#ACTA, vermeintliche Schwarmintelligenz und das Geheimdokument „SJ-0501/11“

Jetzt ist es soweit. Jetzt muss ich es doch tun. Ein paar Zeilen zu #ACTA (Anti-Counterfeiting-Trade Agreement) zu verfassen. Eigentlich wollte ich mich dazu nicht äußern, da meine Erfahrung aus so einigen Diskussionsrunden ist, dass man derzeit schlicht lautstark niedergeschrien wird, wenn man sachlich diskutieren und nicht in das allgemeine „Ich bin gegen #ACTA, denn ACTA beschneidet die Bürgerrechte und lässt kleine Kinder in Afrika sterben“ einfallen möchte (Ja, das ist die Quintessenz des „aufklärenden“ Anonymous-Video!).

Doch nachdem ich gestern bei den beebops eine kleine „Beschlauung zu ACTA“ (so Sven Wiesner via Twitter) für die Mitarbeiter geben durfte, mich in Folge dessen mit der ACTA-Problematik noch einmal vertieft auseinandergesetzt habe und im Anschluss daran heute morgen gleich wieder die nächste Schlagzeile „Handelsausschuss des Europaparlamentes hält Rechtsgutachten geheim, um ACTA nicht zu gefährden.“ quer durch das Netz galoppieren sehen muss, halte ich es doch nicht aus und stelle gleich zu Anfang mal die provozierende Frage:

LIEST EIGENTLICH IRGENDJEMAND DA DRAUSSEN NOCH PRIMÄRQUELLEN?

… oder reicht es wenn irgendjemand und dann mehr und dann alle den einen gleichen Tweet, Facebook-, Google-Plus- oder sonstigen Post weiterverbreitet, bis eine Tatsache wahr wird?!

Wie ich es auch schon in meinen letzten Blogpost „Was soll eigentlich dieses Urheberrecht Teil 2“ kurz anriss, kursieren alle (un-)möglichen Vorstellungen und Schlagworte zu ACTA. „Urheberrechtsverletzungen werden mit ACTA strafbar“, „Die Meinungs- und Informationsfreiheit wird eingeschränkt„, „Mit ACTA kommen Netzsperren und die Zensur„, „ACTA untergräbt die Rechtsstaatlichkeit„, „Provider werden zu Hilfsheriffs der Medien„, „Der böse Geist von ACTA bedeutet das Ende des Internets, wie wir es kennen„. Nun, wenn das so wäre, dann gäbe es allen Grund gegen ACTA auf die Straße zu gehen und lauthals „Stoppt ACTA“ zu brüllen. Doch ist das alles überhaupt so? Nun, selbst die FAZ berichtet davon (einfach ACTA in die Suche bei der FAZ eingeben oder exemplarisch hier mal lesen). Dann wird es doch stimmen! Mhm, leider hat es nicht den Anschein als hätten sich die Redaktionen der Leitmedien in Deutschland die Zeit genommen einmal in die Primärquelle zu sehen und/oder vielleicht jemanden zu befragen, der sich damit fachlich einmal auseinandergesetzt hat – wie zum Beispiel Prof. Dr. Joachim Schrey und Dr. Thomas W. Haug, die sich schon im März 2011 mit den Auswirkungen von ACTA auf deutsches und europäisches Recht in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht auseinandergesetzt haben oder Prof. Dr. Dirk Heckmann, der in der LTO Stellung nimmt. Doch anstelle dessen wird lieber weiter mit „Befürchtungen“, „Ängsten“ und „Dem Geist von ACTA“ gearbeitet. Und was gestern noch die gefühlte Befürchtung einer Netzsperre war, ist heute schon unumstößlicher Fakt. Wem das Lesen des oben genannten Fachaufsatzes zu anstrengend ist, der sei gerne beispielsweise auf Jens Ferner verwiesen, der ACTA ebenfalls kühl analysiert und im Ergebnis nichts Neues erkennen kann. (Allerdings sieht auch Jens „zwischen den Zeilen“ von ACTA jedenfalls bei Art. 27 „knüppeldickes“ Potential…. das ich nicht sehe und dem ich  durchaus entgegentrete.). Gerade diese „könnte“, „vielleicht“, „wäre“ sind meines Erachtens im Zusammenhang mit ACTA vollkommen unangebracht und führen zu den sich selbst perpetuierenden „Ängsten“ und „Befürchtungen“. Auch der Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe ist nicht per se problematisch, sondern vielmehr in der Gesetzestechnik notwendig. Gesetzestexte sind schließlich immer im Gesamtkontext zu lesen und nicht singulär! Dies meint, dass zum Beispiel Präambeln, Gesetzesbegründungen und insbesondere im Kontext von internationalen Vereinbarungen einmal ein Blick in unser Grundgesetz und das schon bestehende sonstige Recht geworfen werden muss.  Dabei wird in Bezug auf ACTA schnell klar: Eigentlich nichts Neues. Und schon gar nicht das Ende des Internets, der Bürgerrechte und der Informationsfreiheit.

Im Einzelnen will ich das hier nun gar nicht noch einmal „aufdröseln“, doch wem obige Hinweise auf trockene fachliche Auseinandersetzungen eben zu trocken sind, der mag sich vielleicht die Präsentation zu ACTA des gestrigen Abends bei beebop ansehen, in der die „Mythen“ einmal neben die Fakten gestellt werden. Den O-Ton gibt es natürlich nicht mehr dazu, von daher bitte ich zu berücksichtigen, dass die Präsentation selbst die Thematik jeweils nur stark verkürzt und vor allem kein Lehrbuch zur Implementierung von internationalen Verträgen und zu ACTA darstellt.

Spannend war gestern dann vor allem noch die Diskussion um die Frage „Aber wieso hat ACTA denn so einen Ruf? Es muss doch etwas dran sein, wenn alle das sagen…?“ Tja, warum ACTA so einen Ruf hat, kann ich nicht wirklich beantworten. Prof. Dr. Dirk Heckmann versucht sich in der Legal Tribune Online (LTO) mit einer – wie ich finde jedoch sehr gelungenen – Erklärung. In seinem Artikel „Aufstand der Unverstandenen„, spricht er von „einer neuen netztypischen Protestkultur„. Dabei ermöglicht „das Internet eine direkte Reaktion auf Ereignisse, ungefiltert etwa durch klassische Medien und deren Redaktionen, und ebenso eine direkte Kommunikation der Betroffenen, jenseits ihrer demokratischen Repräsentanten. Diese schnelle und direkte Information und Kommunikation durch „jedermann“ trägt auch dazu bei, dass sich Ungenauigkeiten, Irrtümer oder überholte Fakten verbreiten, zumal die rasante Informationsverarbeitung und -verbreitung nicht gerade „synchron“ und abgestimmt verläuft.“

Dazu kommt, dass auch einige Juristen wie Prof. Dr. Dirk Heckmann meinen, dass  ACTA aus rechtspolitischen bzw. kommunikativen Gründen so nicht in Kraft treten sollte. Daraus wird jedoch wiederum im Sinne der ACTA-Gegner und im Sinne der obigen Ausführungen schnell gedreht, dass es ja Juristen gibt, die „die gleichen Gefahren bei ACTA“ sehen würden – und überlesen, dass zunächst eindeutig statuiert wurde, dass ACTA juristisch nichts Neues mit sich bringt.

Und damit sind wir dann auch bei meinem Aufreger von heute morgen angekommen, dem Dokument „SJ-0501/11“ zu dem es überall heißt „Handelsausschuss des Europaparlamentes hält Rechtsgutachten geheim, um ACTA nicht zu gefährden“. (einfach „SJ-0501/11“ bei Google eingeben). In den Artikeln wird dann kolportiert, dass das EU-Parlament das Dokument geheimhalte, weil der Inhalt dieses Dokuments schließlich darauf hinweise, dass ACTA doch nicht so ganz rechtmäßig ist. Oops, dachte ich zunächst. Vielmehr *Schluck! Habe ich etwa irgendetwas Entscheidendes bei der ACTA-Lektüre übersehen und gestern Abend den totalen Quatsch erzählt? Doch ein bisschen weitere Recherche ergaben schnell Entwarnung. Die „Quelle“ stellt der Blogartikel von André Rebenkamptisch (Entschuldigung!) „Offenlegung von Rechtsgutachten würde ACTA Ratifizierung kompromittieren“ dar. Der Blogger bemühte sich, Einsicht in das Dokument mit Schreiben vom 12.02.2012 an das europäische Parlament zu gelangen. Darauf hin bekam er Post vom EU-Parlament am 20.02.2012 mit dem Hinweis, das Dokument könne keinesfalls ausgehändigt werden. Das Ganze ist verschwurbelt auf 5 Seiten verargumentiert. Aus dem Schreiben ergibt sich tatsächlich, dass das EU-Parlament das Dokument SJ 0501/11 nicht herausgeben wolle, da die Auslegung durch den juristischen Dienst den „ordnungsgemäßen Ablauf des Ratifizierungsverfahrens beeinträchtigten“ und sich dies „negativ auf die Ratifizierung durch die Länder auswirken“ könne.  Der Kommentierung von André Rebenkamp hinsichtlich der „Zurückhaltung“ konkret dieses Dokuments ist nichts hinzuzufügen.

Doch was war denn eigentlich? Zunächst einmal IST das Dokument „SJ-0501/11“ schon lange überall im Netz frei verfügbar. Denn das Dokument wurde zunächst veröffentlicht und erst dann wieder zurückgezogen (keiner weiß wirklich warum, dazu unten mehr). Das erkannte auch der Rebenkamp  selbst sehr schnell und stellte das in seinem Blogpost auch gerade. Doch davon ist natürlich nirgendwo die Rede. Es bleibt in der öffentlichen Meinung dabei, der „Handelsausschuss hält das Dokument zurück, um ACTA nicht zu gefährden„. Doch auch dies ist inhaltlich ist dies ebenso verkürzt wie inhaltlich im Zusammenhang mit diesem Dokument unsinnig:

In dem Rechtsgutachten werden drei rechtliche Fragen zu der Rechtmäßigkeit des Handelsabkommens selbst sowie die Frage gestellt, ob es eine allgemeine Pflicht zur Veröffentlichungen von Dokumenten aus dem Gesetzgebungsverfahren (im weitesten Sinne) gibt. Die ersten drei Fragen werden letztlich beantwortet mit: „Im Ergebnis alles gut.“ Hinsichtlich der letzteren Frage wird festgestellt, dass es keine Verpflichtung gäbe und im Einzelfall gute Gründe dagegen sprechen können, Dokumente aus dem Gesetzgebungsverfahren zu   veröffentlichen, da  eine frühzeitige Veröffentlichung das Vertrauen in den Verhandlungsprozess und die Konsensfindung zwischen den Staaten untergraben könnte, eben dieses jedoch immanent wichtig für solche Verhandlungen sein kann. Was soll ich sagen? Dem ist doch nichts hinzuzufügen – es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn jedes vorbereitende Dokument immer sofort zur Verfügung stünden und stets Inhalte in der breiten Öffentlichkeit sofort massiv durchgegangen würden, selbst wenn diese vielleicht ohnehin nur diskutiert aber niemals Eingang in einen tatsächlichen Entwurf gefunden hätten…. Wirklich unsinnig von Seiten des EU-Parlaments war meines Erachtens nur, dieses Dokument (vorübergehend) nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, denn da steht nun wirklicht nichts drin, was die Öffentlichkeit und/oder einzelne Staaten „anheizen“ könnte, eine Ratifizierung nicht vorzunehmen. (Der Aufreger ist da vielmehr das Schreiben vom EU-Parlament an Rebenkamp selbst.)

Oder? Denn hier sind wir beim eigentlich aktuellen Kernproblem. Ob #ACTA, #SJ-0501/11, #Gauck oder #E10 (das Beispiel ist von Sven geklaut), kaum schreit derzeit einer „Aufruhr“, schreien alle hinterher. Als „Belege“ werden fleißig Zitate aus dem Kontext gerissen und in völlig anderem wiedergegeben (dazu sehr schön: „Gauck und die Stille Post im Netz“ von @saschalobo). Dreimal umgerührt und fertig ist die beweiskräftige Suppe. Anders ausgedrückt: Ich bekomme erhebliche Zweifel an der Existenz der viel beschworenen Schwarmintelligenz.

Und das finde ich doof.  Deswegen schließe ich einfach nun mit den Worten von Prof. Dr. Heckmann:

Mit der neuen Machtposition, die dieser „netzpolitischen Avantgarde“ zukommt, korrespondiert allerdings auch eine neue und gesteigerte Verantwortung für einen geordneten öffentlichen Diskurs. […] Neben dem Staat sind auch sie ein ganz wesentlicher Faktor dafür, ob und inwieweit der Dialog miteinander oder gegeneinander verläuft.

In diesem Sinne,

auf künftig mehr sachliche, konstruktive und weniger aufgeregte Diskussionen und Debatten im Netz – gleich zu welchem Thema.

PS: Ich warte. Er wird kommen.