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Fragenkataloge der Datenschutzbehörden für Unternehmen zur Umsetzung der DSGVO – Teil 11 zur EU-DSGVO

Der (virtuelle) Schreibtisch ist mehr als voll mit Arbeit. Das liegt unter anderem daran, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor der Tür steht. In knapp sechs Monaten, genau genommen am 25. Mai 2018, ist es soweit. Dies ist den treuen Lesern dieses Blogs ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass auf Unternehmen erhebliche Arbeit zukommt, um die eigenen Geschäftsprozesse den Anforderungen der DSGVO anzupassen.

Nun verhält es sich aber auch so, dass viele Unternehmen – wenn überhaupt – gerade erst anfangen, sich näher mit dem Thema DSGVO und deren Umsetzung zu beschäftigen. Sollten Sie an dieser Stelle stehen, dann können Sie natürlich sehr gerne einen Blick in unsere Beitragsreihe „Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist da! – Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?„. Allerdings sind wir hier, einschließlich dieses Beitrags, bei inzwischen 10 Artikeln und das ist dann doch eine ganze Menge Stoff auf einmal und Sie fühlen sich vielleicht als würden Sie den Wald vor lauter Bäumen gar nicht mehr sehen können…

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Neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden: Arbeitgeber sind TK-Anbieter – oder doch nicht!?!

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben kürzlich eine aktuelle „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ herausgegeben. Diese Orientierungshilfen sind nicht nur deswegen interessant, weil sie unter anderem oft auch Checklisten und Mustervereinbarungen, hier z.B. für Arbeitgeber, enthalten, sondern weil die Datenschutzbehörden über die Datenschutzkonferenz bzw. die Orientierungshilfen auch ihre Postion zu bestimmten datenschutzrechtlichen Themen erkennen lassen.

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