Mit Schrecken muss ich feststellen, dass wir den 18. Mai 2015 schreiben. Das bedeutet, dass die Veröffentlichung des ersten Teils zu den rechtlichen Hürden von App-Entwicklung und App-Vermarktung fast zwei Monate zurück liegt. Huch. Nun denn, jetzt aber.
Während sich der erste Teil mit Fragen des Markenrechts („Wie soll das Kind denn heißen?“) sowie mit IT-Verträgen und Softwarelizenzen im Rahmen der App-Erstellung herumschlug, beschäftigen wir uns im folgenden einmal mit dem Impressum, der Einbindung von Dritt-Services, und insbesondere dem Datenschutz (ach ja, ich weiß… das ungeliebte Kind 😉 ) sowie last but not least, dem Vertrag zwischen dem App-Betreiber und dem End-Nutzer.