immer wieder und sehr gerne. Allerdings ist das Thema mit dem klaren datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Fous auf den ersten Blick – insbesondere für Personaler iwS – weit weniger „fancy“ als zum Beispiel die Frage nach der rechtlichen Umsetzung von Brand Kampagnen (da kann man auch selbst als Jurist einfach viel mehr bunte Bilder zeigen 😉 ). Um so mehr freute es mich dann im Nachgang sowohl persönlich, via Twitter als auch über den Veranstalter zu erfahren, dass das Thema nicht nur sehr gut angekommen war, sondern dass doch eine nicht unerhebliche Anzahl von Zuhörern sich mehr (!) zum Thema Social Recruiting & Recht gewünscht hätte. Well, your wish is my command. Natürlich. Und so bieten wir denn einen
Workshop Social Recruiting & Recht
sehr gerne an. Darum geht es:
Was?
In dem Workshop werden (fast) alle rechtlichen Probleme beleuchtet, die die Verwendung von Social Media im Unternehmen im Zusammenhang mit Recruiting im weitesten Sinne mit sich bringt.
Das heißt, es geht unter anderem um
Urheberrecht und Lizenzverträge im Zusammenhang mit Employer Brand Kampagnen,
das Recht am eigenen Bild oder „Der Mitarbeiter als Testimonial“,
die Haftung für User-Generated-Content im Rahmen von Social Kampagnen,
den rechtlichen Rahmen von Social Media Postings,
datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte des Active Sourcing & TRM,
Social Media Guidelines und der ewigen Frage, ob ein hübsches Video für die Mitarbeiter nicht vollkommen ausreicht, um sich rechtlich abzusichern, wenn die Mitarbeiter in die digitale Kommunikation einsteigen.
“Nina Diercks erklärt komplexe Rechtsprobleme anhand von Fallbeispielen leicht verständlich, praxisnah und lösungsorientiert. Dabei führt die offensichtliche Begeisterung für das eigene Thema kombiniert mit einer unterhaltsamen Vortragsweise dazu, dass sogar ein Ganztages-Workshop zum Thema Recht seinen Schrecken verliert. Im Ernst: Absolut empfehlenswert.”
(Bitte noch das „Kleingedruckte“ unten am Ende der Seite lesen.)
Ja, ich will! – Aber… der Termin passt mir gar nicht! :-/
Macht nichts. Schreiben Sie uns einfach an unter dem Betreff SRR, wann es bei Ihnen besser passen würde und wir versuchen, eine Alternative zu finden.
Was ist sonst noch wichtig? (Vorbehalt, Rechnungsstellung und Storno-Regelung)
Die Durchführung des Workshops steht unter dem Vorbehalt der verbindlichenAnmeldung von wenigstens 5 Teilnehmern bis spätestens zum 25. September. Findet der Workshop statt, erfolgt die Rechnungsstellung umgehend. Bei einer Absage nach dem 25. September ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, in diesem Fall wird die Hälfte der Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch vom ursprünglichen Teilnehmers jederzeit gestellt werden.
So. Das war es. Wir freuen uns über Anmeldungen, aber auch über sonstiges Feedback dazu. Und da der ein oder andere sicher ein Stück Papier oder zumindest ein pdf benötigt, dass er dem Chef oder der Chefin übergeben kann, gibt es hier noch einmal
Zu wenig Bewerber und/oder die falschen Bewerber. Unbesetzte Stellen. Keine Fachkräfte. Schon jetzt schlägt der demografische Wandel in etlichen Branchen und Regionen den Unternehmen mit seinem heißen Atem mitten ins Gesicht. Besser wird es nicht werden. Das sagen die eindeutigen Zahlen, die bereits unverrückbar in die Geburtenjahrgänge gemeißelt sind. Der Markt dreht zum Bewerbermarkt. Erschwerend kommt die gut ausgebildete und reichlich (zu?) selbstbewusste Generation Y hinzu, die Forderungen an die Arbeitgeber stellt, die kürzlich noch undenkbar waren.
Die Not ist groß in den Personalabteilungen. Neben den klassischen Rekrutierungs-Tools wie Anzeigen und Jobmessen sollen alle digitalen Wege der Social Media Kommunikation genutzt werden. Employer Branding Kampagnen, Niedrigschwellige Informations- und Kontatkangebote auf Facebook undTwitter-Jobmessen (ja, die gibt es, siehehier)ebenso wie Active Sourcing und die Begleitung von potentiellen Kandidat im Rahmen des Talent Relationship Managements sowie der Einsatz der eigenen Mitarbeiter als Markenbotschafter.