Bundesgerichtshof (BGH) verneint Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten gegen Betreiber eines Internetportals – Ich bin betrübt.
Mit einem Seufzen auf den Lippen sah ich heute morgen auf Twitter die Nachricht, dass BGH einen Auskunftsanspruch gegenüber Portalbetreibern verneint. Ich hoffte auf ein Missverständnis. Doch hier ist sie nun die Pressemitteilung des BGH vom 01.07.2014. Demnach sei der Betreiber eines Internetportals […] in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. […]