Archiv der Kategorie: Allgemein

Was das MUNICH DIGITAL INSTITUTE und die EuGH-Entscheidung zur (grundsätzlich) urheberrechtlichen Zulässigkeit des Video-Embeddings miteinander zu tun haben

In den letzten Wochen war es von meiner Seite aus hier relativ ruhig. Ich bitte dies zu entschuldigen. Es hatte einen, nein, mehrere Gründe. Zum einen fahren wir unter vollster Arbeitslast (an dieser Stelle ein herzliches „Dankeschön!“ an alle unsere Mandanten, die uns ihr Vertrauen schenken), zum anderen sind die Monate September und Oktober bekanntermaßen „Konferenzmonate“.  Und so war ich in den in den letzen anderthalb Monaten zusätzlich eben auch noch als Referentin unterwegs, unter anderem bei der World Class SOCIAL Recruiting & Talent Relationships 2014, dem Marburger Kongress zu Online-Self-Assessments (OSA) an Hochschulen 2014,  der Social Media Conference in Hamburg und den Medientagen München. Das alles macht große Freude, lässt dann aber keinen kaum mehr Raum für den einen oder anderen fundierten Blogartikel. Von Gastartikeln an anderen Orten ganz zu schweigen…

Dazu gab es noch einen dritten Grund. Der eine oder andere hat vielleicht mitbekommen, dass das

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Ello? Ello! – Ein soziales Netzwerk, das Datenschutz verspricht und auf Werbung verzichtet

Ello?! So murmelt es zunehmen durch die Timelines auf Twitter und Facebook. Es soll ein soziales Netzwerk sein, bei dem der Datenschutz im Vordergrund stünde. So munkelt man. Grund genug also, in der Twitter-Timeline um ein Invite zu betteln bitten. Schließlich gilt bei ello.co „Invitation only!“.

Invite für ello erbeten

Es hat funktioniert. Stefan Evertz (@hirnrinde) erbarmte sich direkt meiner. Besten Dank dafür!

Das Netzwerk verspricht seinen Usern:

Keine Werbung, keine (kaum) Data-Analyse, kein Daten-Verkauf und viel Transparenz.  

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Veranstaltungshinweis: Neue Termine für das Praxis-Intensiv-Seminar „Rechtssicheres Recruiting in Social Media“

Die (rechtliche) Unsicherheit, was bei einer Employer Brand Kampagne, der Erstellung eigener Social Media Kanäle zur Kandidaten-Kommunikation und gar bei Active Sourcing erlaubt oder doch rechtlich verboten ist, ist groß. So groß, dass einige Unternehmen von hier geschilderten digitalen Rekrutierungsmaßnahmen Abstand nehmen. 

… so meine Worte im Blogbeitrag vom 27.01.2014. Und da dieses Problem immer wieder von Personalern an mich herangetragen wurde, veranstaltete ich zusammen mit Wolfgang Brickwedde vom ICR ein entsprechendes Praxis-Intensiv-Seminar zum Thema „Rechtssicheres Recruiting in Social Media“.

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World Class SOCIAL RECRUITING & Talent Relationships 2014 – Wir sind nicht nur dabei, sondern verlosen auch ein Ticket!

Der ein oder andere mag jetzt denken „Och nö, noch eine HR-Konferenz?!? Davon haben wir doch wirklich genug in Deutschland!“, aber ich finde, diese ist es wert, dass einmal darauf aufmerksam gemacht wird. Und nein, nicht nur, weil ich als Referentin teilnehme und netterweise auch noch ein Ticket für eine Verlosung hier auf dem Blog gestellt bekommen habe.

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Bundesgerichtshof (BGH) verneint Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten gegen Betreiber eines Internetportals – Ich bin betrübt.

Mit einem Seufzen auf den Lippen sah ich heute morgen auf Twitter die Nachricht, dass BGH einen Auskunftsanspruch gegenüber Portalbetreibern verneint. Ich hoffte auf ein Missverständnis. Doch hier ist sie nun die

Pressemitteilung des BGH vom 01.07.2014.

Demnach sei

der Betreiber eines Internetportals […] in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

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t3n wählt den Social Media Recht Blog unter die 10 besten deutschsprachigen Social Media Blogs

Ich glaube, Überraschungen funktionieren ungefähr so:

Ich sah heute morgen diesen Backlink in der Statistik zum Blog, welcher zur News-Übersicht von t3n führt. Ich suchte und suchte, wo denn jetzt welcher unserer Artikel von t3n den nun verlinkt sein könnte. Nichts gefunden. Ganz oben stand irgendwas von „t3n-Blogperlen: Das sind die 10 besten deutschsprachigen Social Media Blogs„. Gefunden hatte ich einen passenden Link aber eben einfach nicht. Nun denn, weiter an die Arbeit.

Im Posteingang erwartete mich die Email eines langjährigen Mandanten mit dem Betreff „Herzlichen Glückwunsch“ (Hä? Ich hab doch gar nicht Geburtstag?). Darin stand dann:

„Hey Nina,

das ist cool!!

http://t3n.de/news/t3n-blogperlen-besten-deutschsprachigen-social-media-blogs-550332/?utm_content=buffercd0d1&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer

UND zurecht!“

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Was soll eigentlich dieses Urheberrecht Teil 3 – Dieses Mal mit dabei: heftig.co und die Grundlagen des Urheberrechts

Uff! Es ist über zwei  Jahre her, dass ich vor dem Hintergrund der SOPA-, PIPA und ACTA-Aufregung (erinnert sich überhaupt noch wer?!)  einmal zusammenschrieb „Was soll eigentlich dieses Urheberrecht“. In Teil 1 erläuterte ich

  • woher das Urheberrecht eigentlich kommt,
  • was es soll (es schützt das geistige Eigentum des Kreativschaffenden),
  • das es ein „Bestimmerrecht“ ist (nämlich das Bestimmerrecht des Werkschaffenden)
  • wie das deutsche Urheberrecht und CC-Lizenzen zueinander stehen,
  • und was eigentlich das Zitatrecht ist.

In „Was soll eigentlich dieses  Urheberrecht eigentlich? Teil 2“ brachte ich dem geneigten Leser, dann einmal

  • das Institut der Abmahnung, inklusive
  • des Unterlassungsanspruchs
  • des Anspruchs auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
  • sowie des Schadensersatzanspruchs

im Urheberrecht näher. Dabei versuchte ich insbesondere klar zu machen, dass das eben alles nicht per se „bösartig“ ist, sondern einfach den berechtigten Interessen des Urhebers dient.

Aber gut. Niemand ist frei von Fehl und Tadel. Vielleicht habe ich das mit dem Urheberrecht auch etwas falsch verstanden. Das jedenfalls könnte man meinen, wenn man die Reaktion der Gründer von heftig.co auf die Fragen der Rhein-Zeitung  liest.

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Die Verbraucherrechtsnovelle: Das neue Widerrufsrecht beim Verkauf von Software zum Download

Von Freitag, dem 13. Juni 2014 gilt mit der Umsetzung der Verbraucherrechtsnovelle (EU Richtlinie 2011/83/EU) auch hierzulande das neue Verbraucher- und Widerrufsrecht. Damit dieser Freitag, der 13., nicht zum persönlichen Unglückstag wird, sollten Shop-Betreiber und sonstige Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen und „unkörperliche digitale Inhalte“ über das Internet verkaufen, Obacht walten lassen und die gesetzlichen Neuregelungen besser nicht ignorieren. Schließlich gibt es keine Übergangsfristen. Und vermutlich stehen doch wieder einige Kanzleien in den Startlöchern und haben sich eifrige Studenten für die nächtliche Durchleuchtung von Shops und Webseiten gesucht, um die ein oder andere Abmahnung zu versenden. Insoweit ist dringend die Anpassung von sämtlichen Widerrufsbelehrungen, AGB und Bestellsysteme bis zur Nacht des genannten Tages angeraten.

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Der „Social Media Summit 2014“ ruft … und wir verlosen 2 Tickets für das Event am 05./06. Juni in Wiesbaden!

Auch dieses Jahr ruft die Conference Group mit dem „Social Media Summit 2014“ wieder zahlreiche Social Media Verantwortliche (und solche, die es werden wollen) nach Wiesbaden. Am 5. und 6. Juni treffen sich im Dorint Pallas Hotel im schönen Wiesbaden viele bekannte Referenten aus der Wirtschaft, um über die neuesten Trends und Studien rund um die digitalen Medien zu diskutieren und um einige Praxisbeispiele aus Facebook und Co. vorzustellen.

Um den kreativen Köpfen der Szene in Punkto „Social Media Recht“ ein wenig zur Seite zu stehen, sind wir mit der Kanzlei Dirks & Diercks in Wiesbaden vertreten und erläutern rechtliche Fallstricken der externen wie internen digitalen Kommunikation.

Genauer: Am 5. Juni um 16:00 Uhr werde ich als Referentin über das Thema „Rein rechtlich gesehen: Social Media vor Gericht – wie man sich vor Abmahnung und Haftung richtig schützt“ sprechen und den anwesenden Fachgästen einige Lösungsansätze präsentieren, wie sie sich idealerweise in den neuen Medien auf der sicheren Seite bewegen und teure Abmahnungen vermeiden können. Denn es dürfte auch dem einen oder anderem Nicht-Juristen ins Auge gefallen sein: In letzter Zeit müssen sich hierzulande die Gerichte immer mehr mit unternehmerischen Fragestellungen zu den sozialen Netzwerken befassen, so zum Beispiel mit der Frage „Wann Arbeitgeber für private Mitarbeiter-Posts haften„, LG Freiburg (Az. 12 O 83/13) oder mit den Impressumspflichten bei Facebook. Häufiger bergen solch Ungenauigkeiten die Gefahr der (unnötigen!) Abmahnungen. Längst sind Facebook, Twitter und Google+ keine Spielwiese der Werber mehr. Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, oder des Urheberrechts sowie aller anderen Normen gelten hier natürlich ebenso, wie die AGB von Facebook & Co bei den unternehmerischen Tätigkeiten auf diesen Plattformen zu berücksichtigen sind.

Ein Besuch der Veranstaltung lohnt aber nicht nur wegen meiner Wenigkeit (das natürlich immer… ;o) ), schließlich konnte die Conference Group zahlreiche namhafte Unternehmen – wie etwa Nestlé, BWM, Jack Wolfskin oder Vapiano – gewinnen, Referenten für das Social Media Summit 2014 zu stellen. Und diese Referenten haben spannende Praxiskonzepte und interessante Studienergebnisse für das Publikum im Gepäck.

Wer sich das Event nicht entgehen lassen möchte, kann sich entweder hier über die Seite des Veranstalters anmelden (der reguläre Preis für ein Ticket beträgt  1.198,- Euro zzgl. gesetzl. MwSt.) oder….

Aufgepasst! Wir verlosen 2 Ticket für das Social Media Summit 2014

Wem der Teilnehmerpreis ein wenig zu hoch ist, aber dennoch nicht dieses Social Media Event verpassen möchte, kann mit ein wenig Glück ein Ticket in unserer Verlosung gewinnen.  Unter allen Teilnehmern, die uns die uns bis Freitag, den 16. Mai, 12.00 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff „Social Media Summit 2014“ an schicken, losen wir zwei Gewinner aus, die sich jeweils über ein Ticket freuen dürfen.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen sowie unsere Datenschutzerklärung zu diesem Gewinnspiel können Sie hier und hier abrufen.

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung sorgfältig, denn mit der Übersendung der Teilnahme-Email an uns erklären Sie sich mit diesen ausdrücklich einverstanden!

(Natürlich verkaufen wir Ihnen damit 3 Waschmaschinen und Sie willigen in nicht enden wollenden Werbspam ein…)

Viel Glück!

In diesem Sinne,

wir sehen uns in Wiesbaden!

PS: Dieser Artikel ist mit Hilfe unseres neuen freien Mitarbeiters, Herrn Conrad S. Conrad entstanden. Vielen Dank dafür von uns an dieser Stelle!