Archiv der Kategorie: Allgemein

Von der Idee über die Entwicklung bis zur Vermarktung einer App – Wo liegen die rechtlichen Hürden? (Part 2)

Mit Schrecken muss ich feststellen, dass wir den 18. Mai 2015 schreiben. Das bedeutet, dass die Veröffentlichung des ersten Teils zu den rechtlichen Hürden von App-Entwicklung und App-Vermarktung fast zwei Monate zurück liegt. Huch. Nun denn, jetzt aber.

Während sich der erste Teil mit Fragen des Markenrechts („Wie soll das Kind denn heißen?“) sowie mit IT-Verträgen und Softwarelizenzen im Rahmen der App-Erstellung herumschlug, beschäftigen wir uns im folgenden einmal mit dem Impressum, der Einbindung von Dritt-Services, und insbesondere dem Datenschutz (ach ja, ich weiß… das ungeliebte Kind 😉 ) sowie last but not least, dem Vertrag zwischen dem App-Betreiber und dem End-Nutzer.

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Die Flatrate im Agenturvertrag – klingt toll, kann teuer ausgehen (LG Köln v. 20.02.2015; Az.: 12 O 186/13 zur Unterscheidung von Dienstvertrag und Werkvertrag)

Wer heutzutage Produkte auf und in den Markt bringen will, der verzichtet gern auf teure Ladenflächen und wendet sich  direkt dem Online-Vertrieb zu. Schließlich lassen sich damit zumindest anfangs Miet- und Personalkosten sparen und zugleich ist der zu erreichende Verbraucherkreis ungleich größer als im analogen Einzugsgebiet eines Ladens.

Aber was wird gebraucht, wenn man sich eher mit dem zu vertreibenden Produkt, sagen wir beispielsweise Wein aus Südfrankreich, denn mit dem Internet auskennt? Genau, jemanden, der sowohl die technischen Angelegenheiten, also das Set-Up eines Online-Shops, als auch sogleich das notwendige Online-Marketing für einen aufsetzt und betreut. Und wie praktisch, wenn dies gleich aus einer Hand angeboten wird!

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Abmahnung wegen Facebook-Vorschaubildern. Die Empörungswelle rollt. – Oder: Warum die Aufregung der Sache nicht gerecht wird.

Gestern ging es durch das Netz „Erste Abmahnung wegen Facebook-Vorschaubildern!„. Die übliche Empörung ritt natürlich mit. Auslöser war ein Artikel/eine Pressemitteilung der Kanzlei Wilde, Beuger Solmecke. Konkret diese: Erster Nutzer für das Teilen eines Artikels über den Facebook Share Button abgemahntSinngemäß wird dort behauptet, es sei zum ersten Mal ein Nutzer wegen des Teilens eines Artikels bzw. dem damit verbundenen Vorschaubild abgemahnt worden. Es werde eine neue Abmahnwelle heranrollen. Und in dem Zusammenhang wird auch so gleich ein Urteil des LG Stuttgart angebracht. Und zwar wie folgt:

IT Anwalt Christian Solmecke findet: „Hier sind die Blogbetreiber und Online Medien in der Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. Ansonsten müssen sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen. Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook Share Button entschieden (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten.“

 

Es heißt dann im Abschluss, weitere Abmahnungen seien wahrscheinlich. Die Presse nahm das Thema nur zu dankbar auf, die entsprechenden Headlines lauteten etwa:

Abmahnfalle „Share“-Button: Facebook-Nutzerin soll 1.000 Euro für geteiltes Foto zahlen (t3n)

Erste Abmahnung wegen Facebooks Share-Button: Wer teilt, macht sich haftbar (Meedia)

Natürlich ging das ganze wie wild über die sozialen Netze. „Abmahnwelle“ oder „Sharern drohen Abmahnungen und Regressansprüche“ so in etwa lauteten die den/die Links begleitenden Worte. Viele verstanden die Pressemitteilung der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke auch so, dass  es in dieser Sache bereits ein entsprechendes Urteil gegeben habe (wem mag das, siehe oben, zu verdenken sein). In Kurz: Die Aufregung war (wieder einmal) groß.

Die Frage ist: Ist was dran an der Aufregung? Ist sie notwendig? Nein ist sie nicht. So die kurze Antwort.

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2. Platz bei „Bestes Jurablog 2015“ in der Kategorie „IP, IT, Medien“

Der Kollege Johannes Zöttle vom Kartellblog rief. Und zwar zur Wahl „Bestes Jurablog 2015“.  Sie kamen, nominierten und wählten.

Wer kam? Die Wahl „Bestes Jurablog“ ist eine reine Leserwahl. Das heißt in der Nominierungsphase (dieses Mal vom 11. Januar bis 11. Februar) reichten Leser Ihre Favoriten ein. Im Abstimmungszeitraum konnten die Leser dann in 15 Kategorien jeweils Ihre Top-Blogs küren. Gestern Abend, am 11. März schlossen die Polls. Und wir freuen uns.

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Schnell noch abstimmen! Denn die Wahl zu „Bestes Jura-Blog 2015“ endet: HEUTE!

Liebe Leser,

entschuldigen Sie bitte vielmals, dass wir Sie heute nicht nur zweimal „belästigen“, sondern jetzt jetzt auch noch in ganz eigener Sache. Aber…

Heute läuft der Abstimmungszeitraum für die Wahl zu „Bestes Jura-Blog“ 2015 aus! 

Und wir sind ehrlich. Gerne würden wir uns auch dieses Jahr wieder in der Kategorie „IP, IT, Medien“ unter den ersten fünf finden. Darüber hinaus sind wir erstmalig in der Kategorie „Datenschutz“ nominiert worden und würden uns hier natürlich auch über eine Platzierung weiter vorn denn hinten freuen. (Hier zum Ergebnis von 2014)

Aber es liegt nicht an uns. Sondern an Ihnen. Unseren Lesern. Also, wenn Sie uns nach wie vor gewogen sind (wovon wir jetzt einfach ausgehen, denn sonst würden Sie uns ja nicht lesen ;] ), dann biegen Sie kurz vor Feierabend doch noch einmal zur Abstimmung auf dem Kartellblog ab.

Wenn nicht, dann schreiben wir trotzdem weiter. Versprochen! ;-]

In diesem Sinne,

herzlichen Dank!

Von Emails, SPAM, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen und einer Weihnachtsfeier

Ja, ich weiß. Weihnachten ist vorbei. Vielerorts herrscht die 5. Jahreszeit. Und an das nächste Weihnachten will noch keiner denken. Und trotzdem wird hier und heute am 03. Februar 2015 eine Weihnachtsfeier eine Rolle spielen. Und zwar die Weihnachtsfeier 2014 der Kanzlei Dirks & Diercks. Wie es dazu kommt? Nun, das ist eine längere Geschichte, die allerdings – aufgrund ihrer grundsätzlichen Relevanz hinsichtlich der Schlagworte Email-Marketing, Direkt-Marketing, Double-Opt-In sowie Abmahnung und Vertragsstrafe einmal erzählt werden muss (und die zumindest bis zur Hälfte vermutlich jeder so oder so ähnlich aus eigenem Erleben kennt):

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Zur Weihnachtszeit – der etwas andere Blogartikel

Heute war ein ganz normaler Abend im Hause Diercks. Wir haben mit den Kindern gemeinsam Abendbrot gegessen und den Tag Revue passieren lassen. Die kleine Tochter gab dabei den neuesten Kinderreim aus der Kita zum Besten („Was schwimmt denn da? Was schwimmt denn da? Ein Krokodil aus Afrika….“) Die große Tochter antwortete auf Fragen nach ihrem Tag mit einem altersgerechten „mmmpff“ oder „gut“ und machte Quatsch mit der kleinen Schwester. Wir versuchten uns dabei auch noch zu unterhalten (naturgemäß mehr schlecht als recht.. ;] ). Danach wurde zwischen „dem bisschen Haushalt“ noch Verstecken gespielt und schließlich war es für die Kinder Zeit, ins Bett zu gehen. Ich las der kleinen Tochter Michel aus Lönneberga vor. Das Licht ging aus. Und irgendwann ließ das Ruscheln und Rascheln nach. Ein gleichmäßiges Kinderatmen verriet, dass sie ins Land der Träume gewechselt war. Die Große war in der Zeit mit dem Herrn Papa gen Hogwarts gereist und begleitete Harry Potter ein paar Seiten weiter bei seinen Abenteuern.

Ein ganz normaler Abend. In einer ganz normalen Familie.

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Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gesucht!

UPDATE 20.12.2014:

Wir freuen uns, dass Sie – vermutlich über einen Link auf Twitter, Facebook oder GooglePlus -noch auf diese Stellenanzeige gestoßen sind. Wir freuen uns über die Viralität der Stellenanzeige und wir bedanken uns hiermit sehr für Ihr Interesse, aber wir konnten die Stelle zu unserer großen Freude binnen zwei Wochen besetzen. Mit diesem Hinweis wollen wir weder angeben noch die goldene Runkelrübe gewinnen, sondern nur vermeiden, dass Sie sich die unnötige Mühe einer Bewerbung machen.

Herzlich,
Dirks & Diercks Rechtsanwälte

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Es ist soweit. Es geht nicht mehr. Die Arbeit nimmt überhand. Wir brauchen anwaltliche Unterstützung.  Und so suchen Dirks & Diercks Rechtsanwälte

einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (vorerst) in Teilzeit oder freier Mitarbeit für das Hamburger Büro.

Wer jetzt schon großes Interesse hat, der möge doch direkt zur vollständigen Stellenbeschreibung wechseln.

Die Kurzfassung lautet:

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Hinweis in eigener Sache: Neue KIELER Adresse und neue HAMBURGER Telefonnummer

Hier ein kurzer, aber nicht unwichtiger Hinweis in eigener Sache zu Dirks & Diercks Rechtsanwälte, bzw. zu unseren Kontaktdaten:

1. zum Kieler Büro

Da im schönen Anscharpark der Platz einfach schlicht weg zu eng für uns wurde, zieht das Kieler Büro  heute um und ist ab dem 01.12.2014 im

Knooper Weg 75
24116 Kiel

zu finden. Die Telefon- und Faxnummern bleiben dieselben!

2. zum Hamburger Büro

Das zieht zwar (noch nicht) um, hat aber seit heute neue Telefon- und Faxnummern, nämlich:

Tel  040 28 47 04 75
Fax 040 28 47 04 76

Sollte uns der eine oder andere wegen des (Nummern-) Umzugs nicht oder nur schlecht erreichen bzw. erreicht haben, so bitten wir um Verständnis und Entschuldigung,

In diesem Sinne,

auf bald, auf welchem Weg auch immer!

 

Von Werbung mit irreführenden Bezeichnungen, mit Selbstverständlichkeiten sowie Alleinstellungsmerkmalen und deren wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen

Aufgehängt an einem recht aktuellen Urteil (bei dem ersichtlich wird, dass sogar Anwälte gar keine Halbgötter in schwarz sind…*ähem *räusper) gibt es heute mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Internet, Werbung und Wettbewerbsrecht.

Internetauftritte nebst dazugehöriger Werbung sind seit Jahren ein wichtiges Marketing-Instrument von Unternehmen und Selbstständigen. Inzwischen zeigen die meisten Unternehmer auch bei der Wahl von Firmennamen und Domain nicht nur das nötige Fingerspitzengefühl in Bezug auf die freie Verfügbarkeit, sondern auch hinsichtlich möglicher Konflikte mit dem Kennzeichnungsrecht. Relativ wenig Beachtung findet dem gegenüber, dass auch die schnell ins Web gesetzten Werbeslogans und sonstigen werblichen Aussagen im Konflikt zum Wettbewerbsrecht, allen voran im Konflikt zum Verbot der irreführenden Werbung nach § 5 UWG, stehen können.

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