Über diesen Blog
Es war das Jahr 2010 als ich, Rechtsanwältin Nina Diercks, mich entschloss, den Social Media Recht Blog ins Leben zu rufen.
Warum?
Nun, die Leidenschaft für Social Media, digitale Kommunikation und alles, was eben damit verbunden ist, hatte mich an sich schon lange erfasst. Es begann alles in den Zeiten des Web 1.0, genau genommen 1999, mit einem Praktikum in der Online-Redaktion von TV Today und Online Today (wer erinnert sich?) von Gruner + Jahr. Der weitere Weg führte mich dann neben Studium und Referendariat durch einen großen Teil der Hamburger Verlags- und Medienlandschaft (näheres dazu können Sie bei XING oder auf der Kanzlei-Seite erfahren). Entscheidend für die Gründung des Blogs waren dabei die Erfahrungen, die ich in eben jener Medienlandschaft machen konnte: Ich musste über die Jahre beobachten, dass die Zusammenarbeit zwischen „Medienmenschen“ und „Juristen“ aufgrund des mangelnden gegenseitigen Verständnisses und der unterschiedlichen Sprache(n) mehr schlecht als recht verläuft. Und so setzte ich mir das Ziel, mit meinem Blog eben diese Gräben zwischen den Parteien zu schließen und zu zeigen, dass Recht auch verständlich sein kann. Der Blog wendete sich damit zunächst einmal an all jene HR-Manager, PR- und Marketing-Verantwortlichen sowie Pressesprecher und Vertreter der Unternehmenskommunikation, die sich mit „Social Media“ befassten.
Und jetzt?
Nun gab und gibt es aber gar kein „Social Media Recht“. Es handelt sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie. Und folglich behandelt der Blog nicht nur Impressums-Fragen auf Facebook oder Bilder auf Twitter, sondern geht viel weiter. Er befasst sich – ebenso wie ich mich in meiner täglichen Arbeit, bzw, meine Mandanten in der ihren – mit allen möglichen Fragestellungen aus den Bereichen des IT-Rechts, des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des angrenzenden Arbeitsrechts. Und keine Frage, das Thema Vertragsgestaltung (AGB und Individiualverträge) spielt in allen Bereichen eine große Rolle. Und damit sollte der Blog – hoffentlich – auch für den einen oder anderen Datenschützer, IT-Verantwortlichen und die Geschäftsführer von Agenturen und mittelständischen Unternehmen interessant sein.
In diesem Sinne,
ich hoffe, Sie finden eine spannende Lektüre vor.
Nina Diercks
PS an die Kollegen: Ja, mir ist bewusst, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus juristisch besehen genauer ginge. Aber der Blog richtet sich in erster Linie an „Praktiker“ also an juristische Laien. In Folge dessen wird das eine oder andere rechtliche Problem hier zu Gunsten der besseren Verständlichkeiten nicht weiter ausgeführt. Natürlich freue ich mich aber immer auch über Ihre Anregungen, Kritik und Kommentare.