Archiv des Autors: Nina Diercks

Über Nina Diercks

Rechtsanwältin Nina Diercks, M.Litt (University of Aberdeen), führt die Anwaltskanzlei Diercks, ist anerkannte Sachverständige für Datenschutz sowie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin,. Selbstverständlich ist sie auch auf Twitter, Facebook und Google+ zu finden.

Last Call & Update zum CYQUEST Praxis Seminar am 22.11.2011

Ich finde ja grundsätzlich, dass zum Besuch des CYQUEST Praxisseminars am 22.11.2011 gar nicht oft genug aufgerufen werden kann, bei der – für Personaler, HR’ler und mit Employer Branding befassten Menschen –  spannenden Inhalten und Besetzung, unter anderem mit @ibo von fliplife zum Thema Social Gaming & Employer Branding, den VorRWEggehern von RWE mit der Vorstellung des brandneuen Azubi-Channels zur Berufsorientierung oder den Vertretern der Universität Göttingen, die Einblicke darüber geben, wie moderne Online SelfAssessments die Studenten heutzutage von der Wahl des falschen Studienfachs abhalten. (Und ja, nun, ich bin auch dabei, aber bevor es hier anfängt komisch zu riechen…frei nach dem bekannten Satz „Eigenlob….“).

Doch von dieser Besetzung einmal abgesehen und dem damit verbundenen Hint sich vielleicht doch den Dienstag Nachmittag freizuschaufeln und einen der Restplätze zu ergattern (70 sind schon vergeben…, aber ein bisschen Zusammenrücken ginge sicher noch), gibt es auch noch eine Änderung anzukündigen:

Leider ist Thomas Heuwing von Haniel am Dienstag verhindert, so dass der Vortrag “Unternehmenswerte als ein wesentliches Merkmal der Arbeitgebermarke” ausfallen muss.

Dafür kommt nun aber ebenso kurzfristig Christoph Skrobol von Potentialpark gewonnen werden! Der geht in seinem Vortrag der Frage nach, wie Online-Kommunikation mit potentiellen Bewerbern heute aussehen sollte. Diesen Vortrag kann ich nur empfehlen. Ich durfte diesen für die Personalarbeit wirklich nicht unwichtigen und zeitgleich unterhaltsam dargebotenen Inhalten nämlich schon bei der MRC in Baden-Baden lauschen und konnte Christoph dort auch gleich persönlich kennen lernen (Ja, ja, so schnell sieht man sich dann wieder… ;-).

Das vollständige aktuelle Programm gibt es hier. Dazu noch der kurze Hinweis, dass es bei dieser Veranstaltung nicht um die Mehrung des Reichtums der Veranstalter oder der Referenten, sondern um die Inhalte geht und die Tickets in Folge dessen wirklich erschwinglich sind! Zur Anmeldung bitte hier entlang.

In diesem Sinne,

vielleicht bis Dienstag!

Das AG Hintertupfingen & die Impressumspflicht – oder anders: Ruhig Blut!

Was das AG Hintertupfingen und die Impressumspflicht miteinander zu tun haben? Nun ungefähr soviel wie der folgende Dialog zwischen zwei Juristen wiedergibt:

Entscheidend ist hier der erste Tweet von Jens, den ich ohne Comment re-tweetet habe und mein zweiter Tweet.

Wie kommen Jens und ich auf diesen blödsinnigen Dialog? Nun, alle Welt zerreißt sich gerade wegen der „neuen“ Impressumspflicht auf Facebook (und dann, psst, wohl auch auf GooglePlus). Bei Facebook wird eine Impressums-App nach der nächsten feilgeboten, bei GooglePlus gibt am „Tag der Unternehmensseite“ nahezu jeder einen Kommentar dazu ab, wie denn nun der Impressumspflicht nachzukommen sei (inklusive falscher Zitierung von Gerichtsentscheidungen und der Warnung vor den nun schon bekannten Horden von Abmahnanwälten, die alle alle Impressen abmahnen sowie sofort reich werden) und hinsichtlich Xing erreichen mich Fragen, ob dort nun auch jedes Profil ein Impressum bräuchte, schließlich würden entsprechende Meldungen rumgehen….

Kein Wunder, dass bei dieser „Hysterie“ Jens nur noch ein fiktives AG Hintertupfingen einfällt, um das Ganze zu toppen. Mich würde nicht wundern, wenn dieser Tweet von dem einen oder anderen nicht als Ironie des Rechts, sondern als „ernste Warnung“ verstanden worden ist…. Das verwundert den geneigten Juristen insbesondere vor dem Hintergrund, dass zeitgleich unzählige Impressen gleich ob auf Webseiten oder Social Networks vor mangelnden und/oder falschen Angaben nur so strotzen und mehr als gerne dabei auf das TDG oder den MDStV verwiesen wird. Beides Gesetze, die seit 4 (in Worten: vier (!)) Jahren außer Kraft sind.

Kurz: Nach meiner Praxiserfahrung kümmert sich seit Jahren kaum einer um die rechtskonformen, vollständigen Inhalte seines Impressums (trotz einschlägiger Urteile, bspw.: Zum Fehlen der Handelsregister-Nummer OLG Hamm– Az. 4 U 213/08; zur Notwendigkeit einer Telefonnummer OLG Köln – Az.: 6 U 109/03, zur Angabe einer Aufsichtsbehörde OLG Hamburg – Az. 3 W 64/07) und nun wird sich verrückt gemacht, ob denn und wenn ja, wie, eine Impressums-Angabe unter dem Punkt „Über mich“ ausreicht.

Puuh. Also, fangen wir doch einfach mal ganz von vorne an und bringen den Blutdruck erstmal wieder runter.

Ruhig Blut! – Die Rechtslage ist dem Grunde nach ziemlich unaufgeregt. 

Zunächst einmal schreibt § 5 TMG schon seit dem 01.03.2007 vor, dass jeder, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst anbietet, ein Impressum vorzuhalten hat (Vor dem 01.03.2007 fand sich diese Regelung in dem aufgehobenen TDG, § 6, und MDStV, § 10, für die jeweiligen Dienste). Das ist jeder, der eine Website, einen Blog, einen Twitter-Account, eine Facebook-Seite, eine GooglePlus-Seite oder ähnliches vorhält, die nicht rein privat ist (Es lebe der Cat-Content!). § 5 TMG statuiert dann auch ziemlich genau, was alles in ein Impressum hinein muss – einfach mal lesen. Daneben können dann noch weitere Informationspflichten auftreten, bswp. nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Folgerichtig beschäftigte sich der Kollege Krieg auf Kriegs-Recht auch schon im Jahr 2009 mit der Impressumspflicht bei Twitter.

Nichts Neues also im Land des Rechts. Vielmehr hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2006 mit der Frage beschäftigt, ob und wie ein Impressum zu erreichen sein muss und stellte dabei fest:

  1. Die Angabe einer Anbieterkennzung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit iSv. § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV (Anm. der Redaktion: Jetzt § 5 TMG) zu stellen sind.
  2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-Info-VO im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereit gehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise aufgerufen werden müssen.

Einfacher gesagt: Mit dem BGH Urteil I ZR 228/03 ward die oft zitierte und von allen Seiten genannte 2-Klick-Regel in höchstrichterliche Rechtsprechung gegossen – bis heute. Jedenfalls ist mir eine Abkehr des Gerichts hiervon nicht bekannt.

Und nun kommt das LG Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54/11 mit den folgenden Aussagen:

„… keine Notwendigkeit besteht, dass sich das Impressum unter der gleichen Domäne befindet, wie das angebotene Telemedium. Es sei auch zulässig, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken

Damit wird nicht nur meines Erachtens (vgl. hier Kollege Thomas Schwenke auf Spreerecht) soweit die 2-Klick-Regelung des BGH bestätigt.

Doch merkwürdigerweise heißt es dann weiter:

Nach den Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt „Info“ zur Webseite und damit zum Impressum. Die leichte Erkennbarkeit ist damit aber nicht gegeben.

Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt (vgl. Micklitz/Schirmbacher Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Auflage 2011 § 5 TMG Randnr. 21).

Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.“

Aha. Also, ich wundere mich. Sehr. Auch der Bundesgerichtshof stellt alldieweil bei seinen Beurteilungen auf den „verständigen Internetnutzer“ (vgl. bspw. BGH, I ZR 166/07) ab – und nun soll eben dieser verständige Internetnutzer nicht in der Lage sein, unter dem Punkt „Info“ das Impressum leicht aufzufinden? Ich zitiere in diesem Zusammenhang mit voller Zustimmung auch noch einmal den Kollegen SchwenkeMittlerweile hat sich bei Unternehmensseiten durchgesetzt, dass sich hinter dieser Seite die Anbieterinformation befinden. Auch bei den Facebooknutzern dürfte man unterstellen, dass diese hier klicken werden, wenn sie Informationen zu einem Facebookseitenbetreiber suchen.“

Im Übrigen wundere ich mich auch sehr, dass das LG Aschaffenburg gänzlich auf eine Bezugnahme auf die Entscheidungen des BGH in dieser Angelegenheit verzichtet und stets nur die Kommentar-Literatur heranzieht. Ein doch etwas ungewöhnlicher Vorgang in der Rechtsprechung.

Von daher sei hier einmal klar gestellt, dass es sich bei dem Urteil des LG Aschaffenburgs um ein Urteil eines Landgerichts von vielen in Deutschland handelt, das darüber hinaus scheinbar die bestehende Rechtsprechung des BGH nicht berücksichtigt hat.

Dass sich die Auffassung des LG Aschaffenburg durchsetzt, halte ich neben anderen  für unwahrscheinlich.

Und insoweit ist, mit Verlaub, diese oben näher erläuterte Impressen-Hysterie, hinsichtlich Facebook, Google+ & Co doch ein wenig unangebracht. Angebracht wäre es hingegen, zu überprüfen, ob das eigene Impressum vollständig ist und es im Sinne der 2-Click-Regel zur Verfügung zu halten – an Orten und Stellen, die dem verständigen User geläufig sind.

Dann machen Juristen auch keine blöden Juristen-Witze mehr. 😉

In diesem Sinne,

durchatmen.

Update: Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“

Zu dem Erscheinen der gesponserten Meldungen auf Facebook hatte ich mich jüngst dem Grunde nach hier ausgelassen.

Inbesondere wunderte ich mich genauso wie mein Mann und ein Leser meines Blogs darüber, dass wir alle meinten, eben die Funktion, unsere Daten für „Gesponserte Werbung“ nutzen zu dürfen, über die Einstellungen bei Facebook ausgeschaltet zu haben. Zu dem konnte weder ich noch mein Mann noch der Leser meines Blogs diese Seite mit den Einstellungsmöglichkeiten im Privatsphären-Bereich wiederfinden…. Geistige Umnachtung der Betroffenen?

Nein. Und Dank Jan Firsching bei Google+ gab es dann des Rätsels Lösung  (Nachtrag: Und dank Kixka Nebraska aka der Profilagentin, die mir das nämlich eigentlich zu allererst als Leserin meines Blogs mitgeteilt hatte!): Unter den Settings (und nicht den Privatsphären-Einstellungen) und dem Punkt Facebook-Werbeanzeige erscheint die folgende Aufklärung und Option:

Nun, was sehen wir? Der User kann darüber bestimmen, dass seine sozialen Handlungen nicht mit Werbeanzeigen verknüpft werden. Gut. Sehr gut. Doch was müssen unsere entzündeten Augen im quasi Kleingedruckten lesen?

Diese Einstellung trifft nur auf Werbeanzeigen zu, die wir mit Neuigkeiten über soziale Handlungen kombinieren. Unabhängig von dieser Einstellung kannst du soziale Handlungen auch weiterhin in anderen Zusammenhängen sehen, bspw. in gesponserten Meldungen„.

Auch wenn ein schottischer Freund zu dem nun folgenden Ausdruck sagen würde „Language! Lady!“ und dieser Ausdruck einem Blog an sich auch nicht angemessen ist, bleibt mir an dieser Stelle nur zu sagen: #wtf?!

Wo bitte besteht der Unterschied zwischen „Werbeanzeigen, die mit Neuigkeiten über soziale Handlungen kombiniert werden“ und „gesponserten Meldungen“? Nun, der Unterschied zwischen den Werbeformaten ist mir schon bewusst. Einmal wird Werbung gebucht und im Nachgang ggf. mit sozialen Handlungen kombiniert. Im anderen Fall buchen Unternehmen darauf, dass ein User bspw. das Gefallen eines Shops per Like-Button ausdrücken und dies dann als gesponserte Meldung auftaucht. Bloß – beides ist Werbung. Fullstop. In beiden Fällen werden Namen und/oder Bildnisse einer Person dazu verwendet, Werbung zu betreiben. Ich kann mich nur wiederholen. Das ist unzulässig. Ungeachtet der Terms of Services, Mr. Allan! Nochmal für Sie zum zum Nachlesen, ich bin sicher, Sie finden jemanden, der das gerne übersetzt: Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“; „Facebook: Introducing Sponsered Stories“ und „Facebook „Sponsered Stories“ – Kann ich das als Agentur empfehlen“.

Puuh. Entschuldigt den ungewohnten starken Sarkasmus an dieser Stelle. Aber das ist meines Erachtens, ungeachtet der rechtlichen Unzulässigkeit, eine derartige Respektlosigkeit von Facebook gegenüber den Usern, dass mir doch die Worte fehlen. Hält Facebook seine User samt und sonders für dumm? Denn letztlich sagt Facebook uns nichts anderes als:

„Lieber User, wir sind so zuvorkommend, dass Du selbstverständlich darüber bestimmen kannst, was mit Deinen Daten passiert und Du kannst Werbung mit Deinen Daten unterbinden! … Naja, … jedenfalls einen Teil der Werbung. Den anderen nicht. Aber das ist auch keine richtige Werbung, das sind nur gesponserte Meldung, die Du mit Deiner sozialen Interaktion erst auslöst! Das ist doch toll! Das ist macht das Netzwerk doch erst sozial! We love you all! Dein Facebook

In diesem Sinne,

nichts Neues von Facebook.

Facebook: „Gesponserte Meldungen“ oder auch „Lieber Richard Allan,…!“

Ach, Facebook, du geliebt-gehasstes Ding der sich viral vernetzenden Begierde, kaum ein Tag vergeht, an dem man Dich nicht erwähnen könnte. Ich war allerdings kurz davor das Thema hier von der Agenda zu streichen. Denn mein Eindruck ist langsam aber sicher, dass es weder den Facebook-Befürwortern (aka „There is no need for any privacy anymore“ und „Deutschland wird untergehen, wenn die deutschen Datenschützer so weitermachen!“) noch den Facebook-Gegnern (aka „Selbst wenn FB uns sagt, was es mit den Daten macht – Facebook lügt doch sowieso!“) darum geht, einen sinnvollen, konstruktiven Dialog über notwendigen, aber pragmatischen Datenschutz zu führen. Zugegeben, die Postionen sind übertrieben dargestellt, aber der Blick in die Diskussionen der sozialen Netzwerk zeigt immer wieder dieses Bild. Da wird zum Beispiel ein Gutachten der Bundesregierung zum Thema Like Button & FanPages veröffentlicht und jede Seite zitiert nach Belieben, so dass es eben gerade passt. Also, wenn das in Doktorarbeiten so gemacht würden, würde das sofort von Vroniplag et al. ans Licht gebracht. Aber dazu ein anderes Mal mehr. (Ja, ja, Facebook der unerschöpfliche Quell der Blogosphäre…) Jetzt wenden wir uns einfach einmal kurz den „Gesponserten Meldungen“ zu – an einem Freitagnachmittag möchte schließlich auch niemand mehr schwere Kost. 😉

Also, die gesponserten Meldungen sehen aus wie folgt und stechen jedenfalls mir seit einigen Tagen vehement und penetrant ins Auge:

Mhm. Tja. Den rechtlichen Hintergrund dazu möchte ich an dieser Stelle gar nicht erörtern, wer mag kann das in  meinen Blog-Postings „Facebook: Introducing Sponsered Stories“ sowie „Facebook „Sponsered Stories“ – Kann ich das als Agentur empfehlen“ noch einmal nachlesen. Was mich daran vielmehr wirklich ärgert, ist das Folgende: Sowohl mein Mann als auch ich, die wir ja nun wirklich doch ein bisschen mehr mit Social Media zu tun haben, sind der festen Meinung, in den Privatsphären-Einstellungen angeben zu haben, dass wir nicht in gesponserten Meldungen erscheinen möchten. Jo ist darin (samt unserer Tochter) aber ganz offensichtlich zu sehen. Nun habe ich ebenfalls noch einmal versucht, innerhalb der Einstellungen nachzuvollziehen, wo ich das eingestellt habe. Und? Ich habe es nicht gefunden. Denn wieder einmal sind all die Haken und Knöpfchen und Zuteilungen an anderer Stelle als beim letzten Mal. Das ärgert mich einfach. Die Aussagen von Richard Allan, Europa-Chef von Facebook, getätigt vor dem Unterausschuss „Neue Medien“, „Wir betreiben keine Werbung mit den Nutzerdaten. Also wir betreiben keine Werbung gegenüber nicht eingeloggten Usern. Wir betreiben keine Werbung.“ wirkt da doch ein wenig höhnisch, wenn nicht gar zynisch. Ist Werbung gegenüber anderen Mitgliedern keine Werbung? Sind wir alle dumm? Werden wir einfach für dumm gehalten? Und so glaube ich in diesem Fall nicht, dass es an dem dummen Anwender liegt, der zu doof ist der Verwendung seiner Daten für Werbung zu widersprechen, sondern das Facebook das mal wieder, einfach so „anbietet“ und oops, irgendwas in den Einstellungen „vergessen“ hat.

Ach, nein, halt ich habe es vergessen, nicht Facebook. Richard Allan hat mich (und alle anderen) ja im Unterausschuss Neue Medien darüber aufgeklärt, dass ich als User von Facebook schließlich die Terms of Services angenommen habe. Und damit stelle ich Facebook ja nun jedes Bildchen und jede Aussage uneingeschränkt zur Verfügung. Dann dürfen die damit ja machen, was sie wollen.

Lieber Richard Allan, auch wenn Sie das nicht einsehen wollen, an dieser Stelle gilt deutsches Recht. Punkt. Ende. Aus. Schon deswegen, weil sie es selbst ausdrücklich in Ihre AGB schreiben (Ziffer 16.3 iVm 15.1). Die Verwendung von Bildnissen einer Person ist ohne Einwilligung nicht zulässig. Und schon gar nicht zu Werbezwecken mit denen Facebook Geld verdient! Und ihre Terms of Services und diese überbordende Pauschal-Einwilligung, mit der jeder Users sein eigen Blut und mehr an Facebook überschreibt, ist nach deutschem AGB-Recht unwirksam.

Und nein, ich bin kein naiver Gutmensch. Ich weiß, dass auch die Entwickler, Grafiker, Projekt- und Produktmanager, die Sekretäre und Reinigungskräfte von Facebook bezahlt werden müssen. Fair enough. Aber lassen Sie bitte mich entscheiden, ob ich dann nicht bereit bin, einsfuffzich oder mehr, für den Dienst zu bezahlen, anstatt ungefragt verkauft zu werden.

Und sagen Sie mir auch nicht, dass ich dann Facebook doch einfach nicht nutzen solle. Wie denn bei einer Quasi-Monopol-Stellung? Auf StudiVZ kenn ich niemanden und bei Diaspora ist ja keiner – soweit ich weiß?

Was ich sagen will: Abgesehen davon, dass das, was Sie tun, rechtlich eigentlich nicht geht, ist das einfach beschämend nutzer-unfreundlich. Sie signalisieren wieder einmal, dass der User von Ihnen durchs Dorf getrieben werden kann, wie es beliebt. Soll der doch glücklich sein, dass der Dienst für ihn kostenlos ist, nicht wahr? Wenn schon nicht umsonst. Wie war das mit dem Dialog auf Augenhöhe und so?

In diesem Sinne,

ein verärgerter User wünscht ein werbefreies Wochenende!

PS: Wenn mir jetzt jemand doch noch sagen kann, wo ich das s i c h e r ausstellen kann, immer her damit. Viel besser würde es das nicht, denn solche Einstellungsmöglichkeiten müssen leicht auffindbar sein! Und zwar für jeden!

Was Vorträge, Mandate und das Bloggen gemein haben…

Wer meinen Blog ein bisschen verfolgt, der weiß, dass ich derzeit relativ viel auf Konferenzen unterwegs bin, um Vorträge und Workshops zu halten. So ging es unter anderem letzte Woche nach Frankfurt zur Tagung HR-Kommunikation.  Inspiriert von einem kleinen Zwischenbericht zur Tagung auf Google+ setzte sich daraufhin sowohl der Recruitainment-Blog als dann auch die Wollmilchsau mit der Frage „Muss Employer Branding „überraschend“ sein?“ auseinander.

Mit der Wollmilchsau, vielmehr Jan Kirchner von atenta, ging es denn auch gleich weiter. Nämlich am 05.10. um 7.20 beim Security-Check am Hamburger Flughafen mit anschließendem Kaffee und gemeinsamen Flug nach Baden-Baden zur Medical Recruiting Conference. Dort stellten Frank Sitta und Stefan Person (personalinform), diesmal in Kooperation mit  medicaltopjobs, wieder einmal eine erstklassige Veranstaltung auf die Beine.  Den Teilnehmern des Workshops zu „Social Media, Employer Branding & Recht“ möchte ich hiermit sagen, dass mir gerade aufgrund der vielen Nachfragen und Diskussionen  die ursprünglich gedachten 1,5 Stunden, aus denen dann eher 2,5 wurden, viel Freude gemacht haben. Und Danke für das tolle, persönliche Feedback!

So bin ich also auf die nächste Woche und die Social Media Recruiting Conference in Hamburg sowie deren Publikum gespannt. Da auch für diese Veranstaltung personalinform Verantwortung für den Ablauf zeichnet und atenta sich um das Line-Up gekümmert hat, kann ja eigentlich weder organisatorisch noch inhaltlich irgendetwas schiefgehen. Zumal zu allem Überfluss auch noch @carllsons moderiert. 🙂

So geht es dann auch lustig die nächsten Wochen weiter, wie ein Blick in meinem Kalender, respektive den Reiter Vorträge verrät.

Dabei, man könnte es unter vorgenannten Umständen fast vergessen, bin ich ja auch noch Rechtsanwältin. Und meine Mandate die wollen, berechtigterweise, auch ihr Stück vom Kuchen – dem Zeitkuchen. Von dem ist immer zu wenig da und findet man doch noch ein Stückchen an unerwarteter Stelle, so ist das genauso schnell weg, wie alle anderen. Oh, das soll kein Jammern sein, ganz und gar nicht. 🙂 Vielmehr kommen wir der Auflösung des oben aufgeworfenen Rätsels damit ganz nahe. Denn Vorträge, Mandate und das Bloggen haben gemein, dass sie alle begeisterte Zeitkuchen-Esser sind! Derzeit gewinnen in der Regel insbesondere die Mandate, gefolgt in einigem Abstand von den Vorträgen. Weit abgeschlagen liegt momentan das Bloggen im Zeitkuchen-Wettbewerb.

Ich bin sicher, dass Bloggen holt nur gerade tief Luft, um bald wieder anzugreifen, aufzuholen und die Vorträge von Platz zwei zu verdrängen.

All die weil empfehle ich, sich doch einmal Thilo Weicher vom ULD zum Thema Datenschutz & Facebook bei Monitor anzugucken.

Oder, wer es dann gar nicht ohne rechtliche Kommentierungen von meiner Seite aushält, das aktuelle Interview mit mir im Recruitainment-Blog zu lesen (Ja, da hatte ich gerade unerwartet ein Stückchen Zeitkuchen gefunden… )

In diesem Sinne,

ich wünsche allen ein arbeitsfreies Wochenende!

Google Analytics kann rechtskonform verwendet werden!

Hin und her ging es zwischen Google und insbesondere dem Hamburger Datenschutzbeauftragten – Google Analytics war nach Auffassung von letzterem nicht in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht zu verwenden (ein wenig mehr dazu findet sich in diesem Artikel und in diesem). Seit Ende 2009 führten der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (informelle Vereinigung der obersten Datenschutzaufsichtbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich) Gespräche über erforderliche Änderungen des Tracking-Tools für den rechtskonformen Einsatz. Nun, offensichtlich waren diese Gespräche im Ergebnis erfolgreich. Google änderte das Tracking-Verfahren, so

  • dass den Nutzern einer Website die zwingend notwendige Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten mittels des Deaktivierungs-Add-On eingeräumt werden kann und zwar für alle gängigen Browsern,
  • dass auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist (Obacht: Das ist zwingend für deutsche Webseitenbetreiber zum rechtskonformen Einsatz!),
  • und dass schließlich die Webseitenbetreiber einen schriftlichen Vertrag (Ja, wirklich schriftlich mit Unterschrift und so!) zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abschließen können (müssen). Dieser Vertrag findet sich hier.

Darüber hinaus muss der Webseitenbetreiber natürlich eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung erstellen. Hilfestellung bei der rechtskonformen Einbindung des Tracking-Tools gibt es vom Hamburger Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle: Hinweise für Webseitenbetreiber mit Sitz in Hamburg, die Google Analytics einsetzen.

Also, es geht! Das kleine Deutschland mit den in vielen Augen „komischen“ Datenschutzgesetzen zwingt den Riesen Google. Da kann man dann ja guter Hoffnung sein, dass auch Facebook weitere Schritte unternimmt. 

Und nein, wir wollen jetzt nicht jammern, dass es Irrsinn sei, schriftlich Verträge mit Google abschließen zu müssen. Wir freuen uns jetzt erstmal einfach, dass man Google Analytics rechtskonform benutzen kann. Jawoll.

In diesem Sinne,

Meckerfritzen bitte erstmal nach hinten!

(Wenn ich das Haar in der Suppe gefunden habe, dürfen natürlich auch die wieder alle sofort kommen. 😉 )

Gastbeitrag im Crowdsourcingblog

Crowdsourcing? Crowdsourcing! Crowdsourcing wird mittlerweile in allen möglichen Bereichen gebraucht. Crowdsourcing schafft neue Produkte (Rittersport), neues Produktdesign (Pril und Rittersport), die Vergabe bzw. Beschaffung von Klein-Krediten und “Gründungszuschüssen” (Smava oder startnext) oder führt gar die Lösung wissenschaftlicher Probleme her- oder trägt dazu bei (InnocentiveMENDELEY).

Claudia Pelzer liegt das Thema am Herzen. Folgerichtig hat sie dazu schon vor einiger Zeit das Crowdsourcingblog ins Leben gerufen,

das sich aus allen möglichen Perspektiven mit dem Thema beschäftigt. Heute ist in eben jenem Blog von mir ein Gastbeitrag erschienen:

Crowdsourcing und Recht – Wo ist denn da ein Problem?

Wer mag, der darf gerne einen Blick hineinwerfen. Oder zwei…

In diesem Sinne,

feinen Nachmittag!

Und Facebook bewegt sich doch! – Ein erster Blick auf die neuen Datenschutzverwendungsrichtlinien

Eher gelassen habe ich heute morgen in der Timeline von Facebook den Hinweis auf die überarbeiteten Datenschutzbestimmungen aufgenommen und mir gedacht „Na, was soll schon sein, die übliche Kosmetik halt.“… Und dann, dann habe ich wirklich große Augen gemacht und den Mund fast nicht mehr zubekommen. Ob es jetzt an Herrn Weichert und dem ULD, den Studenten aus Wien und den Ankündigungen der irischen Datenschutzbehörde oder schlicht dem Wettbewerbsdruck von Google liegt, ist mir persönlich total egal. Fakt ist, Facebook bewegt sich doch. Die Datenschutzerklärung, bzw. die Datenverwendungsrichtlinien (wie FB es nennt), ist/sind komplett überarbeitet worden! Die erste Seite sieht dabei so aus:

Wie unschwer zu erkennen ist, finden sich dort nun sechs markante Hauptkategorien. Klicke ich auf eine dieser, öffnet sich ein Untermenü wie folgt:

Die kompletten Änderungen und Funktionalitäten der neuen Datenverwendungsrichtlinien, wie Facebook sie nennt, hier zu analysieren und zu präsentieren, sprengt ein wenig den Rahmen. Folglich werde ich hier einmal ein paar markante, insbesondere im Kontext mit der Diskussion der letzen Wochen um den Like-Button und die Fanpages stehende, herausgreifen.

1.  Daten, die wir über Dich erhalten, Social Plug-Ins, Like-Button

In diesem Abschnitt Daten, die wir über Dich erhalten wird grundsätzlich erläutert, welche Daten/Informationen Facebook aus welchem Grunde vom User erhält: Die vom User eingestellten, möglicherweise von Freunden eingestellte Informationen (Orts- oder Fotografiemarkierungen) sowie Informationen von Anwendungen (wie Spielen oder Apps) und sonstige bereitgestellte Daten.  Unter diesem Begriff wird – untechnisch ausgedrückt – das Tracking der personenbezogenen Daten auf der FB-Site erläutert. Also, dass Facebook jedesmal Daten erhält, wenn der User das Profil einer anderen Person aufruft, nach einer Person sucht oder eine Seite besucht oder Werbeanzeigen klickt. Weiter wird darüber aufgeklärt, dass FB beim Hochladen von Fotos oder Videos ggf. auch das Erstelldatum sowie der Ort der Aufnahme übertragen wird. Ferner stellt Facebook klar, dass es Daten von den Endgeräten (Computer, Smartphone etc.) erhält, mit denen auf FB zugegriffen wird, darunter Daten wie die IP-Adresse, Standort, Art des Browsers oder vom User besuchte Seiten (hört, hört!). Die Erklärung dazu folgt jedoch im nächsten Absatz

Wir erhalten Daten immer dann, wenn du ein Spiel, eine Anwendung oder Webseite nutzt, welche/s die Facebook-Plattform verwendet, oder wenn du eine Webseite besuchst, auf der eine Facebook-Funktion (wie zum Beispiel ein soziales Plug-in) vorhanden ist. Diese Daten können das Datum und die Uhrzeit deines Besuches auf der betreffenden Webseite enthalten; dies gilt auch für die Internetadresse oder die URL, auf der du dich befindest, und ebenso für die technischen Daten über die IP-Adresse und den von dir genutzten Browser sowie das von dir genutzte Betriebssystem; enthalten ist auch deine Nutzerkennnummer, wenn du auf Facebook angemeldet bist.“

Wow. Welch Transparenz. Ich meine, wir reden hier von Facebook. Kurz Facebook erhält von jedem Besucher, der auf einer Website mit einem Like-Button ist:

1. Datum und Uhrzeit,
2. Internet-Adresse/URL der Site,
3. IP-Adresse,
4. Browser,
5. Betriebssystem,
6. Nutzerkennung, also den Vor- und Nachnamen (bei registrierten Nutzern),
7. bei Klick, natürlich, dass man das PlugIn verwendet hat.

Ob man jetzt den Browser und das Betriebssystem des Users wirklich wissen muss (Grundsatz der Datensparsamkeit), das weiß ich nicht, ich glaube nicht zwar eher nicht, aber nun denn, das lassen wir jetzt mal beiseite. Denn

a. Was heißt das denn jetzt rechtlich?

Wer die Diskussion in meinem Blog (hier, hier, hierhier, hierhier und hier) mitbekommen hat, der weiß, dass das Grundproblem darin lag, dass selbst die von Ferner oder Heise angebotene „Double-Click“ Lösung (Like-Button zunächst als Bild, dann „Freischaltung“, dann Einblendung des Buttons) daran krankte, dass der User gerade nicht wirksam über den Umfang der Datenübertragung aufgeklärt werden konnte, da Facebook hierzu keine Informationen bereitstellte. Das heißt, den Aufklärungspflichten nach § 13 TMG konnte überhaupt nicht nachgekommen werden und das Bußgeld nach § 16 TMG stand weiterhin im Raum. Nun stellt FB jedoch neben der Art der Datenerhebung auch den Umfang der Datenerhebung, die – wenn man der Auffassung folgt, dass die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist -, gleich ob man FB-User ist, personenbezogen sind, unter dem Punkt Social-PlugIns klar:

Wir speichern diese Daten für einen Zeitraum von 90 Tagen. Danach entfernen wir deinen Namen sowie alle anderen personenbezogenen Informationen von den Daten oder kombinieren sie mit den Daten anderer Personen auf eine Weise, wodurch diese Daten nicht mehr mit dir verknüpft sind.“

Und ganz wichtig unter „sonstige bereit gestellte Daten“ weiter:

Wir stellen unseren Werbepartnern und Kunden nur Daten zur Verfügung, nachdem wir deinen Namen sowie alle anderen personenbezogenen Informationen von diesem entfernt haben oder sie auf eine Weise mit den Daten anderer Nutzer kombiniert haben, durch die sie nicht mehr mit dir in Verbindung gebracht werden können.“

Ebenso wie der letzte Halbsatz etwas ungefähr bleibt, bleibt FB auch wenig aussagekräftig, hinsichtlich der eigenen Verwendung der erhobenen Daten. Es heißt unter „Wie wir bereit gestellte Daten verwenden„:

Wir verwenden die uns bereitgestellten Informationen über dich im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Funktionen, die wir dir und anderen Nutzern wie zum Beispiel deinen Freunden, den Werbekunden, die Werbeanzeigen auf Facebook buchen, sowie den Entwicklern der von dir genutzten Spiele, Anwendungen und Webseiten anbieten. (…) bspw. (…) um die Effektivität der Werbeanzeigen, die du und andere Personen sehen, zu messen und zu verstehen;

Dann werden Beispiele aufgezeigt. In Zusammenschau damit, dass FB jedoch keine personenbezogenen Daten an Werbekunden herausgibt, könnte man das soweit für „transparent“ und „konkret“ genug halten.

Kritisch ist dann aber das Folgende:

„Indem du uns die Erlaubnis hierzu erteilst, gestattest du uns nicht nur, Facebook in seinem heutigen Zustand zur Verfügung zu stellen, sondern dir zukünftig auch innovative Funktionen und Dienstleistungen anzubieten, die wir unter neuartigem Einsatz der Daten, die wir über dich erhalten, entwickeln.

Obwohl du uns gestattest, die Informationen zu verwenden, die wir über dich erhalten, bleiben diese doch stets dein Eigentum. Dein Vertrauen ist uns wichtig. Darum machen wir Informationen, die wir über dich erhalten, anderen nicht zugänglich, es sei denn:

  • wir haben deine Genehmigung dazu erhalten;
  • wir haben dich beispielsweise in diesen Richtlinien darüber informiert; oder
  • wir haben deinen Namen sowie alle anderen personenbezogenen Informationen von diesen Daten entfernt.“

Kurz zusammengefasst bedeutet das: „Juhu, wenn wir lustig sind, dann ändern wir die Datenverwendungsrichtlinien eben und dann machen wir neue Sachen mit Deinen Daten und Du kannst nichts dagegen tun!“

Allerdings lassen wir jetzt mal vielleicht die Kirche im Dorf. Facebook ist hinsichtlich des Datenschutzes offensichtlich von allen Seiten gerade massivem Druck ausgesetzt. Es hat sowohl die Inhalte als auch die Kontrolle über die eigenen Daten massiv verbesssert. Deswegen würde ich hier jetzt nicht davon ausgehen, dass morgen die Datenschutzbedingungen wieder zum Nachteil des Users umgedreht werden. Ich denke, selbst Facebook merkt, dass es dabei nicht (mehr) gut wegkommen würde.

Wir halten fest, Facebook hat den Datenschutz stark verbessert, ganz sauber ist es juristisch aber auch noch nicht. (Allerdings zeige man mir eine Datenschutzerklärung, die wirklich zu 100% alle Datenverwendung ganz konkret und ganz transparent für den Verbraucher verständlich abbildet…)

b. Alles rechtskonform?

Nach dem Vorstehenden könnte man denken, dass, wenn der User über diese Verwendung seiner Daten vom Webseitenbetreiber, bevor der Like-Button aktiviert wird, aufgeklärt wird, und der User zu dieser Art der Verwendung einwilligt, das Ganze doch rechtskonform sein müsste. Schließlich weiß der User, welche Daten erhoben, wie sie verwendet und dass keine personenbezogenen Nutzerprofile an Werbepartner weitergegeben werden.

Doch ganz so einfach ist es womöglich nicht. Denn auch wenn Facebook nun hinsichtlich der Verwendung und Erhebung der Daten Auskunft gibt, so könnte es immer noch an einer wesentlichen Voraussetzung nach dem TMG mangeln. Denn nach § 13 Abs. 2 TMG muss der Diensteanbieter sicherstellen, dass der Nutzer die Einwilligung jederzeit widerrufen kann und sodann die Daten gelöscht oder gesperrt werden (§ 13 Abs. 4 TMG). Nun könnte argumentiert werden, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, dass Facebook-Konto zu löschen:

Wenn du ein Konto löschst, wird es dauerhaft von Facebook gelöscht. Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden. Du solltest dein Konto nur löschen, wenn du dir sicher bist, dass du es nicht mehr reaktivieren möchtest.

Und damit die Einwilligung zur Datenerhebung und Verarbeitung zurückzuziehen sowie die Daten löschen zu lassen. Aber ob das eine wirksame Widerrufsmöglichkeit im Sinne von § 13 Abs. 2 TMG ist, darüber kann man wohl trefflich streiten. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Aufklärung über diese Widerufs- und Löschungsansprüche. Ob FB dem mit dem Angebot zur Löschung der Daten hinreichend nachkommt, könnte auch in Frage gestellt werden.

Insbesondere ist dies keine Lösung für Nicht-Mitglieder, die ebenfalls auf mit Like-Button bestückten Webpages surfen und in Folge dessen einen digitalen Abdruck hinterlassen. Für sie ist gar keine Möglichkeit der Löschung derzeit erkennbar, außer dass nach 90 Tagen alle Verknüpfung mit einem personenbezogenen Datum automatisch gelöscht werden – wozu dann auch die IP-Adresse gehören müsste.

c. Kann ich jetzt den Like-Button nutzen?

Das ULD ging in seinen letzten FAQ bereits davon aus, dass es möglich ist, den Facebook-Like-Button rechtskonform einzubinden. In der aktuellsten Fassung der FAQ-Seite vom ULD vom 07.09.2011 wird dies insoweit konkretisiert, als die Voraussetzungen nach dem TMG noch einmal dargelegt werden. Sprich:

1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Ergo:

1. Der Like-Button darf erst nach einer Einwilligung aktiviert werden.
2. Der User muss vor seiner Einwilligung über den Umfang der Datenerhebung- und     Verwendung aufgeklärt werden (vgl. § 13 TMG, sonst auch keine bewusste Einwilligung möglich), sprich: Hinweis auf die Datenschutzerklärung der Website, innerhalb derer die Grundlagen von Facebook erläutert werden müssten)
3. Der User muss in der Datenschutzerklärung der Website mE auf die Löschungsmöglichkeit bei FB hingewiesen werden.

Um es noch einmal deutlich – ebenso wie das ULD – zu sagen: Ein reines „Vorschalt-Bildchen“ reicht nicht aus. Meines Erachtens kann der User einer Website aber hinreichend transparent und konkret von einem Webseitenbetreiber über die Verwendung seiner Daten durch den Facebook-Like-Button aufgeklärt werden, so dass jedenfalls dem Webseiten-Betreiber keine Untersagensverfügung oder ein Bußgeld drohen dürfte, wenn der Like-Button, wie zuvor beschrieben, von einem Webseitenbetreiber eingebaut würde und man davon ausgeht, dass die Löschungs-Möglichkeit bei FB bzw. das automatische Löschen personenbezogener Daten den Anforderungen des § 13 TMG genügt. (ACHTUNG: Von den offenen Fragen abgesehen, stellt dies keine den Einzelfall betreffende Rechtsberatung dar und ist deshalb ohne Gewähr!)

Anmerkungen vom ULD werden in diesem Blog gerne entgegengenommen! 🙂

2. Fanpages

Im Gegensatz zum Like-Button sieht es hier immer noch mE düster aus. Bei FB-Insights handelt es sich schlicht um ein Tracking-Tool. Aus Sonstige uns bereit gestellte Daten über Dich kann heraus gelesen werden, dass FB-Insights die gleichen Daten aufnimmt, wie der Like-Button. Das heißt diese Daten werden von jedem erhoben, der sich ein Fanpage anguckt. Ist er kein Facebook-Mitglied, wurde der User darüber weder aufgeklärt, noch kann er dieser Datenerhebung zustimmen. Und als Facebook-Betreiber kann ich es auch nicht ausstellen. Tja. Also. Wenn ich jetzt in den ganzen Bedingungen nichts übersehen habe, dann gibt es hierfür derzeit keine Lösung. Da muss Facebook sich wohl noch ein wenig weiter bewegen.

3. Overall

Wie eingangs gesagt, bin ich wirklich positiv von Facebook überrascht. Ich hätte nicht geglaubt, dass es sich so schnell bewegt und tatsächlich den Datenschutz ernst(er) nimmt. Vergessen ist die Unübersichtlichkeit der einzelnen Bestimmungen (ja, es ist immer noch viel, aber sehr logisch aufgebaut) und die mangelnde Transparenz der Inhalte (ja, es ginge sicher noch besser). Besonders gut gefällt mir, dass Facebook innerhalb der Datenverwendungsrichtlinien, in denen etwas erläutert wird, direkt zu der Stelle in den Privatsphären-Einstellungen verlinkt, in denen diese betreffende Sache verändert werden kann. Und dann kann man selbst noch einmal mit dem Folgenden rumspielen:

Wenn du die Daten sehen möchtest, die über dich durch unsere Diagramm-API zugänglich sind, gib einfach https://graph.facebook.com/[Nutzerkennnummer oder Nutzername]?metadata=1 in deinen Browser ein.

Darüber hinaus kann man sich das eigenen „Facebook“-Archiv zum Download bereitstellen lassen – sprich alle Pinnwandeinträge, Fotos etc., die man bei FB je hochgeladen hat. Ich lasse meins gerade erstellen. Ich bin mal gespannt. Eine schöne Rückkopplung, um mal zu sehen, was man alles von sich preisgegeben hat. 😉

Also, ja, es geht alles sicher noch viel besser. Und eine Garantie gibt es jetzt auch nicht. Aber ich finde, Facebook hat sich wahnsinnig bewegt. Und das ist insgesamt ein wichtiger Schritt in Richtung Datenschutz, der langsam vielleicht doch einmal die notwendige Anerkennung erfährt.

In diesem Sinne,

es kann nur besser werden.

Update: Vorträge & Seminare zum Social Media Recht

Die Aktualisierungen hinsichtlich der Termine, bei denen ich face-2-face zu sehen, zu hören und zu befragen bin, gehen unter dem Reiter „Vorträge“ doch nur relativ still und leise von statten. Deswegen erlaube ich mir jetzt einmal in meinem Blog direkt mit lautetem Tam-Tam nicht nur auf den Termin morgen beim DDV hinzuweisen, sondern auch auf die in den nächsten Monaten kommenden Vorträge und Seminare (es soll ja keiner sagen können, er/sie hätte es nicht gewusst):

DePAK: Online-Recht: Die Basics 09/2011 (ab 20. September)

In dem vorgenannten Seminar zum Online-Recht der Deutschen Presse Akademie werde ich im Modul 4 eine Webinar-Vorlesung zum Thema Recruitment & Recherche 2.0 halten. Dabei geht es um Fragen der Arbeitnehmerschutzgesetze (und auch die „Kehrseite“ der Socialmediaguidelines) sowie der Kontrollmöglichkeiten von Arbeitnehmern im Web und last but not least, um die Do’s & Don’t bei der Rekrutierung via sozialer Netzwerke. Das Seminar beginnt am 20. September und findet dann vier Wochen lang jeweils um 17.00 Uhr statt.

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Quadriga Tagung HR Kommunikation – 29./30. Sept. 2011

„Schnittstellen bilden, Erfolg sichern“ – so lautet der Untertitel der Tagung HR Kommunikation in Frankfurt am Main. Schließlich bekommt die Kommunikation in der Personalarbeit – sprich passives Personalmarketing oder Employer Branding – stetig mehr Gewicht und damit auch die Organisation des Ganzen. Ich halte am 29.09. direkt vor dem Dinner & Networking Part den Vortrag „Recht und Recruiting: Stolperfalle Web 2.0“. Hier geht es nicht (oder nur wenig) um die richtige Social Media Guideline oder sonstige arbeitsrechtliche Probleme, sondern um die sonstigen juristischen Haken und Ösen, die im Rahmen der Social Media Kommunikation zu beachten sind.

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Social Media Management (für Versicherer) – Frankfurt/Main 27.10.2011

„Social Web für Versicherer – Chance oder Risiko“ lautet der Untertitel dieses Seminars der auf die Versicherungsbranche spezialisierten Unternehmensberatung Insurance Experts GmbH. Gerade für Versicherer, Vertriebe und Makler bietet Social Media große Chancen. Diese sollen ebenso aufgezeigt werden, wie die damit einhergehenden Risiken. Die Veranstaltung wendet sich explizit an Entscheidungsträger aus der Versicherungswirtschaft. Passend zum Seminar und Thema ist von dem Geschäftsführer Alexander Ambronn und dem Executive Consultant Dr. Jörg Astheimer dazu der sehr lesenswerte Artikel „Gefahren für den guten Ruf lauern auch im Internet“ im Fachmagazin Versicherungswirtschaft (Heft 17 v. 01.09.2011) erschienen.

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MCR – Medical Recruting Conference Baden-Baden 05./06. Okt. 2011

Diese Konferenz hat insbesondere die besorgniserregende Situation in den Personalabteilungen deutscher Gesundheitsdienstleister zum Gegenstand. Ärzte und Pflegekräfte fehlen überall, der immense Fachkräftemangel hat den Arbeitsmarkt längst zu einem Bewerber-Markt entwickeln lassen. Die MCR zeigt neue Wege in der Personalgewinnung und innovative Recrutining-Strategien für das Gesundheitswesen via Social Media aber auch durch intelligente Crossmedia Nutzung auf. Mit dabei u. a. Lutz Altmann (humancaps media), Sascha Theisen (StepStone Deutschland GmbH), Ulrike Maier (medicaltopjobs.de), Jan Kirchner (atenta/Wollmilchsau). Am 05. Oktober  erwarten die Teilnehmer insgesamt 8 Vorträge und eine Podiumsdiskussion, während am 06. Oktober Intensiv-Seminare zu den Themen „Social Media Employer Branding & Recht“ (ND), „Recruiting-Produktivität mit Social Media Steigern“ (Ulrike Maier) und „Social Media Monitoring für Arbeitgeber“ die Tagung abrunden.

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Social Media Recruting Conference Hamburg 13./14. Okt. 2011

„Die Spielplatzzeiten von Social Media sind vorbei“ (so Tobias Kärchner von atenta zur #SMRC bei startupcareer) oder anders ausgedrückt: Social Media wird auch im Bereich Recruiting zunehmend professioneller – folgerichtig stehen dieses Jahr die Strategieplanung und die praktische Umsetzung ganz im Focus der SMRC HH.  Am 13.10.2011 erwarten die Teilnehmer sowohl abstrakte strategische Einführungen (z.B. von Henner Knabenreich oder Jörn-Hendrik Ast) als auch handfeste Best Practise Beispiele (u. a. von in-tech GmbH, Otto GmbH & Co KG).

Am 14.10.2011 wird dann zu den Themen Socia Media Monitoring, SEO/SEM und Social Media Recht geworkshopped. Je zwei Referenten bieten ein Thema zeitgleich an. Geht es um das Thema Social Media Recht hat man sich zwischen Dr. Axel Freiherr von dem Bussche (Taylor Wessing) und der Rechtsanwältin Diercks, der Rechtsanwältin Herausgeberin des Social Media Recht Blogs zu entscheiden – ich hoffe doch sehr, dass die Wahl da nicht schwer fällt! 😉

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DePAK: Fachstudium Social Media Nov./Dez. 2011

Das Fachstudium»Social Media« der deutschen Presseakademie richtet sich an PR- und Marketingverantwortliche sowie Personaler, die bereits erste Erfahrungen mit Social Media-Instrumenten gesammelt haben. Behandelt werden hier die Themen Social Media Management im Alltag, Krisen-PR, die Erstellung von Social Media Policies sowie strategische Grundlagen. Geleitet wird das Fachstudium von Klaus Eck, Eck Kommunikation. Ecks PR-Blogger ist eines der erfolgreichsten deutschen Blogs zur Online-Kommunikation. Meine Wenigkeit wird von der vier-tägigen Präsenzbveranstaltung einen halben Tag zum Thema Social Media, Recht und vor allem Social Media Guidelines referrieren.

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22.11.2011 – Praxisseminar: „Recrutainment, SelfAssessment, eAssessment, Employer Branding & Social Media“

Bei der halbtägigen Veranstaltung bieten die Referenten Malte HansenDirector Human Resources, Middle Europe, Veolia Wasser GmbH; Andrea SchmitzReferentin HR Marketing & Recruiting, Franz Haniel & Cie. GmbH; Christina HöhmannVernetzung Studienberatung, Georg-August-Universität Göttingen und Irahim EvsanFounder & Managing Director, United Prototype Web Game GmbH / Fliplife handfeste Einblicke in eigene Projekte, Probleme sowie erfolgreiche Lösungen und bieten somit konkrete Hilfestellung für eigene Vorhaben. Unter dem Titel „Keine Spaßbremse, sondern wichtige Leitplanken“ werde ich erläutern, welche rechtlichen Bestimmungen bei der Umsetzung von Social Media Kampagnen beachtet werden sollten.

Das diesjährige wieder von der CYQUEST GmbH initiierte Praxisseminar wird in Kooperation mit dem BPM – Bundesverband der Personalmanager e.V. angeboten und von der vom Helios-Verlag herausgegebenen Fachzeitschrift Human Resources Managerunterstützt.

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Und sonst…

bin ich auch regelmäßig bei den Veranstaltung des Social Media Club Hamburgs #smchh und der Digital Media Women Hamburg #dmwhh anzutreffen.

In diesem Sinne,

auf bald!

Veranstaltungshinweis: DDV Council Digitaler Dialog, 06.09.2011 #Datenschutz #Marketing

An dieser Stelle ein recht kurzfristiger Veranstaltungshinweis, der aber all jene, die sich mit den Themen Dialog Marketing, Social Media, Monitoring, Targeting und Tracking im weitesten Sinne auseinandersetzen, durchaus interessant sein könnte.

Am 06.09.2011 findet vom DDV (Deutschen Dialog Marketingverband) in Frankfurt/Main in der IHK ab 11.00 Uhr das Council Digitaler Dialog statt. Die zu besprechenden Tagesordnungspunkte sind sicher nicht für jeden spannend und Nicht-Mitglieder haben auch hierzu auch keinen Zutritt, zu Beginn der Veranstaltung werden jedoch drei Gastvorträge gehalten, für die nicht mehr als eine schlichte Voranmeldung notwendig ist:

Transparenz statt Kontrolle – Wie das Netz für den Nutzer wirklich sicher wird. (Stephan Noller, CEO nugg.ad AG, predictive behavioral targeting)

Facebook und der Datenschutz – Eine Analyse der aktuellen Situation. (RA Nina DiercksSMR Social Media Recht)

E-Mail Marketing Benchmark Center – Vorstellung des Projekts und Diskussion. (Roland Schäfer, Partner saphirion GmbH, management & technology consultants)

Angesichts der vom ULD mit dem datenschutzrechtlichen Gutachten zu Facebook in den letzten Tagen arg befeuerten Diskussion zum Thema Datenschutz, ist die Meinung eines Mannes, der einer von denen (ist), die das Surfverhalten von Usern im Internet aufzeichnen, Daten sammeln und an andere weitergeben (Noller über Noller in „Die Zeit“ am 28.01.2011), sicher spannend zu hören. Insbesondere da Herr Noller vermutlich nicht in das „post privacy“ Horn stoßen wird, schließlich ist nugg.ad von eben jenem ULD zertifiziert, dass derzeit von – fast – allen Praktikern für seinen Facebook-Vorstoß ordentlich gerügt wurde.

Und da wären wir denn bei meinem Vortrag, der aus eben dem genannten aktuellen Anlass die derzeitige „Facebook“-Situation analysiert und hinterfragt, insbesondere vor dem Hintergrund der just am Montag, den 29.08.2011, veranstalteten Sommerakademie des ULD. Mehr dazu sicher auch in meinem Blog in der nächsten Woche.

Ich freu mich jedenfalls auf spannende Diskussionen!

Wie gesagt, die Teilnahme ist kostenlos, wer also im Raum FFM Lust und Zeit auf dies aktuelle Thema hat, der melde sich bitte unter der hier genannten Email-Adresse an.

In diesem Sinne,

schönen Donnerstag!