Welches StartUp und welcher Unternehmensgründer wünscht es sich nicht – dass ihr Produkt oder ihre Dienstleistung einmal so beliebt und bekannt ist, dass deren Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird. Aber bis zu den Äußerungen „Hast du mal ‘nen Tempo“ oder „musste googeln“ ist es heute in Anbetracht der Marken- und Produktvielfalt ein langer und steiniger Weg.
Jedenfalls aber sollte man sich um seine Marke kümmern, soviel steht fest. Denn diese dient ja bekanntlich dazu, sich von anderen zu unterscheiden und der Orientierung des wie der Identifikation durch den Kunden. Und hat sich eine Marke erst einmal etabliert, will man diese selbstverständlich auch ganz für sich nutzen und nicht der Konkurrenz überlassen. Nachfolgend soll daher einmal dargestellt werden, was insoweit in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist bzw., worüber zumindest ein paar Gedanken verschwendet werden sollten.